Moin!
[...] Eigentum verpflichtet ;-)
Jetzt zitierst du das Grundgesetz. Wenn dann aber richtig: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Das sagt doch ganz eindeutig aus, dass man W-LANs etc. offen zu lassen hat ... :-)
Stimmt, wobei wir diese Diskussion größtenteils beenden könnten, sofern ein W-LAN kein Eigentum im Sinne des BGB ist. Strom z.B. ist keine Sache bzw. im Geschäftsgebrauch keine Ware. Folglich kann man IMHO darauf schließen, dass auch ein W-LAN keine Sache ist. Kann nun mein Eigentum verletzt werden, wenn etwas keine Sache (=kein Eigentum) ist? Ich bin nicht dieser Meinung.
[…] Dann wirst du erstmal Bekanntschaft mit den Paragraphen von "richtigen Gesetze" …
Pardon, lese gerade Bastian Sick, „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“, deshalb heißt es „mit den Paragraphen richtiger Gesetze …“.
… machen, bzw. aufgrund dieser das Verfahren gegen dich beenden können (unter der Maßgabe, dass das W-LAN nicht vorsätzlich zum Ausführen von Straftaten offen gelassen wurde).
- Ist etwas Vorsatz, wenn ich mir der Gefährdung nicht bewusst bin?
- Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
In dem Verfahren, das deiner Meinung nach, den W-LAN-Offenstehenlasser als Mittäter haftbar machen will kommt die Schädigung des W-LAN-Offenstehenlassers durch den Offenes-W-LAN-Benutzer gar nicht zur Sprache.
Einerseits nicht, weil wir uns darauf geeinigt haben, nicht von einer Eigentumsverletzung auszugehen. Andererseits allerdings schon, da der W-LAN-Offenstehenlasser durch das Verhalten des Offenen-W-LAN-Benutzers in die „Mühlen der Justiz“ gerät.
[...] Die Provider mögen zwar momentan noch auf eine Speicherung relevanter Daten verzichten, aber mit der kommenden EU-weiten Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten sieht das anders aus.
Das kommt erst noch.
Steht da doch, „… mit der kommenden …“.
Und momentan sind (fast) alle Webserver so eingestellt, dass alle Verbindungen protokolliert werden, d.h. eine Angriffsverfolgung ist durchaus gegeben.
Bis dahin haue ich demjenigen, der die Daten zu was anderem als zu Abrechnungszwecken nutzt das Datenschutzgesetz um die Ohren, bzw. hoffe auf eine abschließende Klärung des Falls Voss gegen T-Online.
Ich rede hier nicht von der Verbindungsdatenspeicherung durch ISP, sondern von den Server-Logs, beim Apache heißt das access_log. Da steht, vom Webmaster einsehbar, welche IP wann auf welche Seite zugegriffen hat. Diese Daten werden nicht zu Abrechnungszwecken benutzt (wofür auch, auf den meisten Seiten gibt es keine kostenpflichtigen Dienste und selbst wenn, ließe sich eine Rechnungsstellung mit der access_log nur sehr schwierig bis gar nicht realisieren), sondern zu „Marktforschungszwecken“ wie
- Wie oft besuchen mich Suchmaschinen?
- Wie gelangen Leute auf meine Seite?
- Von wo hauen sie wieder ab?
- Welche Resourcen werden besonders nachgefragt?
- Welche Browser werden noch benutzt?
Natürlich spricht die Speicherung dieser Daten IMHO gegen das Prinzip der Datenarmut, aber das ist Usus im Webhosting und AFAIK wurde noch kein Webmaster deswegen angezeigt.
Viele Grüße,
Robert