Rainer: Offene WLANs nutzen?

Hallo,

ich habe letztens mit meiner WLAN-Karte ein offen verfügbares WLAN in meiner Umgebung gefunden, über das ich eine Internet-Anbindung erhalten kann. Allerdungs weiß ich nicht, wem das WLAN gehört.

Darf ich das das WLAN, weil es offen verfügbar ist, rein rechtlich gesehen benutzen oder könnte ich mich damit strafbar machen?

Vielen Dank,
Rainer

  1. Hallo,

    ich habe letztens mit meiner WLAN-Karte ein offen verfügbares WLAN in meiner Umgebung gefunden, über das ich eine Internet-Anbindung erhalten kann. Allerdungs weiß ich nicht, wem das WLAN gehört.

    Darf ich das das WLAN, weil es offen verfügbar ist, rein rechtlich gesehen benutzen oder könnte ich mich damit strafbar machen?

    Vielen Dank,
    Rainer

    Hallo Rainer,
    nein, die derzeitige Rechtsprechung ist die, daß das benutzen eines gänzlich ungeschützten Netzzugangs nicht strafbar ist. Sobald man eine Schutzmaßnahme wie ein Paßwort zur Verschlüsselung überwindet, sieht es schon anders aus. Auch darf man keine falsche MAC-Adresse vortäuschen, indem man z.B. das schlimme Programm SMAC von http://www.klcconsulting.net/smac/default.htm?v=readme12
    benutzt.

    1. Moin!

      ich habe letztens mit meiner WLAN-Karte ein offen verfügbares WLAN in meiner Umgebung gefunden, über das ich eine Internet-Anbindung erhalten kann. Allerdungs weiß ich nicht, wem das WLAN gehört.

      Und der Betreiber dieses W-LAN weiß wohl auch nicht, dass dort jeder einsteigen kann.

      Darf ich das das WLAN, weil es offen verfügbar ist, rein rechtlich gesehen benutzen oder könnte ich mich damit strafbar machen?

      nein, die derzeitige Rechtsprechung ist die, daß das benutzen eines gänzlich ungeschützten Netzzugangs nicht strafbar ist. Sobald man eine Schutzmaßnahme wie ein Paßwort zur Verschlüsselung überwindet, sieht es schon anders aus. Auch darf man keine falsche MAC-Adresse vortäuschen […]

      Das Interessante daran ist ja weiterhin, wenn du nun dieses offene W-LAN benutzt um Straftaten zu begehen, dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft die Spur nur bis zum Betreiber des W-LAN zurück führen können. Und selbst wenn er nachweisen kann, dass er die Tat nicht begangen haben kann, macht er sich AFAIK mitschuldig, was IMHO auch vollkommen gerechtfertigt ist (selbst wenn er keine Mitschuld bekommt, wer ein W-LAN vollkommen offen lässt, soll alle Konsequenzen daraus verantworten müssen).

      Viele Grüße,
      Robert

      1. echo $begrüßung;

        Das Interessante daran ist ja weiterhin, wenn du nun dieses offene W-LAN benutzt um Straftaten zu begehen, dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft die Spur nur bis zum Betreiber des W-LAN zurück führen können. Und selbst wenn er nachweisen kann, dass er die Tat nicht begangen haben kann, macht er sich AFAIK mitschuldig, was IMHO auch vollkommen gerechtfertigt ist (selbst wenn er keine Mitschuld bekommt, wer ein W-LAN vollkommen offen lässt, soll alle Konsequenzen daraus verantworten müssen).

        Vor einiger Zeit (ist bestimmt auch schon wieder ein Jahr her) gab es dazu einen Artikel in der c't. Der besagte, so ich mich recht erinnere, dass man in diesem Fall als Zugangsvermittler auftritt und auch nur die Pflichten hat, die andere Zugangsvermittler auch haben.

        Nach deinem Prinzip müssten beispielsweise auch jedes Mal die Telefongesellschaften mitverantwortlich sein, wenn jemand per Telefon eine Straftat begeht.

        echo "$verabschiedung $name";

        1. Moin!

          Das Interessante daran ist ja weiterhin, wenn du nun dieses offene W-LAN benutzt um Straftaten zu begehen, dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft die Spur nur bis zum Betreiber des W-LAN zurück führen können. Und selbst wenn er nachweisen kann, dass er die Tat nicht begangen haben kann, macht er sich AFAIK mitschuldig, was IMHO auch vollkommen gerechtfertigt ist (selbst wenn er keine Mitschuld bekommt, wer ein W-LAN vollkommen offen lässt, soll alle Konsequenzen daraus verantworten müssen).

          Vor einiger Zeit (ist bestimmt auch schon wieder ein Jahr her) gab es dazu einen Artikel in der c't. Der besagte, so ich mich recht erinnere, dass man in diesem Fall als Zugangsvermittler auftritt und auch nur die Pflichten hat, die andere Zugangsvermittler auch haben.

          Interessanter Aspekt. Für Otto-Normal-DSL-Benutzer sicher praktisch, weil er von der Materie wenig Ahnung hat, aber ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung, dass man ihn dafür auch zur Rechenschaft ziehen sollte. Computer sind halt nicht so einfach wie Kaffeemaschinen.

          Nach deinem Prinzip müssten beispielsweise auch jedes Mal die Telefongesellschaften mitverantwortlich sein, wenn jemand per Telefon eine Straftat begeht.

          Unter dem Aspekt der Zugangsvermittlung schon. Ich sehe das aber so, dass dein offenes, ungeschütztes W-LAN durchaus mit einem nicht abgeschlossenen Waffenschrank vergleichbar ist, aus dem sich jemand eine Pistole für eine Straftat „ausleiht“.
          Da fällt mir gerade ein: Wählen wir den Vergleich mit einer nicht abgeschlossenen Garage, aus der sich jemand eine Axt für einen Mord besorgt. Bin ich dann mitschuldig oder auch nur „Zugangsvermittler“ (also Axt-Provider)?

          Viele Grüße,
          Robert

          1. Hallo,

            Da fällt mir gerade ein: Wählen wir den Vergleich mit einer nicht abgeschlossenen Garage, aus der sich jemand eine Axt für einen Mord besorgt. Bin ich dann mitschuldig oder auch nur „Zugangsvermittler“ (also Axt-Provider)?

            Toller Vorschlag.

            Den sollte man konsequent umsetzen und auch für Atomkraftwerke anwenden, die nur so in der Gegend rumstehen und auf ein Verkehrsflugzeug warten...

            Dann sollte wir aber noch klären, ob nur das Bereithalten des Kraftwerks oder erst der GAU die Straftat darstellen... *umpf*

            LG
            Chris

            1. Moin
              Genau, jeder der ein Küchenmesser hat ist ein potentieller Mörder und wenn sich jemand mit Deinem Küchenmesser umbringt, dann ist natürlich der Besitzer des Messers schuld.
              Mal ernsthaft einen Internetzugang als potentielle Waffe zu betrachten wie von Robert hier getan ist so ziemlich das absurdeste was ich gehört habe.
              @Robert, gehe mal wieder an die frische Luft kaufe Dir ne Zeitung und freue Dich Deines Lebens.

              Viele Grüße TomIRL

              1. Moin!

                Mal ernsthaft einen Internetzugang als potentielle Waffe zu betrachten wie von Robert hier getan ist so ziemlich das absurdeste was ich gehört habe.

                Drastische Zeiten erfordern drastische Vergleiche. Mal ernsthaft: So gut wie kein Mensch käme auf die Idee, sein Haus und sein Auto nicht abgeschlossen zu lassen, aber viel zu viele Leute lassen ihr W-LAN offen. Mein – ich gebe zu – völlig überzogener Vergleich sollte ein bisschen „wachrütteln“. Wie ich schon sagte, wenn sich jemand in dein W-LAN einklinkt und von dort aus eine Straftat begeht, wird der Staatsanwalt bei dir landen, da der Angriff eindeutig von dir kam. Und da deine WinDOSe wahrscheinlich ein paar Freigaben und sonstige Sicherheitslücken hat, kann der Einbrecher die Beweise sogar auf deinem Rechner lagern. Erklär dann dem Richter, du wüsstest von nichts, wenn du zufällig zur gleichen Zeit auch noch im Internet gesurft hast.

                Ganz davon abgesehen, dass es Ärzte gibt, die offene W-LAN betreiben, über die man an die Patientenakten gelangen kann.

                @Robert, gehe mal wieder an die frische Luft

                Und du glaubst, das hilft? Du kennst mich nicht ;-)

                kaufe Dir ne Zeitung

                Was soll das denn heißen? Ich habe den Spiegel, den Kulturspiegel, die Hessisch-Niedersächsische-Allgemeine und die Frankfurter Rundschau im Abo!

                und freue Dich Deines Lebens.

                Das tue ich doch, wie man feststellen kann ;-)

                Viele Grüße,
                Robert

                1. echo $begrüßung;

                  Mal ernsthaft einen Internetzugang als potentielle Waffe zu betrachten wie von Robert hier getan ist so ziemlich das absurdeste was ich gehört habe.

                  Für Waffen gibt es ein eigenes Gesetz, das Waffengesetz. Dort ist in Unterabschnitt 6 geregelt, dass diese unter Verschluss zu halten sind. Eine solche Reglung ist mir nicht bekannt für Internetzugänge oder Fahrzeuge ...

                  So gut wie kein Mensch käme auf die Idee, sein Haus und sein Auto nicht abgeschlossen zu lassen, aber viel zu viele Leute lassen ihr W-LAN offen.

                  Bei offenstehendem Haus und Auto droht Verlust. Bei W-LAN mit Flatrate ist das erstmal nicht so tragisch.

                  [...] wenn sich jemand in dein W-LAN einklinkt und von dort aus eine Straftat begeht, wird der Staatsanwalt bei dir landen, da der Angriff eindeutig von dir kam.

                  Mir ist keine gesetzliche Reglung bekannt, dass man seine Besitztümer zu sichern habe. (Ausnahmen siehe oben.) Und mit dem W-LAN ist es wie mit dem Auto. Die Behörden kommen natürlich erstmal zum Halter. Und wenn der ihnen glaubhaft machen kannst, dass er nicht gefahren ist, müssen sie weitersuchen.

                  Und da deine WinDOSe wahrscheinlich ein paar Freigaben und sonstige Sicherheitslücken hat, kann der Einbrecher die Beweise sogar auf deinem Rechner lagern.

                  Das ist wieder ein anderes Problem. Und auch unter anderen Betriebssystemen gibt es "Freigaben" und Sicherheitslücken. (Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.)

                  Erklär dann dem Richter, du wüsstest von nichts, wenn du zufällig zur gleichen Zeit auch noch im Internet gesurft hast.

                  Woher weiß der Richter, ob diese Datenströme, die aufzuzeichnen keiner verpflichtet war, bzw. von denen es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt war, sie mitzuschneiden, ob also diese Datenströme von einer Person oder z.B. netzwerktechnisch bedingt automatisch erzeugt wurden?
                  (Bitte jetzt keine Innenministers Terrorabwehr betreffende Diskussion anzetteln.)

                  echo "$verabschiedung $name";

                  1. echo $begrüßung;

                    killall php

                    Für Waffen gibt es ein eigenes Gesetz, das Waffengesetz. Dort ist in Unterabschnitt 6 geregelt, dass diese unter Verschluss zu halten sind. Eine solche Reglung ist mir nicht bekannt für Internetzugänge oder Fahrzeuge ...

                    Du möchtest allerdings in deinem eigenen Interesse dein Auto abschließen, weil sonst im Verlustfall die Versicherung dir gegenüber nicht sehr entgegenkommend sein wird.

                    So gut wie kein Mensch käme auf die Idee, sein Haus und sein Auto nicht abgeschlossen zu lassen, aber viel zu viele Leute lassen ihr W-LAN offen.

                    Bei offenstehendem Haus und Auto droht Verlust. Bei W-LAN mit Flatrate ist das erstmal nicht so tragisch.

                    Dort kann auch Verlust drohen, z.B. Datenverlust oder Verlust des „noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten“-Sein.

                    [...] wenn sich jemand in dein W-LAN einklinkt und von dort aus eine Straftat begeht, wird der Staatsanwalt bei dir landen, da der Angriff eindeutig von dir kam.

                    Mir ist keine gesetzliche Reglung bekannt, dass man seine Besitztümer zu sichern habe. (Ausnahmen siehe oben.)

                    Nö, aber Eigentum verpflichtet ;-) (Weshalb ein Eigentumsverzicht durchaus sinnvoll sein könnte ;-) )

                    Und da deine WinDOSe wahrscheinlich ein paar Freigaben und sonstige Sicherheitslücken hat, kann der Einbrecher die Beweise sogar auf deinem Rechner lagern.

                    Das ist wieder ein anderes Problem. Und auch unter anderen Betriebssystemen gibt es "Freigaben" und Sicherheitslücken. (Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.)

                    Natürlich ist das ein anderes Thema, aber ich _behaupte_, dass wer mit seinem W-LAN schlampig umgeht, auch die Sicherheit seines Computer vernachlässigt.

                    Erklär dann dem Richter, du wüsstest von nichts, wenn du zufällig zur gleichen Zeit auch noch im Internet gesurft hast.

                    Woher weiß der Richter, ob diese Datenströme, die aufzuzeichnen keiner verpflichtet war, bzw. von denen es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt war, sie mitzuschneiden, ob also diese Datenströme von einer Person oder z.B. netzwerktechnisch bedingt automatisch erzeugt wurden?

                    Spielst du damit auf http://www.daufaq.de/ an? Ich glaube, dass Richter mittlerweile schon unterscheiden können, ob du normal im Internet gesurfst hast oder jemand über deine Internetverbindung (versucht hat) eine DOS-Attacke gestartet hat/zu starten. Die Provider mögen zwar momentan noch auf eine Speicherung relevanter Daten verzichten, aber mit der kommenden [link:http://www.heise.de/newsticker/meldung/67358@title=EU-weiten Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten sieht das anders aus. Und momentan sind (fast) alle Webserver so eingestellt, dass alle Verbindungen protokolliert werden, d.h. eine Angriffsverfolgung ist durchaus gegeben.

                    (Bitte jetzt keine Innenministers Terrorabwehr betreffende Diskussion anzetteln.)

                    Magst du Schily und Schäuble auch so gerne wie ich?

                    Viele Grüße,
                    Robert

                    1. echo $begrüßung;

                      Du möchtest allerdings in deinem eigenen Interesse dein Auto abschließen, weil sonst im Verlustfall die Versicherung dir gegenüber nicht sehr entgegenkommend sein wird.

                      Du wirfst ja schon wieder einen neuen, unbeteiligten Aspekt in die Runde. Die Versicherung ist eine private Regelung zwischen dir und dem Versicherer. Ein Gesetz wird sicherlich nicht vorschreiben, dass die Versicherung solche Passus in ihre Verträgen einzubauen hat. Natürlich wird sie das tun, wenn die Police bezahlbar sein soll.

                      [...] Eigentum verpflichtet ;-)

                      Jetzt zitierst du das Grundgesetz. Wenn dann aber richtig: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Das sagt doch ganz eindeutig aus, dass man W-LANs  etc. offen zu lassen hat ... :-)
                      Aber Spaß beiseite, das Grundgesetz spielt in den ersten Instanzen deines Gerichtsprozesses eher keine Rolle. Dann wirst du erstmal Bekanntschaft mit den Paragraphen von "richtigen Gesetze" machen, bzw. aufgrund dieser das Verfahren gegen dich beenden können (unter der Maßgabe, dass das W-LAN nicht vorsätzlich zum Ausführen von Straftaten offen gelassen wurde).

                      [...] aber ich _behaupte_, dass wer mit seinem W-LAN schlampig umgeht, auch die Sicherheit seines Computer vernachlässigt.

                      Jetzt lass mal die Sicherung des Eigentums außen vor, bzw. das was zwischen W-LAN-Offenstehenlasser und Offenes-W-LAN-Benutzer passiert. In dem Verfahren, das deiner Meinung nach, den W-LAN-Offenstehenlasser als Mittäter haftbar machen will kommt die Schädigung des W-LAN-Offenstehenlassers durch den Offenes-W-LAN-Benutzer gar nicht zur Sprache. Da wirst du außerhalb des Strafverfahrens ein zivilrechtliches anstrengen müssen oder Strafantrag gegen den stellen müssen oder was weiß ich ...

                      Woher weiß der Richter, ob diese Datenströme, die aufzuzeichnen keiner verpflichtet war, bzw. von denen es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt war, sie mitzuschneiden, ob also diese Datenströme von einer Person oder z.B. netzwerktechnisch bedingt automatisch erzeugt wurden?

                      [...] Die Provider mögen zwar momentan noch auf eine Speicherung relevanter Daten verzichten, aber mit der kommenden EU-weiten Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten sieht das anders aus.

                      Das kommt erst noch.

                      Und momentan sind (fast) alle Webserver so eingestellt, dass alle Verbindungen protokolliert werden, d.h. eine Angriffsverfolgung ist durchaus gegeben.

                      Bis dahin haue ich demjenigen, der die Daten zu was anderem als zu Abrechnungszwecken nutzt das Datenschutzgesetz um die Ohren, bzw. hoffe auf eine abschließende Klärung des Falls Voss gegen T-Online.

                      echo "$verabschiedung $name";

                      1. Hallo,

                        Und momentan sind (fast) alle Webserver so eingestellt, dass alle Verbindungen protokolliert werden, d.h. eine Angriffsverfolgung ist durchaus gegeben.

                        Und was hat ein Webserver mit einem transparenten Internetzugang zu tun? Da käme bestenfalls die Protokollierung entsprechender Proxies oder des gesamtem Traffics in Frage. Bei letzterem wünsche ich viel Spaß bei der Auswertung *g*

                        Allerdings sind in vielen großen Knotenpukten neulich erst die neuen Schily-Filter eingebaut worden. Das Netz war deshalb tagelang in/aus Teilen nicht erreichbar.

                        LG
                        Chris

                      2. Moin!

                        [...] Eigentum verpflichtet ;-)

                        Jetzt zitierst du das Grundgesetz. Wenn dann aber richtig: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Das sagt doch ganz eindeutig aus, dass man W-LANs  etc. offen zu lassen hat ... :-)

                        Stimmt, wobei wir diese Diskussion größtenteils beenden könnten, sofern ein W-LAN kein Eigentum im Sinne des BGB ist. Strom z.B. ist keine Sache bzw. im Geschäftsgebrauch keine Ware. Folglich kann man IMHO darauf schließen, dass auch ein W-LAN keine Sache ist. Kann nun mein Eigentum verletzt werden, wenn etwas keine Sache (=kein Eigentum) ist? Ich bin nicht dieser Meinung.

                        […] Dann wirst du erstmal Bekanntschaft mit den Paragraphen von "richtigen Gesetze" …

                        Pardon, lese gerade Bastian Sick, „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“, deshalb heißt es „mit den Paragraphen richtiger Gesetze …“.

                        … machen, bzw. aufgrund dieser das Verfahren gegen dich beenden können (unter der Maßgabe, dass das W-LAN nicht vorsätzlich zum Ausführen von Straftaten offen gelassen wurde).

                        - Ist etwas Vorsatz, wenn ich mir der Gefährdung nicht bewusst bin?
                         - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

                        In dem Verfahren, das deiner Meinung nach, den W-LAN-Offenstehenlasser als Mittäter haftbar machen will kommt die Schädigung des W-LAN-Offenstehenlassers durch den Offenes-W-LAN-Benutzer gar nicht zur Sprache.

                        Einerseits nicht, weil wir uns darauf geeinigt haben, nicht von einer Eigentumsverletzung auszugehen. Andererseits allerdings schon, da der  W-LAN-Offenstehenlasser durch das Verhalten des Offenen-W-LAN-Benutzers in die „Mühlen der Justiz“ gerät.

                        [...] Die Provider mögen zwar momentan noch auf eine Speicherung relevanter Daten verzichten, aber mit der kommenden EU-weiten Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten sieht das anders aus.

                        Das kommt erst noch.

                        Steht da doch, „… mit der kommenden …“.

                        Und momentan sind (fast) alle Webserver so eingestellt, dass alle Verbindungen protokolliert werden, d.h. eine Angriffsverfolgung ist durchaus gegeben.

                        Bis dahin haue ich demjenigen, der die Daten zu was anderem als zu Abrechnungszwecken nutzt das Datenschutzgesetz um die Ohren, bzw. hoffe auf eine abschließende Klärung des Falls Voss gegen T-Online.

                        Ich rede hier nicht von der Verbindungsdatenspeicherung durch ISP, sondern von den Server-Logs, beim Apache heißt das access_log. Da steht, vom Webmaster einsehbar, welche IP wann auf welche Seite zugegriffen hat. Diese Daten werden nicht zu Abrechnungszwecken benutzt (wofür auch, auf den meisten Seiten gibt es keine kostenpflichtigen Dienste und selbst wenn, ließe sich eine Rechnungsstellung mit der access_log nur sehr schwierig bis gar nicht realisieren), sondern zu „Marktforschungszwecken“ wie

                        - Wie oft besuchen mich Suchmaschinen?
                         - Wie gelangen Leute auf meine Seite?
                         - Von wo hauen sie wieder ab?
                         - Welche Resourcen werden besonders nachgefragt?
                         - Welche Browser werden noch benutzt?

                        Natürlich spricht die Speicherung dieser Daten IMHO gegen das Prinzip der Datenarmut, aber das ist Usus im Webhosting und AFAIK wurde noch kein Webmaster deswegen angezeigt.

                        Viele Grüße,
                        Robert

                        1. echo $begrüßung;

                          • Ist etwas Vorsatz, wenn ich mir der Gefährdung nicht bewusst bin?

                          Nein, das wäre dann fahrlässig.

                          • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

                          Sprichwörter haben keine Gesetzeskraft.

                          Ich rede hier nicht von der Verbindungsdatenspeicherung durch ISP, sondern von den Server-Logs, beim Apache heißt das access_log.

                          Ja, da hatte ich nicht ganz aufgepasst und zwei Sachen zusammengefasst. Wie dem auch sei, wie soll man diese Webserver-Logdaten nutzen, ohne die ISP-Verbindungsdaten mitzuschneiden? Wer läuft denn durch alle Webserver weltweit, um zu ermitteln, ob ich zu einem bestimmten Zeitpunkt im Internet war?

                          Da steht, vom Webmaster einsehbar, welche IP wann auf welche Seite zugegriffen hat. Diese Daten werden nicht zu Abrechnungszwecken benutzt [...]

                          Die sind ja auch nicht personenbezogen wie die ISP-Daten. Das werden sie erst, wenn du dazu noch denjenigen ermittelst, dem die anfragende IP zugewiesen war.

                          echo "$verabschiedung $name";

          2. Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,

            Unter dem Aspekt der Zugangsvermittlung schon. Ich sehe das aber so, dass dein offenes, ungeschütztes W-LAN durchaus mit einem nicht abgeschlossenen Waffenschrank vergleichbar ist, aus dem sich jemand eine Pistole für eine Straftat „ausleiht“.
            Da fällt mir gerade ein: Wählen wir den Vergleich mit einer nicht abgeschlossenen Garage, aus der sich jemand eine Axt für einen Mord besorgt. Bin ich dann mitschuldig oder auch nur „Zugangsvermittler“ (also Axt-Provider)?

            Der Unterschied zwischen Internetzugang und Projektilwaffen besteht darin,
            dass ersterer nicht primär zum verletzen / töten gedacht ist,
            letztere dagegen schon.

            Gruß
            Alexander Brock

            --
            A
  2. Hi Reiner,
    In Berlin gibt es in einigen Gebieten ein paar Leute die die WLAN bewußt offen lassen. Die Anschlüße sind häufig von Geschäftsleuten gesponsort, oder Studenten die Ihre halbe Wohngegend versorgen.
    Unter Umständen ist dies ja sogar gewollt.
    TomIRL

    1. Moin!

      In Berlin gibt es in einigen Gebieten ein paar Leute die die WLAN bewußt offen lassen. Die Anschlüße sind häufig von Geschäftsleuten gesponsort, oder Studenten die Ihre halbe Wohngegend versorgen.
      Unter Umständen ist dies ja sogar gewollt.

      Du meinst z.B. die Freifunker?

      Viele Grüße,
      Robert

      1. Moin!

        In Berlin gibt es in einigen Gebieten ein paar Leute die die WLAN bewußt offen lassen. Die Anschlüße sind häufig von Geschäftsleuten gesponsort, oder Studenten die Ihre halbe Wohngegend versorgen.
        Unter Umständen ist dies ja sogar gewollt.

        Du meinst z.B. die Freifunker?

        Ja z.Bsp oder die Intiative Ku'Damm von Geschäftsleuten.
        Oder aber am Potsdamer Platz, wo IMHO Sony das Wlan sponsert.
        Es gibt alle paar Meter ein offenes WLan  da Reiner aber nicht nur in Berlin lebt ist das natürlich nur Mutmaßung.