echo $begrüßung;
Mal ernsthaft einen Internetzugang als potentielle Waffe zu betrachten wie von Robert hier getan ist so ziemlich das absurdeste was ich gehört habe.
Für Waffen gibt es ein eigenes Gesetz, das Waffengesetz. Dort ist in Unterabschnitt 6 geregelt, dass diese unter Verschluss zu halten sind. Eine solche Reglung ist mir nicht bekannt für Internetzugänge oder Fahrzeuge ...
So gut wie kein Mensch käme auf die Idee, sein Haus und sein Auto nicht abgeschlossen zu lassen, aber viel zu viele Leute lassen ihr W-LAN offen.
Bei offenstehendem Haus und Auto droht Verlust. Bei W-LAN mit Flatrate ist das erstmal nicht so tragisch.
[...] wenn sich jemand in dein W-LAN einklinkt und von dort aus eine Straftat begeht, wird der Staatsanwalt bei dir landen, da der Angriff eindeutig von dir kam.
Mir ist keine gesetzliche Reglung bekannt, dass man seine Besitztümer zu sichern habe. (Ausnahmen siehe oben.) Und mit dem W-LAN ist es wie mit dem Auto. Die Behörden kommen natürlich erstmal zum Halter. Und wenn der ihnen glaubhaft machen kannst, dass er nicht gefahren ist, müssen sie weitersuchen.
Und da deine WinDOSe wahrscheinlich ein paar Freigaben und sonstige Sicherheitslücken hat, kann der Einbrecher die Beweise sogar auf deinem Rechner lagern.
Das ist wieder ein anderes Problem. Und auch unter anderen Betriebssystemen gibt es "Freigaben" und Sicherheitslücken. (Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.)
Erklär dann dem Richter, du wüsstest von nichts, wenn du zufällig zur gleichen Zeit auch noch im Internet gesurft hast.
Woher weiß der Richter, ob diese Datenströme, die aufzuzeichnen keiner verpflichtet war, bzw. von denen es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt war, sie mitzuschneiden, ob also diese Datenströme von einer Person oder z.B. netzwerktechnisch bedingt automatisch erzeugt wurden?
(Bitte jetzt keine Innenministers Terrorabwehr betreffende Diskussion anzetteln.)
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