Sabine: zitate

Hallo!

Leider bin ich beim googlen und im Archiv nicht fündig geworden, oder ich mach mir einen zu großen Kopf, aber:

Ich werde auf meiner Homepage ziemlich viele Zitate (sprich eine Sammlung) von berühmten Personen haben (verstorben und noch lebend). Diese stammen eher nicht aus diversen Büchern, kann ich beim Veröffentlichen trotzdem irgendwelche Probleme bekommen, von wegen Urheberrecht?

Ich möchte nur auf Nummer Sicher gehen!

Sabine

--
Nichtstun ist besser, als mit vielem Abmühen nichts zu schaffen (Laotse)
  1. Tachchen!

    Wenn du die Sammlung nicht als Sammlung irgendwo "kopiert" hast,
    solltest du keine Probleme haben/bekommen.

    Sehr aufschlussreich ansonsten immer dazu: Zitate und Urheberrecht
    (Vorsicht: nicht mit Zitaten und Zitaten durcheinander kommen)

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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    Smartbytes Webdesign in Oberhausen
    1. Hallo!

      Sehr aufschlussreich ansonsten immer dazu: Zitate und Urheberrecht
      (Vorsicht: nicht mit Zitaten und Zitaten durcheinander kommen)

      Danke!
      Hab mir den Link grad durchgelesen und kann unbedenklich veröffentlichen!

      lg

      Sabine

      --
      Nichtstun ist besser, als mit vielem Abmühen nichts zu schaffen (Laotse)
      1. Hi,

        Danke!
        Hab mir den Link grad durchgelesen und kann unbedenklich veröffentlichen!

        Keine Ahnung, obs noch aktuell ist, aber Zitat fallen auch unter das Urheberrecht. Letzes Jahr gabs einiges an Abmahnungen in diese Richtung. ob sich das mittlerweile gelegt hat, weiss ich nicht.

        1. Hallo.

          Keine Ahnung, obs noch aktuell ist, aber Zitat fallen auch unter das Urheberrecht.

          Das stimmt natürlich noch immer.

          Letzes Jahr gabs einiges an Abmahnungen in diese Richtung.

          Das allerdings sagt nichts über die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen aus.
          MfG, at

    2. Hallo,

      Wenn du die Sammlung nicht als Sammlung irgendwo "kopiert" hast, solltest du keine Probleme haben/bekommen.

      das ist auch meine laienhafte Rechtsauffassung.

      Sehr aufschlussreich ansonsten immer dazu: Zitate und Urheberrecht
      (Vorsicht: nicht mit Zitaten und Zitaten durcheinander kommen)

      Das finde ich nicht gar so aufschlussreich. Der Wiki-Artikel bezieht sich nämlich immer nur auf Zitate aus veröffentlichten Werken (Schrift, Bild, Film, etc.), erwähnt aber mit keinem Wort das Zitieren dessen, was andere Personen -auch Prominente- spontan in der Öffentlichkeit gesagt haben, sei es offiziell als Teil einer Rede, oder formlos in einem Interview oder als Ausspruch auf der Straße.
      Das ist doch kein rechtsfreier Raum?

      Schönen Abend noch,
       Martin

      --
      Success should be measured not so much by the position that one has reached in life,
      but by the obstacles one has overcome while trying to succeed.
      1. Hallo Martin!

        Das finde ich nicht gar so aufschlussreich. Der Wiki-Artikel bezieht sich nämlich immer nur auf Zitate aus veröffentlichten Werken (Schrift, Bild, Film, etc.), erwähnt aber mit keinem Wort das Zitieren dessen, was andere Personen -auch Prominente- spontan in der Öffentlichkeit gesagt haben, sei es offiziell als Teil einer Rede, oder formlos in einem Interview oder als Ausspruch auf der Straße.
        Das ist doch kein rechtsfreier Raum?

        In der weiter verlinkten Zitatensammlung
        ist die Rede von öffentlichen Aussprüchen von Personen, hier gibt es kein Problem.

        Das einzige, was problematisch werden könnte, sind Aussprüche von z.B. Goethe, Schiller usw., wo ich nicht weiß, ob die irgendwo in einem literarischen Werk niedergeschrieben sind.

        Ich werd's mal riskieren. Bekommt man da eine Mahnung, falls es wiederrechtlich ist, oder gleich eine (Geld)Strafe?

        Sabine

        --
        Nichtstun ist besser, als mit vielem Abmühen nichts zu schaffen (Laotse)
        1. Hallo Sabine,

          Das einzige, was problematisch werden könnte, sind Aussprüche von z.B. Goethe, Schiller usw., wo ich nicht weiß, ob die irgendwo in einem literarischen Werk niedergeschrieben sind.

          natürlich wie immer keine Rechtsberatung, sondern mein unmaßgeblicher Laien-Wissensstand:
          Goethe und Schiller sind völlig unproblematisch, da gemeinfrei (es sei denn, Du kopierst irgendwo eine ganze Datenbank, für die gibt's dann wieder Schutzrechte). Kritisch sind solche Zitate oder Langzitate, deren Urheber noch leben und/oder deren Erben Rechte geltend machen können. Könnte z.B. für ein Zitat aus "Emil und die Detektive" und Gedichten desselben Autors gelten, siehe auch Google  - abgesehen davon greift das Zitatrecht m.W. nur dann, wenn das Zitat in seinem Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu Deiner eigenen Leistung steht, also eingebettet in einen Gesamtzusammenhang.

          Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

          Elya

          --
          1. Goethe und Schiller sind völlig unproblematisch, da gemeinfrei

            Leider völlig daneben. Allerdings freuen sich Abmahnanwälte genau über solche Aussagen.

            1. Tach,

              Goethe und Schiller sind völlig unproblematisch, da gemeinfrei

              Leider völlig daneben. Allerdings freuen sich Abmahnanwälte genau über solche Aussagen.

              deine Begründung würde mich interessieren, beide genannten Autoren sind über 70 Jahre tot, somit ist ihr Urheberrechtsanspruch (und auch der ihrer Erben) verfallen und ihre Werke sind gemeinfrei. Überarbeitungen ihrer Werke können natürlich wieder unter das Urheberrecht fallen.

              mfg
              Woodfighter

              1. Hi,

                deine Begründung würde mich interessieren, beide genannten Autoren sind über 70 Jahre tot, somit ist ihr Urheberrechtsanspruch (und auch der ihrer Erben) verfallen und ihre Werke sind gemeinfrei.

                Meine Begründung sind die versendeten Abmahnungen, die auch von gerichten bestätigt wurden. Dabei ging es u.a. um eine Zitatesammlung, in denen Schiller und Goethe gut vertreten waren.

                Wo steht denn, das ein Urheberrecht irgendwann verfällt? Ich weiss nur, das Musik nach ca. 70 Jahren GEMA/GVL-Frei wird, dennoch exisitert noch das Urheberrecht.

                BTW: Time Warner hat die Rechte an "Happy Birthday", kannst du mir das erklären, wie das geht, sollte deine Aussage stimmen?

                1. Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,

                  Meine Begründung sind die versendeten Abmahnungen, die auch von gerichten bestätigt wurden. Dabei ging es u.a. um eine Zitatesammlung, in denen Schiller und Goethe gut vertreten waren.

                  Eine Zitatesammlung ist eine Datenbank und fällt auch unter das Urheberrecht (genau so wie z.B. eine Collage aus vielen Photos).

                  Wo steht denn, das ein Urheberrecht irgendwann verfällt? Ich weiss nur, das Musik nach ca. 70 Jahren GEMA/GVL-Frei wird, dennoch exisitert noch das Urheberrecht.

                  Was haben zwei sonderbare Firmen mit dem Urheberrecht zu tun?

                  BTW: Time Warner hat die Rechte an "Happy Birthday", kannst du mir das erklären, wie das geht, sollte deine Aussage stimmen?

                  Wer sagt, dass die die Rechte wirklich haben und das nicht nur behaupten? Und was hat das mit dem _deutschen_ Urheberrecht zu tun?

                  Gruß
                  Alexander Brock

                  1. Hi,

                    Eine Zitatesammlung ist eine Datenbank und fällt auch unter das Urheberrecht (genau so wie z.B. eine Collage aus vielen Photos).

                    Was hat das mit dem Thema zu tun? Wenn ich eine Datenbank mit urheberrechlich geschützten Inhalt anlege, geht das Urheberrecht des Inhaltes immer noch nicht auf mich über.

                    Was haben zwei sonderbare Firmen mit dem Urheberrecht zu tun?

                    Gar nichts, und wenn du meinen Beitrag nochmal liest, wirst du merken, das ich genau das gesagt hab ;)

                    Und was hat das mit dem _deutschen_ Urheberrecht zu tun?

                    Tja, da bist du mir vorraus, ich kann leider nicht erkennen, das der OP an das deutsche Urheberrecht gebunden ist. Aber, falls ich es überlesen hab, wo wurde denn explizit nach _deutschen_ Urheberrecht gefragt? Ich persönlich weiss nicht, woher der OP kommt.

                    1. Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,

                      Hi,

                      Eine Zitatesammlung ist eine Datenbank und fällt auch unter das Urheberrecht (genau so wie z.B. eine Collage aus vielen Photos).

                      Was hat das mit dem Thema zu tun? Wenn ich eine Datenbank mit urheberrechlich geschützten Inhalt anlege, geht das Urheberrecht des Inhaltes immer noch nicht auf mich über.

                      Das habe ich auch nicht behauptet, ich habe lediglich gesagt dass man an einer Sammlung von Zitaten durchaus ein Urheberrecht hat.

                      Gruß
                      Alexander Brock

                    2. Hallo!

                      Ich hab mich jetzt ein wenig umgehört: FAZIT: Da es sich um eine Sammlung von Zitaten handelt, die nicht aus Büchern abgeschrieben sind, nur einzeilig sind, von mir selbst geschrieben sind und nicht von einer Website kopiert sind, reicht es anzuführen, von wem das Zitat stammt.

                      Wie zuverlässig meine Quellen sind, werde ich dann sehen :)

                      Danke für eure zahlreichen Infos

                      Sabine

                      --
                      Nichtstun ist besser, als mit vielem Abmühen nichts zu schaffen (Laotse)
                2. Tach,

                  Wo steht denn, das ein Urheberrecht irgendwann verfällt? Ich weiss nur, das Musik nach ca. 70 Jahren GEMA/GVL-Frei wird, dennoch exisitert noch das Urheberrecht.

                  Das steht im Urheberrechtsgesetz §64: "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers." Die Dauer ist übrigens EU-weit seit 1995 gleich geregelt.

                  BTW: Time Warner hat die Rechte an "Happy Birthday", kannst du mir das erklären, wie das geht, sollte deine Aussage stimmen?

                  70 Jahre nach Tod des letzten Urhebers können sehr lange sein.

                  mfg
                  Woodfighter

                  1. hi,

                    BTW: Time Warner hat die Rechte an "Happy Birthday", kannst du mir das erklären, wie das geht, sollte deine Aussage stimmen?

                    Dürfte sich wohl auf die Version Happy Birthday to You beziehen.

                    70 Jahre nach Tod des letzten Urhebers können sehr lange sein.

                    "The version as we know it was copyrighted in 1935 by the Summy Company as an arrangement by Preston Ware Orem, and is scheduled to expire in 2030. The company holding the copyright was purchased by Warner Chappell in 1990 for $15 million dollars, with the value of "Happy Birthday" estimated at $5 million."

                    Der gute Preston Ware hat 1938 den Löffel abgegeben, da hätten wir hier aber eine Zeitspanne von 92 Jahren.

                    Allerdings scheint die rechtliche Lage auch nicht so ganz klar zu sein,

                    "While the current copyright status of the song is unclear, Warner claims that unauthorized public performances of the song are technically illegal unless royalties are paid to them. It is not completely certain who wrote the lyrics to 'Happy Birthday to You'."

                    gruß,
                    wahsaga

                    --
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                    1. Tach,

                      Allerdings scheint die rechtliche Lage auch nicht so ganz klar zu sein,

                      Für Deutschland ist es aber einfacher: Letzter lebender Urheber war Patty Hill, verstorben 1946, und damit ist das gesamte Lied in der EU ab 2016 gemeinfrei, der Text bereits ab 2008.

                      mfg
                      Woodfighter

                  2. Das steht im Urheberrechtsgesetz §64: "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers." Die Dauer ist übrigens EU-weit seit 1995 gleich geregelt.

                    Wieder was gelernt. Da seh ich doch gleich mal, wielange ich mich nicht mehr intensiv mit der Materie befasst hab. Danke für den Link.

                    BTW: Time Warner hat die Rechte an "Happy Birthday", kannst du mir das erklären, wie das geht, sollte deine Aussage stimmen?

                    70 Jahre nach Tod des letzten Urhebers können sehr lange sein.

                    Wieso "letzer Urheber"? Es gibt nur _einen_ Urheber, alle anderen haben lediglich das Werk kopiert. Deshalb geht das Urheberrecht aber nicht auf jemand anderen über. Ein Urheberrecht ist auch nicht übertragbar.

                    1. hi,

                      70 Jahre nach Tod des letzten Urhebers können sehr lange sein.

                      Wieso "letzer Urheber"? Es gibt nur _einen_ Urheber, alle anderen haben lediglich das Werk kopiert.

                      Siehe von mir bereits verlinkten wikipedia-Artikel dazu:

                      'The melody of "Happy Birthday to You" was written by American sisters Patty and Mildred Hill in 1893 when they were school teachers in Louisville, Kentucky.'

                      Wie in der wikipedia ebenfalls steht, hat die gute Patty 1946 den Löffel abgegeben, und über die Mildred weiß wikipedia nichts, aber Jens' Aussage lässt darauf tippen, dass er rausgefunden hat, dass sie schon vorher das Zeitliche gesegnet hat.

                      gruß,
                      wahsaga

                      --
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                      1. Tach,

                        Wie in der wikipedia ebenfalls steht, hat die gute Patty 1946 den Löffel abgegeben, und über die Mildred weiß wikipedia nichts, aber Jens' Aussage lässt darauf tippen, dass er rausgefunden hat, dass sie schon vorher das Zeitliche gesegnet hat.

                        im selben Satz steht, dass sie ihre Schwester um Jahrzehnte überlebt hat.

                        mfg
                        Woodfighter

                    2. Hi,

                      Wieso "letzer Urheber"? Es gibt nur _einen_ Urheber, alle anderen haben lediglich das Werk kopiert.

                      Hier, wie öfters, teilen sich mehrere Autorinnen die Urheberschaft.

                      Deshalb geht das Urheberrecht aber nicht auf jemand anderen über.

                      Nein. Das "Urheberrecht" geht nicht auf jemand anderen über, weil das in unserem Rechtssytem so ist. In anderen Rechtssystemen hingegen ...

                      Ein Urheberrecht ist auch nicht übertragbar.

                      ... ist das, was wir Urbeherrecht nennen, *vollständig* übertragbar (USA -> Copyright).

                      Gruß, Cybaer

                      --
                      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
            2. Hallo Manuel,

              Goethe und Schiller sind völlig unproblematisch, da gemeinfrei

              Leider völlig daneben. Allerdings freuen sich Abmahnanwälte genau über solche Aussagen.

              Wie gesagt, das war mein Wissenstand, aber Du darfst mir gerne erklären, was daran falsch ist, dann lernen wir alle was. Meines Wissens basieren gerade Projekte wie das Project Gutenberg auf dieser Rechtsauffassung.

              Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

              Elya

              --
              1. Hi,

                Wie gesagt, das war mein Wissenstand, aber Du darfst mir gerne erklären, was daran falsch ist

                https://forum.selfhtml.org/?t=129867&m=839670

                Da hab ich mich dazu geäussert. Und ich hab das grad nochmal nachgelesen (war vor ein paar Monaten ein Bericht in der "Chip").

                1. hi,

                  Und ich hab das grad nochmal nachgelesen (war vor ein paar Monaten ein Bericht in der "Chip").

                  Gibt's den online?

                  gruß,
                  wahsaga

                  --
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                  1. Gibt's den online?

                    Nein, leider nicht. Hatte danach gesucht. Sonst hätte ich ihn hier verlinkt.

                2. Hi,

                  Da hab ich mich dazu geäussert. Und ich hab das grad nochmal nachgelesen (war vor ein paar Monaten ein Bericht in der "Chip").

                  1. Generell ist die Qualität von Berichten bezügl. Rechtsfragen ziemlich lausig.
                  2. Die Qualität von Chip-Berichten ist generell knapp über der von Computer-Bild.

                  Rücksichtnehmend auf *beide* Punkte, solltest Du deine "ich glaube alles, was ich lese"-Strategie dringendst überdenken! ;->

                  Gruß, Cybaer

                  --
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        2. Hi,

          Das einzige, was problematisch werden könnte, sind Aussprüche von z.B. Goethe, Schiller usw., wo ich nicht weiß, ob die irgendwo in einem literarischen Werk niedergeschrieben sind.

          Selbst *falls* es sich (wie hier) *nicht* um gemeinfreie Texte handeln sollte: Das UrhG soll neue Werke (auch Zitatesammlungen) *nicht* verhindern! *Ganz im Gegenteil!* Man darf jederzeit Auszüge aus geschützten Werken verwenden, um eigene Werke damit zu schaffen (Stichwort u.a. "Collagen").

          Daß diese Möglichkeit aber auch im Sinne des UrhG genutzt werden muß (also *wirklich* für neue Werke und nicht etwa, um eher fremde Rechte "auszuhebeln"), sollte sich wohl von selbst verstehen ...

          Gruß, Cybaer

          --
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      2. Tachchen!

        Der Wiki-Artikel [...] erwähnt aber mit keinem Wort das Zitieren dessen, was andere Personen -auch Prominente- spontan in der Öffentlichkeit gesagt haben
        Das ist doch kein rechtsfreier Raum?

        Nein, der Bericht darüber ist redaktionelle Arbeit. ;-)

        Aber selbst, wenn das im Einzelfall mal nicht so sein sollte,
        dürfte ein Erstrechtschluss dir den richtigen Weg weisen:
        Wenn schon das (Kurz-)Zitat aus dem niedergeschriebenen Werk
        erlaubt ist, muss es doch das Zitat aus dem bloß gesprochenen
        Wort erst recht sein.

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
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