Hallo Martin!
Das finde ich nicht gar so aufschlussreich. Der Wiki-Artikel bezieht sich nämlich immer nur auf Zitate aus veröffentlichten Werken (Schrift, Bild, Film, etc.), erwähnt aber mit keinem Wort das Zitieren dessen, was andere Personen -auch Prominente- spontan in der Öffentlichkeit gesagt haben, sei es offiziell als Teil einer Rede, oder formlos in einem Interview oder als Ausspruch auf der Straße.
Das ist doch kein rechtsfreier Raum?
In der weiter verlinkten Zitatensammlung
ist die Rede von öffentlichen Aussprüchen von Personen, hier gibt es kein Problem.
Das einzige, was problematisch werden könnte, sind Aussprüche von z.B. Goethe, Schiller usw., wo ich nicht weiß, ob die irgendwo in einem literarischen Werk niedergeschrieben sind.
Ich werd's mal riskieren. Bekommt man da eine Mahnung, falls es wiederrechtlich ist, oder gleich eine (Geld)Strafe?
Sabine
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Nichtstun ist besser, als mit vielem Abmühen nichts zu schaffen (Laotse)