Hi,
Das einzige, was problematisch werden könnte, sind Aussprüche von z.B. Goethe, Schiller usw., wo ich nicht weiß, ob die irgendwo in einem literarischen Werk niedergeschrieben sind.
Selbst *falls* es sich (wie hier) *nicht* um gemeinfreie Texte handeln sollte: Das UrhG soll neue Werke (auch Zitatesammlungen) *nicht* verhindern! *Ganz im Gegenteil!* Man darf jederzeit Auszüge aus geschützten Werken verwenden, um eigene Werke damit zu schaffen (Stichwort u.a. "Collagen").
Daß diese Möglichkeit aber auch im Sinne des UrhG genutzt werden muß (also *wirklich* für neue Werke und nicht etwa, um eher fremde Rechte "auszuhebeln"), sollte sich wohl von selbst verstehen ...
Gruß, Cybaer
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