Jens Holzkämper: zitate

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Tach,

Goethe und Schiller sind völlig unproblematisch, da gemeinfrei

Leider völlig daneben. Allerdings freuen sich Abmahnanwälte genau über solche Aussagen.

deine Begründung würde mich interessieren, beide genannten Autoren sind über 70 Jahre tot, somit ist ihr Urheberrechtsanspruch (und auch der ihrer Erben) verfallen und ihre Werke sind gemeinfrei. Überarbeitungen ihrer Werke können natürlich wieder unter das Urheberrecht fallen.

mfg
Woodfighter