Christian Seiler: Strafe bei Mord an Wirbeltieren

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Hallo,

Da wollte ich anführen, dass bei Mord an _Menschen_ eine Gefängnis- oder sogar Todesstrafe die Folge sein kann.

In Deutschland gibt es im Moment keine Todesstrafe [1].

Ich habe mal gehört, dass auch Mord an anderen Wirbeltieren durchaus strafbar ist. Aber wenn der Lehrer blöd nachfragt, weiß ich nicht, was ich sagen soll.

Deswegen die Frage:

Inwieweit ist das strafbar?

Die grundlose Tötung eines Wirbeltieres [§ 17 TierSchG] ist eine Straftat. Allerdings beträgt die Höchststrafe 3 Jahre und deshalb handelt es sich hier um eine völlig andere Größenordnung, als bei Mord oder Totschlag. Zudem ist sich von dem Tier ernähren zu wollen ein hinreichender Grund für das Gesetz.

Viele Grüße,
Christian

[1] Für die Besserwisser: Ja, ich weiß, dass es sie in der hessischen Verfassung noch drinsteht, aber es gilt ja bekanntlich "Bundesrecht bricht Landesrecht" und da im Grundgesetz steht, dass die Todesstrafe abgeschafft wurde, gibt es sie in Deutschland nicht mehr.

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