Hallo,
Da wollte ich anführen, dass bei Mord an _Menschen_ eine Gefängnis- oder sogar Todesstrafe die Folge sein kann.
In Deutschland gibt es im Moment keine Todesstrafe [1].
Ähnlich wie Cheatah bitte ich auch dich, nicht so auf eine Sache fokussiert zu sein. Es geht um die Sonderstellung des Menschen, und den soll es auch außerhalb der mitteleuropäischen Bankrottzone geben.
Die grundlose Tötung eines Wirbeltieres [§ 17 TierSchG] ist eine Straftat. Allerdings beträgt die Höchststrafe 3 Jahre und deshalb handelt es sich hier um eine völlig andere Größenordnung, als bei Mord oder Totschlag. Zudem ist sich von dem Tier ernähren zu wollen ein hinreichender Grund für das Gesetz.
Danke.
Viele Grüße
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Mit zunehmendem Fortschritt der Zeit ist mit proportional ansteigendem Lebensalter zu rechnen.
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