Tachchen!
Im Tierschutzgesetz gibt es explizit auch Strafvorschriften für das Töten
oder Quälen von Wirbeltieren (plus einiger anderer). Die stehen glaube ich
passenderweise irgendwo hinten und nicht beim eigentlichen Verbot.
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es dafür zur Not auch Freiheitsstrafen.
Darüber hinaus halte ich diesen Argumentationsstrang aber auch für verfehlt,
denn die erhöhte Strafandrohung für das Töten von Menschen ergibt sich aus
dessen Sonderstellung ... nicht umgekehrt.
Gruß
Die schwarze Piste
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