Steuerfrage :-)
Chrisi
- sonstiges
Hi zusammen,
gehört nicht unbedingt hierher, bin mir aber sicher das hier einige Leute sind die mir helfen können :-)
Ich sitze gerade an meinen Steuern und habe eine Gutschirft vom Inland die ohne Umsatzsteuer/MwSt ausgezahlt wurde. Auf den Rechnung ist absolut überhaupt keine Angabe zur Umsatz bzw. MwSt. zu finden. Also eine reine Netto Auszahlung, der Anbieter hat also die Umsatzsteuer abgeführt, nehme ich an :-)
Wo verbucht man eine solche Einnahme ?
Bei Auslandszahlungen die ohne Steuer reinkommen buche ich diese als "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" Feld 48 in der Umsatzsteuervoranmeldung.
Bei dem Kandidaten hier handelt es sich um Gutschriften die aus dem Inland kommen, er will mir die Umsatzsteuer nicht auszahlen oder nachzahlen. Die Rechnungen sind weder signiert, vollständig noch per Post erhältlich, damit also für den Vorsteuerabzug unbrauchbar ...
Würde mich freuen wenn mir da jemand einen Tipp geben kann ...
Grüße und danke,
Chrisi
Moin!
Ich sitze gerade an meinen Steuern und habe eine Gutschirft vom Inland die ohne Umsatzsteuer/MwSt ausgezahlt wurde. Auf den Rechnung ist absolut überhaupt keine Angabe zur Umsatz bzw. MwSt. zu finden. Also eine reine Netto Auszahlung, der Anbieter hat also die Umsatzsteuer abgeführt, nehme ich an :-)
Nein, wenn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, ist keine Mehrwertsteuer abgeführt worden. Von etwas anderem kannst du nicht ausgehen. Es wurde vermutlich die Kleinunternehmerregelung genutzt.
Wo verbucht man eine solche Einnahme ?
Frage dein Finanzamt. Die sind zur Auskunft verpflichtet, und helfen in der Regel auch recht freundlich. Jedenfalls deutlich freundlicher, als wenn man Steuererklärungen verspätet abgibt. :)
Bei Auslandszahlungen die ohne Steuer reinkommen buche ich diese als "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" Feld 48 in der Umsatzsteuervoranmeldung.
Bei dem Kandidaten hier handelt es sich um Gutschriften die aus dem Inland kommen, er will mir die Umsatzsteuer nicht auszahlen oder nachzahlen. Die Rechnungen sind weder signiert, vollständig noch per Post erhältlich, damit also für den Vorsteuerabzug unbrauchbar ...
Da frage ich mich ja doch, wie jemand dazu kommt, dir Gutschriften zu erteilen. Da sollte doch entweder vorher von dir eine Rechnung rausgegangen sein, oder eine von ihm, die du bezahlt hast, und von der ein Teilbetrag erstattet werden sollte.
Aber ganz unabhängig davon: Wenn derjenige im geschäftlichen Bereich agiert, ist er verpflichtet, dir eine ordentliche Rechnung zu stellen. Also in Papierform, mit allen notwendigen Angaben etc., oder in elektronischer Form mit der notwendigen elektronischen Signatur (die so aufwendig zu bekommen und zu leisten ist, dass sie sich noch absolut nicht verbreitet hat).
- Sven Rautenberg
Hi,
Da frage ich mich ja doch, wie jemand dazu kommt, dir Gutschriften zu erteilen. Da sollte doch entweder vorher von dir eine Rechnung rausgegangen sein, oder eine von ihm, die du bezahlt hast, und von der ein Teilbetrag erstattet werden sollte.
Die Gutschriften stammen aus einem Partnerprogram und verstehen sich als Vermittlungsprovision, ich werde dort als Privatperson oder was auch immer geführt, jedenfals behält er die Vorsteuer ein weil er diese von den Endkunden erhalten hat, also muss er diese ja auch abführen, solange ich Sie Ihm nicht wegnehme :-)
Kann man eigentlich darauf bestehen eine Druckrechnung zu erhalten wenn keine Signatur vorhanden ist ?
Leider weigern sich einige Unternehmen mir eine solche Auszustellen, teilweise nur Ende des Jahres als Journal, oder auch garnicht, oder eben mit Extra Kosten die ich übernehmen soll ... Aber was kann ich dafür ?
Ist doch alles schon ein bischen komisch, wenn jemand eine falsche Rechnung austellen will macht er es doch eh, egal ob mit Signatur oder ohne ...
Gruß
Chrisi
Moin!
Da frage ich mich ja doch, wie jemand dazu kommt, dir Gutschriften zu erteilen. Da sollte doch entweder vorher von dir eine Rechnung rausgegangen sein, oder eine von ihm, die du bezahlt hast, und von der ein Teilbetrag erstattet werden sollte.
Die Gutschriften stammen aus einem Partnerprogram und verstehen sich als Vermittlungsprovision, ich werde dort als Privatperson oder was auch immer geführt, jedenfals behält er die Vorsteuer ein weil er diese von den Endkunden erhalten hat, also muss er diese ja auch abführen, solange ich Sie Ihm nicht wegnehme :-)
Klingt so, als ob du da fachliche Beratung nötig hast. Konsultiere dein Finanzamt oder deinen Steuerberater.
Kann man eigentlich darauf bestehen eine Druckrechnung zu erhalten wenn keine Signatur vorhanden ist ?
Als Privatperson nicht wirklich. Als Gewerbetreibender schon.
Leider weigern sich einige Unternehmen mir eine solche Auszustellen, teilweise nur Ende des Jahres als Journal, oder auch garnicht, oder eben mit Extra Kosten die ich übernehmen soll ... Aber was kann ich dafür ?
Das wäre durchaus korrekt, sofern es zwischen dir und der Firma vereinbart ist, dass Papierrechnungen extra kosten. Einfach mal die AGB durchsehen, da steht sowas meist mit drin.
- Sven Rautenberg
Hell-O!
Die Gutschriften stammen aus einem Partnerprogram und verstehen sich als Vermittlungsprovision, ich werde dort als Privatperson oder was auch immer geführt, jedenfals behält er die Vorsteuer ein weil er diese von den Endkunden erhalten hat, also muss er diese ja auch abführen, solange ich Sie Ihm nicht wegnehme :-)
Ähm, verstehe ich nicht. *Jeder* muss den auf einen steuerpflichtigen Umsatz entfallenden Umsatzsteuerbetrag an den leistenden Unternehmer zahlen, egal ob er selber Unternehmer ist oder Endverbraucher. Ob der Kunde auf der Steuer sitzen bleibt oder sie seinerseits im Rahmen der Umsatzbesteuerung als Vorsteuer zum Abzug bringen kann, ist (bis auf wenige Ausnahmen, die hier mit Sicherheit keine Rolle spielen) schnurzpiepegal.
Kann man eigentlich darauf bestehen eine Druckrechnung zu erhalten wenn keine Signatur vorhanden ist ?
Selbstverständlich, die ordnungsgemäße Rechnungslegung ist Nebenpflicht des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts. Den Anspruch auf Erteilen einer Rechnung kannst du allerdings nur auf dem zivilrechtlichen Wege durchsetzen (weitere Einzelheiten dazu in meinem Posting vom 19.02.2005).
Siechfred