Hallo Cybaer!
Das wären sie, wenn sie die Rechtschreibreform ignorieren würden. Die Änderung ist amtlich.
Hm, im Regelwerk, §97 ist zu lesen:
<cite>
§97: Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache
mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.
der Käpt’n, mit’m Fahrrad
Bitte, nehmen S’ (= Sie) doch Platz! Das war ’n (= ein) Bombenerfolg!
E: Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden
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ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung
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der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch:
Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie
Zur Schreibung der adjektivischen Ableitungen von Personennamen auf -sch
</cite>
Gelegentlicher Gebrauch zur Verdeutlichung von Personenamen, wenn das Genitiv-s zweideutige Interpretationen ermöglichen würde, wie von Swen weiter oben vermerkt (Carlo's Taverne = Dem Italiener Carlo seine Taverne *g* Bei Carlos' Taverne, ist es eben die vom Spanier Carlos). Bei Paulas Pudding, Patricks Beitrag und Cybaers Antwort ist es ohne Apostroph eindeutig genug und m.E. nicht erlaubt -aber auch nicht verboten-, zumal es im Werk nichts Weiteres über den Apostroph zu lesen ist (Bei der PDF-Suche ist der von mir zitierte Abschnitt der letzte, in dem "Apostroph" vorkommt). Soll ich Dir die PDF schicken? ;)
Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
Patrick
_ - jenseits vom delirium - _
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