Ich habe Kunden von einem Webdesigner angeschrieben und Beseitigung von
Bugs auf ihren Websites angeboten, aber alles in sachgemäßer und freundlicher Art.
Der Vorgang insgesamt zugegebener Weise nicht die feine englische Art, ich habe aber mittlerweile diese Aktivitäten eingestellt.
Nun flattert prompt eine Unterlassungserklärung + Rechnung vom Anwalt des Web-
designers ins Haus!
Ich dachte das ist normaler Wettbewerb, kann mich aber auch irren.
Ich finde die Reaktion trotzdem ziemlich übertrieben, die beziehen sich im
wesentlichen auf das UWG-Gesetz (Unlauterer Wettbewerb):
1. Den Kredit des Webdesigners herabgesetzt.
2. Belästigung der Kunden durch E-Mails.
3. Kein Impressum auf meiner Website.
Zu 1.: Meine Behauptungen waren "erweißlich wahr" wie es im Gesetzestext so
schön heißt, die Websites strotzten vor Programmierfehlern.
Zu 2.: Das betrifft doch nur "automatisch" generierte E-Mails oder?
Zu 3.: Ich habe nur eine E-Mail pro Kunde verschickt, meine Website wurde
dabei nicht erwähnt. Im übrigen habe ich ein Impressum auf meiner Website.
Ich gehe morgen zum Anwalt, möchte aber auch eure Meinung hören.