Ich gehe morgen zum Anwalt, möchte aber auch eure Meinung hören.
Du wirst keine Chance haben - in keinem der Punkt. So gut kann kein Anwalt sein ...
Kannst du deine Meinung auch begründen?
Ich denke, daß er OP durchaus berechtigte Chancen bestehen.
- Den Kredit des Webdesigners herabgesetzt.
IIRC hat er doch gesagt, daß er den Webdesigner mit keinem Wort erwähnt hat, sondern nur die Fehler der Website aufgelistet.
Im RL ist es doch auch legitim, Pfusch aufzudecken, der dem Eigentümer auf längere Sicht schaden könnte.
Und einen Schaden für den Kunden sehe ich hier durchaus.
1. wird sein Ansehen durch eine schlampige Site geschädigt
2. hat er vielleicht einen stolzen Preis für offensichtlich minderwertige Arbeit bezahlt. (Da könnte man IMO sogar den Spieß rumdrehen, und dem Webdesigner Betrug vorwerfen)
3. Wenn die Zugänglichkeit der Website eingeschränkt ist, riskiert der Kunde, selbst Kunden zu verlieren. Die Arbeit des Designer war also zudem auch noch geschäftsschädigend.
- Belästigung der Kunden durch E-Mails.
Wer kann gegen unerwünschte Werbebelästigung klagen?
Richtig! Der Betroffene!
Und der Betroffene ist der _Kunde_ und nicht der Designer.
- Kein Impressum auf meiner Website.
Das hat Michael doch schon dementiert.
IMO bleibt da nicht mehr viel übrig von den Vorwürfen dieses Rechtsverdrehers.
Grüße
gaby