Habe nun mit einem Rechtsanwalt gesprochen, Ergebnis:
1. War tatsächlich nicht die feine Art, wenn es sich wenigstens
gelohnt hätte, hat es aber nicht.
2. Unaufgeforderte Werbe-emails verschicken ist in Deutschland
grundsätzlich verboten, ich bin mit der Abmahnung gut bedient.
Lehrgeld im Wettbewerbsrecht.
Fazit: Bevor ich zukünftig Aktionen starte werde ich das vom
Rechtanwalt prüfen lassen, ist auch gar nicht mal so teuer.