gaby: Problem mit Gerichtsverfahren - Unterlassungserklärung

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Liefere mir eine Referenz und ich zähle leicht und locker 25 Fehler auf, die du gemacht hast.

25 Fehler?
Das klingt hart. *g*
Es kommt aber auch darauf an, was du  als "Fehler" bezeichnen willst.
Daß mein Design bei winzigem   viewport und gleichzeitig riesiger Schrift in seine Einzelteile zerfällt, oder daß im speziellen Fall eine ID besser gewesen wäre, als eine Klasse? Oder daß mein Design in Netscape-4 nicht mehr wiederzuerkennen ist?
Sowas würde ich zb nicht als "Fehler" bezeichnen.

Gerade im Minenfeld des „Webdesigns“ gäbe es dermaßen viele Dinge zu beachten, dass mir eine vollständige Berücksichtigung unmöglich erscheint.

Da hast du recht. Würde man _alles_ berücksichtigen, könnte das keiner mehr bezahlen, oder man machte sich selbst zum 1€-Jobber.

Wobei im geschilderten Fall zu beachten ist, dass der Kunde die gelieferte Leistung kaum beurteilen kann.

Ja, das ist es ja gerade, was viele Webdesigner dazu veranlasst, anzunehmen, man könnte seinen Kunden Mist liefern und trotzdem abkassieren, wobei ich unter "Mist" wirklich nur schwerste Darstellungs- und Funktionsfehler in den gängigsten Browsern verstehe.
Daß Michael bei einer solche Site dem Kunden die Augen geöffnet, und ihn in die Lage versetzt hat, die gelieferte Leistung  beurteilen zu können, finde ich durchaus legitim.
Ich unterstelle dem OP jetzt einfach mal, daß er nicht wegen kleiner Darstellungsfehler oder W3C-Invalidität den Kunden angeschrieben hat, denn wegen "Kleinigkeiten" macht man sich ja nicht die Hoffnung, daß der Kunde evtl einem selbst den Auftrag zum Redesign gibt.

Es wäre interessant zu wissen, ob der Kunde hysterisch aufgeschreckt war oder einen wertvollen Auftragnehmer sachlich informiert hat.

Ja, und es wäre auch interessant zu erfahren, welcher Art nun die beanstandeten Punkte gewesen sind.

Grüße
gaby