Hi,
Ja, unlauteren. Es geht hier nicht um das Verbot des Wettbewerbs an sich, sondern um zurecht untersagte Methoden. Nicht nur, dass Kaltaquise (knallharter Spam!) betrieben wurde, nein, ein Konkurrent wurde auch noch systematisch angeschwärzt. Da muss ich kein großer Jurist sein, um mögliche Folgen erkennen zu können.
Na ja, Tom denkt vermutlich, daß Kaltaquise unter Gewerbetreibenden generell erlaubt ist. Aber dem ist ja nicht (mehr) so (bzw. diesem Irrglauben hat das BGH ja mittlerweile einen Riegel vorgeschoben).
Kaltaquise ist unter Gewerbetreibenden IMHO dann noch erlaubt, wenn man davon ausgehen kann, daß der Empfänger an einer Geschäftsbeziehung interessiert ist.
Wenn ich ihn auf "Pfusch" (so es denn einer war) aufmerksam mache, dann wird ein Gewerbetreibender aber sicherlich nicht freudestrahlend mir das Geld in den aufgerissenen Rachen werfen wollen, sondern erstmal bei seinem Webdesigner, den er ja offensichtlich hat, (ggf. kostenlos) Nachbesserung verlangen.
Etwas anderes wäre es wohl, wenn eine Firma überhaupt keine Website hat, obwohl das in ihrem Umfeld üblich ist. Da wäre eine (dezente) Anfrage/Kaltaquise sicherlich nicht problematisch ...
Gruß, Cybaer
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