Tom: Problem mit Gerichtsverfahren - Unterlassungserklärung

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Hello,

Er hat seine Dienste angeboten. nzw. ist mit seinen Diensten direkter Mitbewerber.

Und genau das darf nicht unterbunden werden. Der Wettbewerb soll frei und fair sein. Das ist der Sinn des UWG.

  1. Belästigung der Kunden durch E-Mails.
    Wer kann gegen unerwünschte Werbebelästigung klagen?
    Richtig! Der Betroffene!

Ich denke, daß Wettbewerbsrecht wird (zusätzlich) auch hier greifen.

Und wo siehst Du da noch einen Ansatzpunkt gegen den Kontakt per email?
Vermutlich hat der OP nur auf eine bei ihm vorliegende email des Unternehmens genatwortet.
Wie sieht es dann aus?

Hier hat einer "Buh" gerufen.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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