Hi,
Er hat seine Dienste angeboten. nzw. ist mit seinen Diensten direkter Mitbewerber.
Und genau das darf nicht unterbunden werden. Der Wettbewerb soll frei und fair sein. Das ist der Sinn des UWG.
Soso: Gegenüber Gewerbetreibenden verbietet der BGH Kaltaquise in seinem Urteil vom 16. November 2006 (Az.: I ZR 191/03).
Vermutlich hat der OP nur auf eine bei ihm vorliegende email des Unternehmens genatwortet.
Wie sieht es dann aus?
Dann hätte Michael kein Problem (es sei denn, die Firmendaten waren unvollständig in der E-Mail angegeben). Aber das "vermutlich" ist hier ja *offensichtlich* (und nach eigener Aussage) *nicht* der Fall.
Hier hat einer "Buh" gerufen.
Dann setze ich noch ein "Hui" davor! ;-)
Gruß, Cybaer
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