Hello,
abgesehen davon, dass ich die Methode nicht besonders fein finde, aber es geht doch erstmal um das "Dürfen"...
Was hat der Anwalt denn in der Unterlassungserklärung verlangt?
Er darf von Dir nicht verlangen, dass Du seinem Klienten keinen Wettbewerb machst.
10.Mitbewerber gezielt behindert;
11.einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse
der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
--> unerlaubte Kollusion?
- Belästigung der Kunden durch E-Mails.
Hat dich irgendeiner der Kunden dieses Webdesigners um eine Beurteilung der Arbeitsergebnisse dieses Menschen gebeten oder hast du die Leute von dir aus angeschrieben? Wenn letzeres der Fall ist, handelt es sich hier um Kaltaquise - und die ist hierzulande nicht erlaubt.
Bezieht sich das nicht nur auf Verbraucher?
Ich lese da aus UWG §7 Abs (3) etwas anderes.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau