Tom: UWG unter Geschäftsleuten

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Hello,

abgesehen davon, dass ich die Methode nicht besonders fein finde, aber es geht doch erstmal um das "Dürfen"...

Ich finde es mittlerweile auch nicht fein, zumal es nichts gebracht
hat. Die Kunden sind zu dem Webdesigner gegangen und haben dann
wohl gemeckert. Für mich sprang nichts raus.

»»Was hat der Anwalt denn in der Unterlassungserklärung verlangt?

Die Kunden nicht anschreiben und die Leistung des Webdesigners
nicht herabsetzen.

Die Kunden anzuschreiben, darf er Dir nicht verbieten.
Hast Du denn die Leistung des Webdesigners herabgesetzt, oder hast Du ganz allgemein beworben, Fehler in Webseiten zu beseitigen? Hast Du den Namen des Anderen genannt in Deiner Werbung?

Ich tendiere mittlerweile zum Unterschreiben und bezahlen, die
paar Euros sind für mich nicht weiter schlimm.

Das würde ich nicht einfach tun. Da solltest Du lieber (notfalls zusätzlich) das Geld für eine allgemeine Beratung zu diesem Thema bei einem Anwalt wahrnehmen, mit dem Du auch in Zukunft zusammenarbeiten möchtest. Das wird leider nicht ausbleiben.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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