Die Kunden anzuschreiben, darf er Dir nicht verbieten.
Hast Du denn die Leistung des Webdesigners herabgesetzt, oder hast Du ganz allgemein beworben, Fehler in Webseiten zu beseitigen? Hast Du den Namen des Anderen genannt in Deiner Werbung?
Ich habe geschrieben, daß die Webseiten fehlerhaft programmiert
wurden, das entspricht ja auch der Wahrheit.
Der Name des Webdesigners ist nicht gefallen, ich habe es so
formuliert: "...ggfs. Beratung gegenüber ihres Webdesigners..."