Tom: Steuerrecht: GWG, HWG, Einkommensteuer

Hello,

ich bastele gerade noch an einem kleinen Tool, das uns die Belegverwaltung für die Buchhaltung und den Leistungsnachweis etwas vereinfachen soll. Sowas gibt's sicher auch zu kaufen, aber ich wollte mich da gleich nochmal mit den Zusammenhängen vertraut machen...

Dabei bin ich (mal wieder) über folgende Überlegung gestolpert.

Nach § 6 Abs. 2 EStG gilt eine Grenze für GWG/HWG von 410 Euro netto. Alle Güter, deren Kaufpreis über 410 Euro liegen, müssen abgescheiben werden.

Nehmen wir an, jemand gründet frisch einen Betrieb.

Nehmen wir nun mal den Betrag von 1000 Euro.
Wenn ich die verdiene und kaufe mir einen neuen PC, dann darf ich im ersten Jahr (bei angenommen dreijähriger linearer Abschreibung) höchstens 333,33 abschreiben. Für 666,67 werde ich zur Einkommensteuer herangezogen.

Gibt es da Möglichkeiten, das zu umgehen oder zu mindern, denn gerade nach einer Gründung hat man ja kein Geld, Steuern zu zahlen auf nicht entnommene Gewinne?

Bitte jetzt nicht mit "Kredit aufnehmen" kommen. Denn Kredite müssen, soweit sie langfristig sind, auch berücksichtigt werden.

Klar könnte man wieder Geld für einen Steuerberater ausgeben.
Mir würde aber für's Erste das Wissen der hier anwesenden Selbstständigen reichen.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau

  1. Nehmen wir nun mal den Betrag von 1000 Euro.
    Wenn ich die verdiene und kaufe mir einen neuen PC, dann darf ich im ersten Jahr (bei angenommen dreijähriger linearer Abschreibung) höchstens 333,33 abschreiben. Für 666,67 werde ich zur Einkommensteuer herangezogen.

    Das Problem ist eher betriebswirtschaftlicher Natur, Stichworte Refinanzierungseffekt von Abschreibungen oder auch abschreibungskongruente Finanzierung. Ein Existenzgründer sollte m.E. auf solche Sachen mehr Wert legen als auf irgendwelche Steuergestaltungs- bzw. -stundungsmodelle.

    Gibt es da Möglichkeiten, das zu umgehen oder zu mindern, denn gerade nach einer Gründung hat man ja kein Geld, Steuern zu zahlen auf nicht entnommene Gewinne?

    Selbstverständlich gibt es die, musst nur mal ins Gesetz schauen, z.B. § 7g EStG (so lange es ihn in dieser Form noch gibt).

    Disclaimer: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren steuerlichen Berater.

    Klar könnte man wieder Geld für einen Steuerberater ausgeben.

    Das sollte man einzelfallbezogen auch tun, schließlich gehört er zu der Kaste derjenigen, die in solchen Fragen Hilfe leisten dürfen. Und Betriebsausgaben sind's auch, vielleicht kannst du so die restlichen 666,66 Euro kompensieren (sollte mit dem Teufel zugehen, wenn nicht ...).

    Siechfred

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    Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.