Hallo gary!
Ich verfolge diesen Thread aufmerksam. Heisst das jetzt, das in einer GmbH ein Stimmrecht für alle sein _muss_? Kann man das nicht Anhand der Anteile selber bestimmen.
Also die Mitglieder mit geringen Anteilen bekommen eine Gewinnbeteiligung, die mit mehr Anteilen werden zur Versammlung mit Stimmrecht geladen - das soll nicht mehr mglich sein?
Ich hätte eigentlich erwartet, dass du über etwas genauere Kenntnisse des neuen GmbH-Rechts in der Schweiz verfügst.
Zu deiner Information:
< http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/wirtschaft/gesetzgebung/gmbh.html>
http://www.bj.admin.ch/etc/medialib/data/wirtschaft/gesetzgebung/gmbh.Par.0030.File.tmp/musterstatuten-tabelle-d.pdf
Beste Grüsse
Richard