Hello,
Die KG ist mMn die beste Geschäftsform, weil man z.B. die Stimmrechte und die Gewinnbeteiligung per Gesellschaftsvertrag regeln kann. Bei der GmbH ist man da eingeschränkt auf die Abhängigkeit vom Kapitalanteil.
Und ggf. kombiniert mit einer GmbH als "Komplementär" der KG.
Wenn sie dann größer wird, auf jeden Fall!
Daher sollte der Kemplementär auch von Anfang an nicht die meisten Anteile halten.
Das setze aber eine funktionierende Familei oder Gruppe voraus.
Bei einer GbR muss man in DE darauf achten, wann die ggf. automatisch zur oHG wird und man dann eigentlich auch sofort einen Registereintrag durchführen lassen muss.
Aus meiner Sicht viel wichtiger: in der GbR haftet jeder _voll_! Und wenn du einen Betrieb vollkaufmännisch oder wiedasheißt betreibst, musst Du dich doch eh ins Handelsregister eintragen, oder? Da dürfte die Gesellschaftsform eigentlich egal sein.
Ja, das ist wohl so. Aber bei der GbR kann das ganz von alleine passieren und enn man die entstehende oHG dann nicht eintragen lässt, ist das gleich wieder eine Ordnungswidrigkeit und "unzuverlässig".
Harzliche Grüße aus dem
verschneiten Sankt Andreasberg
und Frohe Weihnachtszeit
Tom
Nur selber lernen macht schlau
![](http://bitworks.de/~selfHTML/Virencheck.gif)