Hansi: Sehr dringend.

Hallo Selfhtmler,

ich bräuchte mal ganz dringend Rat.
Ich wurde vor zwei Monaten zum 31.07.07 gekündigt. Ich war 7 Jahre lang Webmaster bei unserer Firma und jetzt ist meine letzte Woche.

Ich habe direkt als die Kündigung einging eine Kündigungsschutzklage gemacht. Unser Boss will die Webseitengestaltung wegen angeblicher Umsatzverluste an eine Werbeagentur auslagern. Ich habe bei dieser Firma ca ein Drittel des Durchschnittsgehaltes eines normales Webmasters (CT Gehaltsspiegel)verdient. Nun ist der Gütetermin Ende August.
Habe auch ein sehr gutes Zwischenzeugnis erhalten.

Nun habe ich ein Jobangebot bekomen. Ich soll mich heute bis um 20 Uhr bei dieser Firma melden und entweder zusagen oder absagen. Das Gehalt liegt bei €13/Stunde für IT Telefonsupport auf Englisch.

Soll ich dieser Angebot erst mal annehmen, bis ich etwas anderes gefunden habe? Wenn ja, wie ist es denn mit einer Abfindung von meiner alten Firma(für die ich mir sehr gute Chancen ausmahle).
Wenn ich schon einen neuen Job habe, wie ist es dann mit der Klage?
Bitte um schnelle Antwort/Rat(innerhalb der nächsten Stunde). Ist echt super dringend.

  1. Hi,

    was willst du denn, bzw. weswegen klagst du denn?

    [ ] Weiterbeschäftigung bei der alten Firma
    [ ] Abfindung

    Die Klage bleibt doch bestehen, auch wenn du ein anderes (zwischenzeitlich) Jobangebot annimmst. (imho)

    Ciao, Frank

    1. Hi,

      [ ] Weiterbeschäftigung bei der alten Firma
      [ ] Abfindung

      Die Klage bleibt doch bestehen, auch wenn du ein anderes (zwischenzeitlich) Jobangebot annimmst. (imho)

      Ja, ich möchte auf keinen Fall bei der Firma weiterarbeiten, aber das darf man ja nicht sagen. Auf Abfindung kann man doch nicht klagen, die steht ja keinem zu. Also muss ich so tun, als würde ich auf Weiterbeschäftigung klagen.

      Die Firma ist aber die totale Ausbeutung. Ich hätte Angst zu gewinnen und dann den Job weitermachen zu müssen. Ich will das Geld. Was tun?

  2. Moin!

    Soll ich dieser Angebot erst mal annehmen, bis ich etwas anderes gefunden habe? Wenn ja, wie ist es denn mit einer Abfindung von meiner alten Firma(für die ich mir sehr gute Chancen ausmahle).

    Dein zwischenzeitlicher Verbleib bei anderen Arbeitgebern steht der Kündigungsschutzklage nicht entgegen. Da du auf Nichtigkeit der Kündigung klagst, willst du zwar im Prinzip deinen alten Job behalten, aber im Erfolgsfall hättest du ein Wahlrecht: Alten Job wiederaufnehmen, oder neuen Job behalten.

    Wenn ich schon einen neuen Job habe, wie ist es dann mit der Klage?
    Bitte um schnelle Antwort/Rat(innerhalb der nächsten Stunde). Ist echt super dringend.

    Mal dumm gefragt: Wenn du Kündigungsschutzklage eingereicht hast - warum fragst du das nicht deinen Anwalt?

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Danke für die rasche Antwort.

      Dein zwischenzeitlicher Verbleib bei anderen Arbeitgebern steht der Kündigungsschutzklage nicht entgegen. Da du auf Nichtigkeit der Kündigung klagst, willst du zwar im Prinzip deinen alten Job behalten, aber im Erfolgsfall hättest du ein Wahlrecht: Alten Job wiederaufnehmen, oder neuen Job behalten.

      Ja, aber was hätte ich dann gewonnen im Erfolgsfall. Wenn mein Boss mitkriegt, dass ich schon einen neuen Job habe, dann wird er mir doch scheinheilig meinen alten Job zurückgeben wollen, damit er keine Abfindung zahlen muss. Der Boss hatte mir schon vor 3 Wochen in einem persönlichen Gespräch 50% angeboten. Aber das habe ich abgelehnt, da er mich 5 Jahre lang übers Ohr gehauen hat(keinen Urlaub, etc). Nun hat er sich nicht mehr bei mir gemeldet.

      Mal dumm gefragt: Wenn du Kündigungsschutzklage eingereicht hast - warum fragst du das nicht deinen Anwalt?

      Habe keinen. Die Rechtspflegerin meinte ich bräuchte keinen in erster Instanz. Könnte mir auch keinen leisten.

      1. Habe keinen. Die Rechtspflegerin meinte ich bräuchte keinen in erster Instanz. Könnte mir auch keinen leisten.

        Kostet tut aber auch ein verlorener Prozess in erster Instanz, zu deiner Information. Selbstverteidigung ist auch so eine Sache...
        Und denk dran, dass du Vorwürfe wie keinen Urlaub im Zweifel beweisen musst, falls der Anspruchsgegner das abstreitet.

        1. Moin!

          Habe keinen. Die Rechtspflegerin meinte ich bräuchte keinen in erster Instanz. Könnte mir auch keinen leisten.

          Kostet tut aber auch ein verlorener Prozess in erster Instanz, zu deiner Information. Selbstverteidigung ist auch so eine Sache...

          In Arbeitsprozessen zahlt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Kosten selbst, nicht der Verlierer alles (oder das meiste). Wobei das Verfahren selbst natürlich auch noch kostet, nicht nur die Anwälte, und von irgendwem bezahlt werden muß.

          Insofern ist die Nichtbeauftragung eines Anwalts erstmal absolut kostensparend. Ob sie für das Verfahrensergebnis förderlich ist, ist die zweite Frage.

          Und denk dran, dass du Vorwürfe wie keinen Urlaub im Zweifel beweisen musst, falls der Anspruchsgegner das abstreitet.

          Der Arbeitgeber wird alles abstreiten, was nachteilig für ihn wäre. Wobei man sich (auch als Richter) dann fragen muß, warum ein Mitarbeiter so blöde ist, für so wenig Geld und auch noch ohne Urlaub zu arbeiten.

          - Sven Rautenberg

          --
          "Love your nation - respect the others."
          1. In Arbeitsprozessen zahlt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Kosten selbst, nicht der Verlierer alles (oder das meiste).

            Der Verlierer trägt die, wie ich finde, nicht unerheblichen Gerichtskosten. Außer bei einem Vergleich, der hier ja nicht angestrebt wird. Nur die Gegenseite bekommt ihre Anwaltskosten nicht erstattet. Du selbst würdest sie im Siegesfall aber auch nicht bekommen.

            Dein Problem wäre ein mögliches Revisionsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht, dann bräuchtest du zwingend einen Anwalt und dann wird es auch schnell teuer. Für die erste Instanz: Frag mal bei deiner Gewerkschaft, sofern du hoffentlich bei einer bist, die stellen in der Regel Fachleute, oder frage selbst jemanden, den du kennst. Aber stell dich da um Himmels willen nicht völlig unvorbereitet rein. Dann kannst du die Gerichtskosten gleich verjubeln.

            Insofern ist die Nichtbeauftragung eines Anwalts erstmal absolut kostensparend. Ob sie für das Verfahrensergebnis förderlich ist, ist die zweite Frage.
            Der Arbeitgeber wird alles abstreiten, was nachteilig für ihn wäre. Wobei man sich (auch als Richter) dann fragen muß, warum ein Mitarbeiter so blöde ist, für so wenig Geld und auch noch ohne Urlaub zu arbeiten.

            Natürlich wird er das tun, aber unter Umständen ist es vor Gericht sogar schädlich einen beweistechnisch nicht haltbaren Vorwurf nach dem anderen reinzuknallen. Wenn du Lohnwucher nachweißen kannst (würde einem Anwalt oder einer rechtskundigen Person vermutlich leichter fallen...) wäre das natürlich eine Sache über die sich vor Gericht streiten lassen kann.

            Aber wenn du im Zweifel sowieso nur die Abfindung willst: Schätzt du deinen Arbeitgeber so ein, dass er tendenziell eine Bezahlen würde um dich nicht weiterbeschäftigen zu müssen? Weiß er dass du etwas besseres gefunden hast?

            Im Zweifel würde ich mir den Stress nämlich einfach sparen und die Sache bei sich belassen. Einfach mal so klagen blingt herzlich wenig...

            1. Moin!

              Dein Problem wäre ein mögliches Revisionsverfahren

              _Mein_ Problem?

              - Sven Rautenberg

              --
              "Love your nation - respect the others."
              1. _Mein_ Problem?

                Verzeihung. DAS Problem.

                1. Hallo Rafael!

                  Und ein

                  DAS-Problem

                  hat nur Boris Becker.

                  Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
                  Patrick, Werbunggeschädigter

                  --

                  _ - jenseits vom delirium - _
                  [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
                  Nichts ist unmöglich? Doch!
                  Heute schon gegökt?
    2. Dein zwischenzeitlicher Verbleib bei anderen Arbeitgebern steht der Kündigungsschutzklage nicht entgegen. Da du auf Nichtigkeit der Kündigung klagst, willst du zwar im Prinzip deinen alten Job behalten, aber im Erfolgsfall hättest du ein Wahlrecht: Alten Job wiederaufnehmen, oder neuen Job behalten.

      Ja, aber wie ist es dann mit dem Vertrag bei der neuen Firma?
      Wenn ich vor Gericht gewinne und der Richter sagt ich bekomme den Job zurück und keine Abfindung(was ich garnicht will) dann habe ich doch schon einen neuen Vertrag unterschrieben.

      ???

      1. Moin!

        Ja, aber wie ist es dann mit dem Vertrag bei der neuen Firma?
        Wenn ich vor Gericht gewinne und der Richter sagt ich bekomme den Job zurück und keine Abfindung(was ich garnicht will) dann habe ich doch schon einen neuen Vertrag unterschrieben.

        Du kannst nicht auf Abfindung klagen, nur auf Aufhebung der Kündigung. Ergo kann es tatsächlich so sein, dass die alte Firma dich wieder einstellt.

        In diesem Fall hast du halt ein Wahlrecht: Alten Job oder neuen Job. Dass du in der Zwischenzeit einen neuen Vertrag geschlossen hast, ist dann Pech für die neue Firma. Deswegen wird sie dich mit Sicherheit danach fragen, ob du Kündigungsschutzklage gegen deinen alten Arbeitgeber erhoben hast.

        Abgesehen davon wäre es ja gar kein Problem, innerhalb der Probezeit in einer Frist von 2 Wochen aus dem neuen Job wieder auszusteigen.

        Beweis' doch mal etwas mehr Eigeninitiative. Es gibt so viele Rechteberatungsportale im Netz, und sicher tausende ähnlich gelagerte Fälle - warum findet dein Google die nicht?

        - Sven Rautenberg

        --
        "Love your nation - respect the others."
        1. Hallo,

          Beweis' doch mal etwas mehr Eigeninitiative. Es gibt so viele Rechteberatungsportale im Netz, und sicher tausende ähnlich gelagerte Fälle - warum findet dein Google die nicht?

          Ist heute echt ein Notfall. Glaub mir. Sie rief mich heute morgen an und sagte ich sollte mich heute Abend zwischen 19 und 20 Uhr melden mit einer Entscheidung.

          Also den Job annehmen und der alten Firma verschweigen, dass ich einen neuen habe? Oder besser versuchen die neue Firma dazu überreden am 01.09. anfangen zu dürfen?

          1. Moin!

            Beweis' doch mal etwas mehr Eigeninitiative. Es gibt so viele Rechteberatungsportale im Netz, und sicher tausende ähnlich gelagerte Fälle - warum findet dein Google die nicht?

            Ist heute echt ein Notfall. Glaub mir. Sie rief mich heute morgen an und sagte ich sollte mich heute Abend zwischen 19 und 20 Uhr melden mit einer Entscheidung.

            Wenn der Anruf um 10 Uhr kam, hast du acht Stunden verplempert?

            Also den Job annehmen und der alten Firma verschweigen, dass ich einen neuen habe? Oder besser versuchen die neue Firma dazu überreden am 01.09. anfangen zu dürfen?

            Du hast keinen alten Job mehr. Der ist gekündigt. Der wird enden, sofern nicht ein Gericht was anderes sagt. Sorg also dafür, dass du einen neuen kriegst.

            Welche Infos du aus prozesstaktischen Gründen deiner alten Firma zukommen lassen willst, mußt du (mangels erfahrenem Anwalt) eben selbst entscheiden.

            - Sven Rautenberg

            --
            "Love your nation - respect the others."
            1. Hi,

              Wenn der Anruf um 10 Uhr kam, hast du acht Stunden verplempert?

              Der Anruf kam während ich auf der Arbeit war. Ich bin doch erst um 18:15 Uhr nach Hause gekommen.

              Welche Infos du aus prozesstaktischen Gründen deiner alten Firma zukommen lassen willst, mußt du (mangels erfahrenem Anwalt) eben selbst entscheiden.

              OK, dann werde ich halt zusagen. Danke für die Hilfe.

              1. OK, dann werde ich halt zusagen. Danke für die Hilfe.

                Lasse Dich niemals unter Druck setzen, wenn es um einen Vertrag geht. Auch nicht für einen neuen Job. Hals über Kopf sind schon Verträge unterschrieben worden, die man mit etwas nachdenken niemals unterschrieben hätte. Wenn Dich jemand zur Unterschrift drängt, will er/sie vermeiden, dass Du Dir die Details genau genug durchliest. Das allein wäre für mich schon ein K.O.-Kriterium.

                Alexander

                1. Ein telefonisch abgeschlossener Arbeitsvertrag ist nichts womit man jemanden in eine K.O.-Situation klopfen kann. Im Zweifel besteht bei seltsamen Bedingungen ein Einigungsdissenz und der Vertrag ist nichtig.

                  Aber trotzdem: Arbeitsrecht ist ne heikle Sache und frag doch deinen Anwalt wenn du schon einen hast...

  3. Das Gehalt liegt bei €13/Stunde für IT Telefonsupport auf Englisch.

    Also wenn man fliessend englisch spricht in Verbindung mit IT-
    Telefonsupport kann man locker 3500,- bis 4000,-€/Monat verlangen.
    Aber das ganz locker!!!

    Meine Freundin macht ganz normalen Export im Stahlhandel und spricht
    fliessend englisch, sie verdient 3800,-€.

    1. Bretto oder Nutto?

      Früher waren das 7000 (Deutsche) Mark... heutzutage kann man davon grad mal so eine Familie ernähren. Früher war alles besser ;)

      Frank

      1. Bretto oder Nutto?

        Früher waren das 7000 (Deutsche) Mark... heutzutage kann man davon grad mal so eine Familie ernähren. Früher war alles besser ;)

        Frank

        Bretto selbstverständlich. Der Euro hat auch seine Vorteile, nämlich
        in Gehaltsverhandlungen: früher war 300,-DM zusätzlich zum Gehalt
        viel Geld, heute kannste 500,- Euro mehr verlangen, juckt keine Sau.