Dein zwischenzeitlicher Verbleib bei anderen Arbeitgebern steht der Kündigungsschutzklage nicht entgegen. Da du auf Nichtigkeit der Kündigung klagst, willst du zwar im Prinzip deinen alten Job behalten, aber im Erfolgsfall hättest du ein Wahlrecht: Alten Job wiederaufnehmen, oder neuen Job behalten.
Ja, aber wie ist es dann mit dem Vertrag bei der neuen Firma?
Wenn ich vor Gericht gewinne und der Richter sagt ich bekomme den Job zurück und keine Abfindung(was ich garnicht will) dann habe ich doch schon einen neuen Vertrag unterschrieben.
???