Sven Rautenberg: Sehr dringend.

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Moin!

Soll ich dieser Angebot erst mal annehmen, bis ich etwas anderes gefunden habe? Wenn ja, wie ist es denn mit einer Abfindung von meiner alten Firma(für die ich mir sehr gute Chancen ausmahle).

Dein zwischenzeitlicher Verbleib bei anderen Arbeitgebern steht der Kündigungsschutzklage nicht entgegen. Da du auf Nichtigkeit der Kündigung klagst, willst du zwar im Prinzip deinen alten Job behalten, aber im Erfolgsfall hättest du ein Wahlrecht: Alten Job wiederaufnehmen, oder neuen Job behalten.

Wenn ich schon einen neuen Job habe, wie ist es dann mit der Klage?
Bitte um schnelle Antwort/Rat(innerhalb der nächsten Stunde). Ist echt super dringend.

Mal dumm gefragt: Wenn du Kündigungsschutzklage eingereicht hast - warum fragst du das nicht deinen Anwalt?

- Sven Rautenberg

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"Love your nation - respect the others."