Sven Rautenberg: Sehr dringend.

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Moin!

Ja, aber wie ist es dann mit dem Vertrag bei der neuen Firma?
Wenn ich vor Gericht gewinne und der Richter sagt ich bekomme den Job zurück und keine Abfindung(was ich garnicht will) dann habe ich doch schon einen neuen Vertrag unterschrieben.

Du kannst nicht auf Abfindung klagen, nur auf Aufhebung der Kündigung. Ergo kann es tatsächlich so sein, dass die alte Firma dich wieder einstellt.

In diesem Fall hast du halt ein Wahlrecht: Alten Job oder neuen Job. Dass du in der Zwischenzeit einen neuen Vertrag geschlossen hast, ist dann Pech für die neue Firma. Deswegen wird sie dich mit Sicherheit danach fragen, ob du Kündigungsschutzklage gegen deinen alten Arbeitgeber erhoben hast.

Abgesehen davon wäre es ja gar kein Problem, innerhalb der Probezeit in einer Frist von 2 Wochen aus dem neuen Job wieder auszusteigen.

Beweis' doch mal etwas mehr Eigeninitiative. Es gibt so viele Rechteberatungsportale im Netz, und sicher tausende ähnlich gelagerte Fälle - warum findet dein Google die nicht?

- Sven Rautenberg

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