Hansi: Sehr dringend.

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Danke für die rasche Antwort.

Dein zwischenzeitlicher Verbleib bei anderen Arbeitgebern steht der Kündigungsschutzklage nicht entgegen. Da du auf Nichtigkeit der Kündigung klagst, willst du zwar im Prinzip deinen alten Job behalten, aber im Erfolgsfall hättest du ein Wahlrecht: Alten Job wiederaufnehmen, oder neuen Job behalten.

Ja, aber was hätte ich dann gewonnen im Erfolgsfall. Wenn mein Boss mitkriegt, dass ich schon einen neuen Job habe, dann wird er mir doch scheinheilig meinen alten Job zurückgeben wollen, damit er keine Abfindung zahlen muss. Der Boss hatte mir schon vor 3 Wochen in einem persönlichen Gespräch 50% angeboten. Aber das habe ich abgelehnt, da er mich 5 Jahre lang übers Ohr gehauen hat(keinen Urlaub, etc). Nun hat er sich nicht mehr bei mir gemeldet.

Mal dumm gefragt: Wenn du Kündigungsschutzklage eingereicht hast - warum fragst du das nicht deinen Anwalt?

Habe keinen. Die Rechtspflegerin meinte ich bräuchte keinen in erster Instanz. Könnte mir auch keinen leisten.