Habe keinen. Die Rechtspflegerin meinte ich bräuchte keinen in erster Instanz. Könnte mir auch keinen leisten.
Kostet tut aber auch ein verlorener Prozess in erster Instanz, zu deiner Information. Selbstverteidigung ist auch so eine Sache...
Und denk dran, dass du Vorwürfe wie keinen Urlaub im Zweifel beweisen musst, falls der Anspruchsgegner das abstreitet.