Moin!
Habe keinen. Die Rechtspflegerin meinte ich bräuchte keinen in erster Instanz. Könnte mir auch keinen leisten.
Kostet tut aber auch ein verlorener Prozess in erster Instanz, zu deiner Information. Selbstverteidigung ist auch so eine Sache...
In Arbeitsprozessen zahlt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Kosten selbst, nicht der Verlierer alles (oder das meiste). Wobei das Verfahren selbst natürlich auch noch kostet, nicht nur die Anwälte, und von irgendwem bezahlt werden muß.
Insofern ist die Nichtbeauftragung eines Anwalts erstmal absolut kostensparend. Ob sie für das Verfahrensergebnis förderlich ist, ist die zweite Frage.
Und denk dran, dass du Vorwürfe wie keinen Urlaub im Zweifel beweisen musst, falls der Anspruchsgegner das abstreitet.
Der Arbeitgeber wird alles abstreiten, was nachteilig für ihn wäre. Wobei man sich (auch als Richter) dann fragen muß, warum ein Mitarbeiter so blöde ist, für so wenig Geld und auch noch ohne Urlaub zu arbeiten.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."