Rafael: Sehr dringend.

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In Arbeitsprozessen zahlt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Kosten selbst, nicht der Verlierer alles (oder das meiste).

Der Verlierer trägt die, wie ich finde, nicht unerheblichen Gerichtskosten. Außer bei einem Vergleich, der hier ja nicht angestrebt wird. Nur die Gegenseite bekommt ihre Anwaltskosten nicht erstattet. Du selbst würdest sie im Siegesfall aber auch nicht bekommen.

Dein Problem wäre ein mögliches Revisionsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht, dann bräuchtest du zwingend einen Anwalt und dann wird es auch schnell teuer. Für die erste Instanz: Frag mal bei deiner Gewerkschaft, sofern du hoffentlich bei einer bist, die stellen in der Regel Fachleute, oder frage selbst jemanden, den du kennst. Aber stell dich da um Himmels willen nicht völlig unvorbereitet rein. Dann kannst du die Gerichtskosten gleich verjubeln.

Insofern ist die Nichtbeauftragung eines Anwalts erstmal absolut kostensparend. Ob sie für das Verfahrensergebnis förderlich ist, ist die zweite Frage.
Der Arbeitgeber wird alles abstreiten, was nachteilig für ihn wäre. Wobei man sich (auch als Richter) dann fragen muß, warum ein Mitarbeiter so blöde ist, für so wenig Geld und auch noch ohne Urlaub zu arbeiten.

Natürlich wird er das tun, aber unter Umständen ist es vor Gericht sogar schädlich einen beweistechnisch nicht haltbaren Vorwurf nach dem anderen reinzuknallen. Wenn du Lohnwucher nachweißen kannst (würde einem Anwalt oder einer rechtskundigen Person vermutlich leichter fallen...) wäre das natürlich eine Sache über die sich vor Gericht streiten lassen kann.

Aber wenn du im Zweifel sowieso nur die Abfindung willst: Schätzt du deinen Arbeitgeber so ein, dass er tendenziell eine Bezahlen würde um dich nicht weiterbeschäftigen zu müssen? Weiß er dass du etwas besseres gefunden hast?

Im Zweifel würde ich mir den Stress nämlich einfach sparen und die Sache bei sich belassen. Einfach mal so klagen blingt herzlich wenig...