Hi,
Das bezfeile ich. wenn die so eine Seite haben dann garantiert übers Ausland,
Wie gesagt, ob was passiert, wer weiss. Da müssen die zuständigen Stellen halt sehen, was sie zurückverfolgen können. Ich finde trotzdem, dass man das melden sollte. Ist doch nur'n Klick und C&P oder 'ne simple mail, hab' jetzt nicht recherchiert, wo man sowas eintragen kann.
Aus zwei Gründen vollkommener Unsinn:
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Der "Typ" kann in das Gästebuch Phantasienamen eintragen, interessant ist nur die IP. Und die ist, wie schon erwähnt, u.U. aus dem Ausland und/oder durch mehrere Rechner verschleiert.
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Aus eigener Erfahrung ist das BKA (und überhaupt Polizei) vollkommen unwissend in solchen Dingen. Wir wollten mal wegen einem schwerwiegenderen Fall eine Anzeige machen, wozu uns (zwischen den Zeilen) abgeraten wurde, weil es nichts bringen würde. Ein wirklicher Grund war, daß man Rechtshilfe aus dem Ausland hätte anfordern müssen und man dazu wenig Lust hatte.
Viele Grüße,
Reiner