Hallo Pia,
Je nach strukturellem Aufbau eines Webauftritts, kann das schon
problematisch werden.
Naja, Leute mit etwas technischem Fachwissen sollten kein Problem haben, die HTML-Seiten abzugreifen und zu zippen oder irgendwie verwertbares HTML zu generieren. Leute ohne technisches Fachwissen haben entweder nur einfaches HTML, Leute die ihnen Helfen oder verwenden irgend ein fertiges System (Blog).
Natürlich wird es da vielleicht hie und da Probleme geben, das muss die Nationalbibliothek eben gelöst bekommen.
Und das ein Verlag mehrere(nicht eins)
Exemplare kostenlos bereitsstellen muss, finde ich nicht
vergleichbar. Das sind schliesslich berufsmäßige Veröffentlichkeits
spezialisten und eben nicht private Leute.
Hie und da wird auch im Eigenverlag publiziert, ist aber natürlich eher selten.
Das mit dem Intern finde ich leider im Text nicht.
Im Heise-Artikel steht "Als verzichtbar gelistet sind auch 'institutionsinterne Medienwerke', Medienwerke mit amtlichen Inhalten und so genannte Akzidenzien, die 'gewerblichen, geschäftlichen oder innerbetrieblichen Prozessen oder rein privaten, häuslichen Zwecken oder dem geselligen Leben dienen'." Und im DNBG steht in §2 Absatz 1 "Medienwerke sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." Ein privates Schreiben fällt also nicht darunter, das dürfte nicht "verbreiten" in dem Sinne sein. Ein Newsletter für einen geschlossenen Empfängerkreis wird auch nicht "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht".
Klar ist die Handhabung von Newsletter schon ziemlich öffentlich
aber gesetzlich wohl ein geschlossener Interessenkreis.
Wenn man sich da einfach per Formular anmelden kann und es sogar ein öffentlich einsehbares Archiv (wie im Beispiel von Heise) gibt, dann ist da nichts geschlossen.
Klar, wird nicht alles so heiss gegessen wie gekocht und die NB
interessiert mich auch eigentlich nicht, nur sollten die gefälligst
Ihre Archive selbst aufklauben, wenn es doch schliesslich nur
um öffentliche bereiche geht.
Es gibt ja auch öffentliche Buchläden...
Ich denke ein archivieren per Crawler kann nie die gezielte Auswahl und die saubere Archivierung (inkl. Metadaten wie Autor, Veröffentlichungsdatum, ...) erreichen, die das vorgesehene Verfahren erreicht. Sieht man auch schön an der Qualität von archive.org, die mit einem Crawler arbeiten.
Aber was mich stört ist, dass es nach so einem Gesetz jedem
billigen Abmahnanwalt freisteht, Betreiber von Webseiten
kostenpflichtig anzumahnen, wenn diese ihren Contentobulus
nicht ans NB abgeliefert haben, und das ist doch schon schlimm genug.
Wie kommst Du darauf? Um Abmahnen zu können, muss man schon selbst betroffen sein. Dass man daraus, dass jemand seine Webseite nicht abgeliefert hat, eine Wettbewerbswidrigkeit o.ä. konstruieren kann, will ich mal bezweifeln.
Auch die Strafe bis 10.000 € wird nicht von irgend jemandem oder auf eine Anzeige hin festgesetzt.
Das nicht-abliefern ist eine Ordnungswidrigkeit und zuständige Behörde ist die Nationalbank selbst (siehe $ 17 DNBG und §§ 35,36 OWiG).
Der Strafrahmen ist natürlich recht breit, § 17 OWiG regelt jedoch die Höhe von Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten genauer. Sie muss unter anderem der Bedeutung des Verstoßes und den Verhältnissen des Täters angemessen sein. Für ein nicht-abgebenes Blog wird man also nicht so wahnsinnig viel zahlen.
Nach §10 OWiG muss eine Ordnungswidrigkeit zudem vorsätzlich begangen werden, wenn ein Gesetz nicht etwas anderes vorsieht. §17 OWiG stellt fahrlässiges Handeln nur für gewerbliche Täter unter Strafe.
Als Privatperson ist mal also erstmal fein raus. Sollte die Nationalbibliothek irgend wann mal schreiben und die Website haben wollen, kann man denen immer noch irgendwas zusammenpacken und schicken.
Quellen
DNGB (Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek) < http://www.d-nb.de/wir/pdf/dnbg.pdf>
OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) < http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/index.html>
Ich bin hier auch auf die anderen Antworten auf mein Posting eingegangen, ich werde da daher nicht auch noch antworten.
Grüße
Daniel