Hallo Tom,
Da diskutieren die Mitglieder doch auch, aber in "geschlossenen Dialogen".
Werden diese Dialoge etwa "der Öffentlichlkeit zugänglich" gemacht?
Dieses neue Gesetz setzt auch keine anderen Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz des privaten Lebensbereiches außer Kraft.
Statt überall zweifel zu streuen, ob nicht vielleicht doch irgend etwas Böses hinter dieser Gesetzesänderung steht, könntest Du auch einfach nachlesen, was Du wissen willst und erkennen, dass da erstmal nichts krasses geplant ist und viele Details noch geklärt werden müssen.
Ich gehe aber stark davon aus, dass die Nationalbibliothek an Deinen Flirts bei single.de kein Interesse hat.
Zu Deiner anderen frage: Kaum anzunehmen, dass die das nach jeder Änderung wollen. Da muss sicher auch noch geklärt werden, wann eine Änderung groß genug ist, dass eine neue Archivierung notwendig ist. Bei dynamischen Seiten kann man die Erstellung eines statischen Archivs aber perfekt automatisierung und ab und an mal durchlaufen lassen. Einmal im Monat/Jahr/was auch immer es wird.
Eine Privatperson kann jedenfalls erstmal nicht dafür bestraft werden, dass sie die Archivierung überfordert. Das wäre ja nicht vorsätzlich.
Grüße
Daniel