Hallo Martin,
Aber bitte nur, wenn deren Urheber das ausdrücklich wünschen!
Eine solche "Zwangsarchivierung" würde ich als Autor, Journalist, Verleger, whatever, ausdrücklich verweigern. Jedes Käseblatt, jede Tageszeitung, die meisten Verlage, Kunstgalerien, etc. führen eigene Archive. Da braucht es nicht nochmal eine zentral verwaltete Stelle, die die Rechte und Wünsche der Urheber untergräbt.
Solche Archive sind nicht zentral Organisiert, in 50 Jahren irgendwas darin zu finden ist also praktisch unmöglich, womöglich gibt es den Verlag gar nicht mehr und das Archiv wurde aufgelöst. Es ist von großem, gesamtgesellschaftlichem Interesse, dass Werke erhalten bleiben. Für zeitgeschichtliche Forschung sind da durchaus auch kleine Zeitungen interessant. Vor diesem Interesse müssen die Wünsche der Urheber eben zurücktreten. Für den Urheber entsteht ja auch im Grunde kein Schaden.
Urheberrechte sind auch nicht mit materiellem Besitz direkt vergleichbar. Ein nicht-materielles Werk ist nunmal problemlos vervielfältigbar und ein Besitz im eigentlichen Sinne (tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache) nicht möglich. Die Eigentumsrechte daran sind also nur vom Staat oder der Gesellschaft geschaffen und es geht im wesentlichen um einen gerechten Ausgleich individueller und gesellschaftlicher Interessen.
Grüße
Daniel