Pia: Kalte Enteignung!?

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Hallo Daniel,

Naja, ein Verlag muss da bislang wohl auch von jedem Buch ein Exemplar hinschicken. Also grundsätzlich ist das nicht falsch. Unter bereitstellen verstehen sie ja auch, einfach ein Zip-File zu schicken bzw. bereitzustellen. Das klingt nicht so aufwendig.

Je nach strukturellem Aufbau eines Webauftritts, kann das schon
problematisch werden. Und das ein Verlag mehrere(nicht eins)
Exemplare kostenlos bereitsstellen muss, finde ich nicht
vergleichbar. Das sind schliesslich berufsmäßige Veröffentlichkeits
spezialisten und eben nicht private Leute.

Nein, die wird ja nicht veröffentlicht. Es geht um öffentliche Newsletter (da steht ja auch, das internes ausgenommen ist)...

Das mit dem Intern finde ich leider im Text nicht.

Auch mit dem begriff "öffentlicher Newsletter" tu ich mich schwer.
Denn ein Newsletter bedeutet sich einer Gruppe von Abbonenten
anzuschliessen und auch Gefahr zu laufen ausgeschlossen oder erst gar nicht angenommen zu werden. Also eine geschlossene Gruppe.
Klar ist die Handhabung von Newsletter schon ziemlich öffentlich
aber gesetzlich wohl ein geschlossener Interessenkreis.

Die Nationalbibliothek kann auch kaum erwarten, dass ihr jetzt alle Leute ihre Websites schicken und wird das auch kaum wollen (spätestens nicht mehr, wenn sie es tatsächlich tun ;)
Es bleibt also einfach mal abzuwarten, wie die Nationalbibliothek das kommunizieren wird und was genau sie haben will.

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Klar, wird nicht alles so heiss gegessen wie gekocht und die NB
interessiert mich auch eigentlich nicht, nur sollten die gefälligst
Ihre Archive selbst aufklauben, wenn es doch schliesslich nur
um öffentliche bereiche geht.

Aber was mich stört ist, dass es nach so einem Gesetz jedem
billigen Abmahnanwalt freisteht, Betreiber von Webseiten
kostenpflichtig anzumahnen, wenn diese ihren Contentobulus
nicht ans NB abgeliefert haben, und das ist doch schon schlimm genug.

carpe diem
Pia