Torsten: Wann auf Zahlung bestehen?

Huhu du Forum!

Ich habe vor einigen Wochen ein Projekt nach Lastenheft fertig gestellt.
Ein neuer Menüpunkt - Inhalt egal.
Der Auftraggeber verlangt aber jetzt Sachen, die da nicht drin stehen.
Bsp. Deutsch/Englisch. Ich wusste zwar bei Auftragseingang, dass die Seite multilingual ist, aber es wurde niemals erwähnt oder verlangt, dass der neue Punkt dem auch entsprechen soll.
Zudem habe ich auch keine Übersetzungen bekommen, sondern den Hinweis "ich soll 'das' dann auch in englisch einbinden". Fehler vorprogrammiert.

Was haltet ihr davon? Soll ich auf die Zahlung der bisher geleisteten Arbeit bestehen bevor ich Änderungen vornehme?
Der Menüpunkt wurde mittlerweile auch integriert aus der Erfahrung, dass der Kunde immer rechtzeitig bezahlt hat. Was mach ich jetzt?

Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?
Sagen wir Kunde X bezahlt nicht und ich sende dem Script ein ?kill=self, was eine Löschung der betroffenen Dateien zur Folge hat. Darf ich das? Das zu verhindern ist erstmal egal...

Ich weiß grad nicht, wie ich für ein veröffentlichtest Projekt überhaupt noch etwas verlangen kann.

Thx for Info!

  1. Hi,

    Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?
    Sagen wir Kunde X bezahlt nicht und ich sende dem Script ein ?kill=self, was eine Löschung der betroffenen Dateien zur Folge hat. Darf ich das?

    Darf der Autoverkaeufer deine Bremsen per Fernsteuerung ausser Kraft setzen, wenn du mit den Leasingraten nicht nachkommst ...?

    Wenn dir die Naivitaet deiner Frage nicht gleich selber einleuchtet, solltest du sie wenigstens nicht oeffentlich stellen. Damit disqualifizierst du dich naemlich als Geschaeftspartner - hoechstens in Mafia-Kreisen waere solches Geschaeftsgebahren tolerabel.

    MfG ChrisB

    --
    „This is the author's opinion, not necessarily that of Starbucks.“
    1. Hi,

      Sagen wir Kunde X bezahlt nicht und ich sende dem Script ein ?kill=self, was eine Löschung der betroffenen Dateien zur Folge hat. Darf ich das?

      Darf der Autoverkaeufer deine Bremsen per Fernsteuerung ausser Kraft setzen, wenn du mit den Leasingraten nicht nachkommst ...?

      Wenn dir die Naivitaet deiner Frage nicht gleich selber einleuchtet, solltest du sie wenigstens nicht oeffentlich stellen. Damit disqualifizierst du dich naemlich als Geschaeftspartner - hoechstens in Mafia-Kreisen waere solches Geschaeftsgebahren tolerabel.

      Erst nachdenken, bevor du Ihn so anpöbelst.

      Wenn du deine telefonrechnung oder Internetrechnung nicht zahlst wirst du auch rigoros abgeklemmt. Sind die Provider oder telefongesellschaften jetzt von der Mafia?

      Hans

      1. Wenn du deine telefonrechnung oder Internetrechnung nicht zahlst wirst du auch rigoros abgeklemmt.

        Naja, ganz so leicht und schon gar nicht permanent geht das auch wieder nicht.
        Der Gedanke ist aber der selbe.

        1. Hi,

          Naja, ganz so leicht und schon gar nicht permanent geht das auch wieder nicht.

          Wie meinst du das?
          Einmal abgeklemmt gibts erst wieder was bei Zahlung oder hat sich da was geändert in den letzten Jahren.  Ich hatte vor einigen Jahren das Problem das ich mit einer Rechnung eines Hosters (Verio) nicht einverstanden war, aufgrund ständiger Ausfälle das ganze liess sich erst Monate später durch Anwälte klären. In der Zwischenzeit war aber nix mit Server, danch übrigens auch nicht, aber weil ich den Anbieter nicht mehr wollte.

          Hans

          1. Naja, ganz so leicht und schon gar nicht permanent geht das auch wieder nicht.

            Wie meinst du das?

            Sicher musst du bezahlen um eine Leistung in Anspruch zu nehmen.
            Nehmen wir aber an, du bist auf eine Telefon-/Internetleitung angewiesen um das Geld für die Rechnung zu erwirtschaften...
            Letztlich hängt dann davon deine berufliche Existenz ab, die man dir nicht so einfach nehmen kann. Einem nackten Mann in die Tasche greifen und so.

            1. Hi,

              Nehmen wir aber an, du bist auf eine Telefon-/Internetleitung angewiesen um das Geld für die Rechnung zu erwirtschaften...
              Letztlich hängt dann davon deine berufliche Existenz ab, die man dir nicht so einfach nehmen kann. Einem nackten Mann in die Tasche greifen und so.

              Ich kenne zwar die aktuelle Rechstlage nicht, aber ich kenne Familien denen sehr wohl die Telefonleitungen gekappt wurden.

              Und zum Thema berufliche Existenz, einem LKW-Fahrer verliert auch seinen Lappen, genau wie jemand der nicht darauf angewiesen ist.

              Hans

              1. Ich kenne zwar die aktuelle Rechstlage nicht, aber ich kenne Familien denen sehr wohl die Telefonleitungen gekappt wurden.

                Man kann zumindest darauf hinweisen und:

                Und zum Thema berufliche Existenz, einem LKW-Fahrer verliert auch seinen Lappen, genau wie jemand der nicht darauf angewiesen ist.

                in dem Fall gibt es auch so manches mildes Urteil um dem armen geplagten Geringverdiener nicht noch das letzte Hemd zu nehmen. Ein Gericht dürfte im Telefonanschluss-Fall darauf eingehen, dass z.B. der Betreiber eines Onlineshops Zugang zum Internet braucht um die fälligen Rechnungen zu begleichen. Ich weiß allerdings auch nicht ob es dazu ein "pauschal-Urteil" gibt. Viel mehr wird wohl von Fall zu Fall abgewogen.

                Das ist aber ein ganz anderes Thema mit dem ich mich nun wirklich nicht auskenne. (was man halt so hört oder als logisch ansieht).

                1. Hi,

                  Ein Gericht dürfte im Telefonanschluss-Fall darauf eingehen, dass z.B. der Betreiber eines Onlineshops Zugang zum Internet braucht um die fälligen Rechnungen zu begleichen.

                  Wenn der Shop so miserabel laeuft, dass er seinen "Online-Zugang" zum Bezahlen von Rechnungen nicht mehr bezahlen kann - dann duerfte das wohl schon nah an der Grenze zum Fall fuer den Konkursverwalter sein.

                  MfG ChrisB

                  --
                  „This is the author's opinion, not necessarily that of Starbucks.“
                  1. Ein Gericht dürfte im Telefonanschluss-Fall darauf eingehen, dass z.B. der Betreiber eines Onlineshops Zugang zum Internet braucht um die fälligen Rechnungen zu begleichen.

                    Wenn der Shop so miserabel laeuft, dass er seinen "Online-Zugang" zum Bezahlen von Rechnungen nicht mehr bezahlen kann - dann duerfte das wohl schon nah an der Grenze zum Fall fuer den Konkursverwalter sein.

                    Nicht unbedingt. Die Finanzkrise kann auch einen anderen Grund haben.
                    Ganz fiktives Beispiel: Der Online-Shop läuft wirklich spitze. Der Betreiber hat einen Autounfall mit hohem Sachschaden für den seine Versicherung nicht einspringt. Von einem Tag auf den anderen hat er jetzt eine Rechnung knapp unter dem 5-stelligen Bereich. Im Anschluss tritt also die Situation ein, dass der arme Kerl abwägen muss welche Rechnungen er bezahlt und welche erstmal "warten" müssen. 1 Jahr später sieht die Situation wieder gut aus, der Shop wirft genug ab um den Schaden und alle Rechnungen begleichen zu können.

                    Aber allgemein Danke für eure Gedanken dazu. Ich habe jetzt beschlossen weitere Leistungen erstmal einzustellen. Heißt, ich bestehe auf Bezahlung der bisherigen Arbeit und rühre mich danach erst wieder. Weitere Arbeiten erledige ich dann nach dem 30%,30%,40% Prinzip. Das scheint mir der beste Weg zu sein um sich selbst und den Kunden in einem gewissen Maß zu schützen.

                    Danke!

            2. Mahlzeit,

              Letztlich hängt dann davon deine berufliche Existenz ab, die man dir nicht so einfach nehmen kann. Einem nackten Mann in die Tasche greifen und so.

              Dann bist du trotzdem auf das Wohlwollen des ANbieters angewiesen. Wenn der sich drauf einlässt, gut, wenn er sich querstellt, hat du weiterhin ein Problem.

      2. Hi,

        Wenn du deine telefonrechnung oder Internetrechnung nicht zahlst wirst du auch rigoros abgeklemmt.

        Das ist mit der Art von Sabotage, von der der OP hier sprach, nicht vergleichbar.

        MfG ChrisB

        --
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        1. Hi,

          Wenn du deine telefonrechnung oder Internetrechnung nicht zahlst wirst du auch rigoros abgeklemmt.

          Das ist mit der Art von Sabotage, von der der OP hier sprach, nicht vergleichbar.

          Aber bei weitem näher dran als dein lebensgefährliches Beispiel.

          Hans

          1. Hi,

            Wenn du deine telefonrechnung oder Internetrechnung nicht zahlst wirst du auch rigoros abgeklemmt.

            Das ist mit der Art von Sabotage, von der der OP hier sprach, nicht vergleichbar.

            Aber bei weitem näher dran als dein lebensgefährliches Beispiel.

            Wenn du beim Telefon-Beispiel bleiben willst: Torsten moechte, wenn du nicht zahlst, in deinem Haus die Leitungen rausreissen kommen.

            MfG ChrisB

            --
            „This is the author's opinion, not necessarily that of Starbucks.“
            1. Mahlzeit,

              Wenn du beim Telefon-Beispiel bleiben willst: Torsten moechte, wenn du nicht zahlst, in deinem Haus die Leitungen rausreissen kommen.

              Das ist in Deutrschland nicht erlaubt. Gelieferte Ware darf nicht mehr abgeholt werden, sobald sie schonmal in Gebrauch war.
              Als Beispiel eine Palette mit einer Maschine. Wenn die geliefert wird und steht an der Stelle, an der Stelle, an der sie der Lieferant abgeladen hat, nach 4 Wochen immer noch, kann er sie wieder mitnemen, wenn nicht gezahlt wird.
              Wird die Palette aber nur um 20cm verschoben, gilt sie als Verwendet und darf nicht mehr mitgenommen werden.
              So in dieser Art wurde mir das von einem Anwalt erklärt, nagelt mich also bitte nicht auf Formulierungen fest, ich wollte nur das Prinzip aus Laiensicht verdeutlichen.

    2. siehe Hans' Antwort.

      Und das zerstreut immernoch nicht meine Zweifel, Möglichkeiten, Methoden gegen oder für was auch immer.

    3. Mahlzeit,

      Darf der Autoverkaeufer deine Bremsen per Fernsteuerung ausser Kraft setzen, wenn du mit den Leasingraten nicht nachkommst ...?

      Falscher Vergleich, ein Leasingauto gehört nicht dir sondern der Bank. Du leihst es dir nur von der Bank.
      IUnd da das Auto nicht dir gehört, kann die Bank es dir wegnehmen. Der Autohändler kann gar nichts, denn er hat das Auto an die Bank verkauft und von denen das Geld bekommen.

  2. Hi,

    ich mache grundsätzlich erst immer etwas gegen Vorrauszahlung bzw. Anzahlung. Denn ansonsten gibt es hinterher immer nur Ärger. Klar ein paar Aufträge sind mir dadurch verloren gegangen, aber wer weiss wie die geendet wären.

    Und bei deiner Sache, wenn jetzt noch Extra Wünsche bestehe, natürlich solltest du dich erst mal bezahlen lassen. Und ein KillScript ist eine zweiseitige Sache, die im Zweifelsfall gegen dich verwendet werden kann.

    Kleiner Tipp dazu, verkaufe das nicht als Killscript sondern Updatefeature, so hast du mehrer Optionen zur Hand, aber nicht heimlich sondern von Anfang an.

    Auch solltest du, meine persönliche Meinung, niemals vor kompletter Bezahlung etwas auf dem Kundenserver installieren, sondern erst auf deinen Umgebungen.

    Ok, aber nun scheint das Kind ja schon in den brunnen gefallen zu sein, also was bleibt dir noch? Besser Ende mit Schrecken als umgekehrt, also will sagen, lass dich bezahlen und mache Kostenvoranschäge für Extras, oder vergiss den Auftrag soll er schauen was so eine Übersetzung dann anderswo kostet.

    Alternativmöglichkeiten und was passieren kann:

    Du löscht das Script, er verklagt dich wegen Hackangriffe oder sonstwas, womit er bei einem unwissenden Richter gute Chancen hätte.

    Du hetzt ein Inkassounternehmen auf ihn, er verklagt dich im Gegenzug auf Ausfallentschädigung, Datenmissbrauch und was Ihm sonst noch alles so einfallen könnte.

    Hier würde am Ende wahrscheinlich immer der mit dem längeren Atem/Geld/Anwälte gewinnen.

    Hans

  3. Hi there,

    Bsp. Deutsch/Englisch. Ich wusste zwar bei Auftragseingang, dass die Seite multilingual ist, aber es wurde niemals erwähnt oder verlangt, dass der neue Punkt dem auch entsprechen soll.

    So etwas versteht sich doch irgendwie von selbst, oder?

    Zudem habe ich auch keine Übersetzungen bekommen, sondern den Hinweis "ich soll 'das' dann auch in englisch einbinden". Fehler vorprogrammiert.

    Das ist etwas anderes. Ich kenn Deinen Vertrag resp. Lastenheft ja nicht, aber normalerweise geht den Webdesigner/Programmierer der Inhalt der Seite überhaupt nichts an. Ich seh den Webworker da einfach wie einen Buchdrucker, von dem verlangt auch niemanden, daß er sich aktiv in den Inhalt eines Buches einbringt oder gar Übersetzungen durchführt.

    Was haltet ihr davon? Soll ich auf die Zahlung der bisher geleisteten Arbeit bestehen bevor ich Änderungen vornehme?

    Das kann man generell nicht beantworten und hängt stark vom Verhältnis und vom Vertrauen ab, das Du zu Deinem Kunden hast.

    Der Menüpunkt wurde mittlerweile auch integriert aus der Erfahrung, dass der Kunde immer rechtzeitig bezahlt hat. Was mach ich jetzt?

    eine Rechnung stellen mit kurzem Zahlungsziel und abwarten.

    Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?

    Darüber würd' ich nicht einmal nachdenken. Das wäre der Gipfelpunkt der Unproffessionalität. Selbstjustiz ist jeder Form abzulehnen. Davon hast Du nichts, damit setzt Du Dich nur ins Unrecht und machst Dich selbst angreifbar. Wenn Du Dich so sehr im Recht fühlst, daß Du das ernsthaft erwägst, erreichst Du mit einem Anwalt vermutlich mehr, und das auch noch im Rahmen bestehender Gesetze.

    Ich weiß grad nicht, wie ich für ein veröffentlichtest Projekt überhaupt noch etwas verlangen kann.

    Wie gesagt, Du stellst einfach eine Rechnung unter dem Titel: Zusätzliche Leistungen für bblablabla ...

    1. Bsp. Deutsch/Englisch. Ich wusste zwar bei Auftragseingang, dass die Seite multilingual ist, aber es wurde niemals erwähnt oder verlangt, dass der neue Punkt dem auch entsprechen soll.

      So etwas versteht sich doch irgendwie von selbst, oder?

      Nein. Sicher wär es für den Auftraggeber von Vorteil aber es wär für mich _natürlich_ auch Mehraufwand der anders bezahlt werden will als eine einsprachige Seite.

      Also der Auftraggeber wusste, dass seine Seite multilingual ist, hat sich von unserem Designer einen Entwurf für den neuen Menüpunkt geben lassen, das "ok" gegeben und ich hab ihn "eingebaut".

      Ich seh den Webworker da einfach wie einen Buchdrucker, von dem verlangt auch niemanden, daß er sich aktiv in den Inhalt eines Buches einbringt oder gar Übersetzungen durchführt.

      Genau. Was kümmert mich eigentlich sein Inhalt? Ich bin dafür da, alles möglichst gut auszuzeichnen, nicht dafür den Inhalt zu erstellen. Den Eindruck hab ich aber mittlerweile irgendwie. Âla "mach erst mal fertig bevor du Geld siehst".

      Der Menüpunkt wurde mittlerweile auch integriert aus der Erfahrung, dass der Kunde immer rechtzeitig bezahlt hat. Was mach ich jetzt?

      eine Rechnung stellen mit kurzem Zahlungsziel und abwarten.

      Ich denk auch das ist erstmal die beste Lösung.

      Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?

      Darüber würd' ich nicht einmal nachdenken.(...)

      Ich handhabe es im Moment so, dass über meinen Server gehostete Domains nach 14 Tagen zahlungsverzug auf eine 302-Seite geleitet werden. Wie ist das zu beurteilen? Ist das nicht dasselbe, nur in "grün"?

      1. Hi,

        Ich handhabe es im Moment so, dass über meinen Server gehostete Domains nach 14 Tagen zahlungsverzug auf eine 302-Seite geleitet werden. Wie ist das zu beurteilen? Ist das nicht dasselbe, nur in "grün"?

        Das duerfte zunaechst mal darauf ankommen, wer Inhaber, und vielleicht noch wer Admin-C der Domain ist.
        Domains werden ja von windigen Dienstleistern teilweise nicht auf den Namen des Kunden, sondern den eigenen registriert - eben um ein solches "Druckmittel" in der Hinterhand zu haben. Das ist natuerlich auch eine linke Masche (mit der zum Glueck in solchen Faellen auch schon einige auf die Nase gefallen sind).

        MfG ChrisB

        --
        „This is the author's opinion, not necessarily that of Starbucks.“
      2. Mahlzeit,

        Ich handhabe es im Moment so, dass über meinen Server gehostete Domains nach 14 Tagen zahlungsverzug auf eine 302-Seite geleitet werden. Wie ist das zu beurteilen? Ist das nicht dasselbe, nur in "grün"?

        Wenn du vom Kunden keine Leisutng (das Geld) erhälst, bist du berechtigt, nach einer Vorankündigung (Mahung etc.) deine Leistung einzustellen. Keiner kann dich zwingen, eine Leistung zu erbringen für die du nicht bezahlt wirst.

        Wobei eine Frist von 14 Tagen schon recht heftig ist, ich schicke nach 4 Wochen grad mal die erste Mahnung und warte dann nochmal 4 Wochen bis zur Zweiten, mit der dann eine Sperrung erfolgt.

      3. Hi there,

        Ich handhabe es im Moment so, dass über meinen Server gehostete Domains nach 14 Tagen zahlungsverzug auf eine 302-Seite geleitet werden. Wie ist das zu beurteilen? Ist das nicht dasselbe, nur in "grün"?

        Naja, ich persönlich würd auch das nicht ganz problemlos sehen, ist aber wahrscheinlich eine Geschmacksfrage. Entscheidend für mich (die wirkliche Rechtslage einmal aussen vor lassend, die ich, noch dazu in Deutschland, nicht kenne) ist die Frage, ob der Kunde weiss, daß nach einer entsprechenden Frist (die imho mit 14 Tagen zu kurz ist, aber sei's drum) entsprechende Sanktionen eintreten. Ein Verweis auf das Abdrehen des Internetzugangs oder des Telefonnaschlusses als Analogie wurde ja schon gepostet.

        Ein Killscript hat meiner Ansicht nach aber doch eine andere Qualität, weil das ja im Prinzip "Malware" ist, die in der Software schon eingebaut ist. (Man könnte das jetzt natürlich auch mit Demo- oder Trialsoftware vergleichen, die eben ein Abflaufdatum hat, aber, der Kunde hat ja keine Demosoftware bestellt, das macht shcon einen Unterschied.) Und von einem Killscript steht vermutlich auch nichts in Deinem Lastenheft;) Und wie oben gesagt, wenn Du dem Kunden vorab erklärst, in Deiner Anwendung ist eine Killfunktion, die sich nach nicht erfolgtem Zahlungseingang aktiviert, ist vermutlich auch so ein Killscript in Ordnung, in dem Fall aber wirst Du vermutlich den Auftrag nicht bekommen. Ich bleib dabei, ich würd' über so etwas nicht ernsthaft nachdenken, zumal es nie eine gute Idee ist, ein menschliches Problem (was ja das Nichtbezahlen einer Rechnung imho ist) mit technischen Mittel lösen zu wollen... ;)

    2. Hello,

      Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?

      Das hängt von Deiner Lizenz ab, die Du dem Kunden verkauft hast.
      Wurde nichts besonderes vereinbart, ist die Lizenz wohl zeitlich unlimitiert und Du würdest damit gegen diverse Gesetze verstoßen. Es wäre für den Kunden auch vollkommen überraschend und damit hätte er neben den strafrechlichen Aspekten auch jeden Schadenersatzanspruch an Dich.

      Das nicht Bezahlen ist nicht ungesetzlich, auch wenn es Dich verwundert. Wenn kein Eigentumsvorbehalt/Rechtsvorbehalt vereinbart wurde, liegen die erteilten Rechte aber trotzdem nicht mehr in deinem Einzugsbereich.

      Du könntest aber eine Lizenz vereinbaren, aus der eindeutig hervorgeht, dass sie erlischt, wenn der Kunde in Verzug gerät. Dann könnte sich das Produkt auch selbsttätig "zerlegen", jedoch ohne weiteren Schaden anzurichten.

      Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. Das hängt von Deiner Lizenz ab, die Du dem Kunden verkauft hast.

        Nein, ein derartiges Vorgehen ist illegal.

        Wurde nichts besonderes vereinbart, ist die Lizenz wohl zeitlich unlimitiert und Du würdest damit gegen diverse Gesetze verstoßen.

        Lizenz setzt urheberrechtlichen Schutz voraus. Dass Grundlage zumeist ein Werk- oder Dienstvertrag ist und dass dieser in den meisten Fällen mit dem Nutzungsvertrag vereinigt wird, ändert nichts daran, dass es sich um *zwei* Verträge handelt. Es ist - soweit mir bekannt ist - in DE unzulässig, ein fertiges Werk zu beschädigen, weil der Auftraggeber es nicht bezahlt. Und wie ChrisB schon weiter unten schrieb, kann man ein geliefertes Werk nicht zerstören, nur weil es nicht entsprechend der eingeräumten Nutzungsrechte genutzt wird oder weil die vereinbarte Nutzungsgebühr nicht gezahlt wird.

        Es wäre für den Kunden auch vollkommen überraschend und damit hätte er neben den strafrechlichen Aspekten auch jeden Schadenersatzanspruch an Dich.

        Letzterer dürfte schwerer wiegen.

        Das nicht Bezahlen ist nicht ungesetzlich, auch wenn es Dich verwundert.

        Doch es ist ungesetzlich, denn es gehört zu den gesetzlich verankerten Pflichten, egal, ob Haupt- oder Nebenpflicht.

        Wenn kein Eigentumsvorbehalt/Rechtsvorbehalt vereinbart wurde, liegen die erteilten Rechte aber trotzdem nicht mehr in deinem Einzugsbereich.

        Den Satz verstehe ich falsch bis gar nicht.

        Du könntest aber eine Lizenz vereinbaren, aus der eindeutig hervorgeht, dass sie erlischt, wenn der Kunde in Verzug gerät. Dann könnte sich das Produkt auch selbsttätig "zerlegen", jedoch ohne weiteren Schaden anzurichten.

        Du bringst Werkvertrags- und Urheberrecht durcheinander (s.o.).

        Siechfred

        --
        Chancengleichheit bedeutet nicht, dass jeder einen Apfel pflücken kann, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.
        1. Huch!

          Das hängt von Deiner Lizenz ab, die Du dem Kunden verkauft hast.

          Nein, ein derartiges Vorgehen ist illegal.

          Dem Kunden eine Lizenz zu verkaufen, ist illegal?
          Das erstaunt mich jetzt enorm!

          Gesundheit!
          Dr. Bit

          1. Das hängt von Deiner Lizenz ab, die Du dem Kunden verkauft hast.
            Nein, ein derartiges Vorgehen ist illegal.
            Dem Kunden eine Lizenz zu verkaufen, ist illegal?
            Das erstaunt mich jetzt enorm!

            Nana, jetzt mal nichts aus dem Zusammenhang reißen:

            Toms Antwort:

            Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?
            Das hängt von Deiner Lizenz ab, die Du dem Kunden verkauft hast.
            Nein, ein derartiges Vorgehen ist illegal.

            Besser?

            Siechfred

            --
            Chancengleichheit bedeutet nicht, dass jeder einen Apfel pflücken kann, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.
            1. Hello Siechfred,

              Das hängt von Deiner Lizenz ab, die Du dem Kunden verkauft hast.
              Nein, ein derartiges Vorgehen ist illegal.
              Dem Kunden eine Lizenz zu verkaufen, ist illegal?
              Das erstaunt mich jetzt enorm!

              Nana, jetzt mal nichts aus dem Zusammenhang reißen:

              Toms Antwort:

              Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?
              Das hängt von Deiner Lizenz ab, die Du dem Kunden verkauft hast.
              Nein, ein derartiges Vorgehen ist illegal.

              Was ändert das an meiner Aussage?

              Wenn ich eine Nutzungslizenz verkaufe für einen Monat und die Software zur Nutzung dazu gebe, dann darf die sich sehr wohl nach Ablauf des Monats selbst deaktivieren.

              Das macht jedes Sharewareprogramm!

              Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

              Tom vom Berg

              --
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              1. Wenn ich eine Nutzungslizenz verkaufe für einen Monat und die Software zur Nutzung dazu gebe, dann darf die sich sehr wohl nach Ablauf des Monats selbst deaktivieren.

                Es gibt m.E. einen Unterschied zwischen "Script-Kill" und Deaktivieren einer Software.

                Siechfred

                --
                Chancengleichheit bedeutet nicht, dass jeder einen Apfel pflücken kann, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.
                1. Hello,

                  Wenn ich eine Nutzungslizenz verkaufe für einen Monat und die Software zur Nutzung dazu gebe, dann darf die sich sehr wohl nach Ablauf des Monats selbst deaktivieren.

                  Es gibt m.E. einen Unterschied zwischen "Script-Kill" und Deaktivieren einer Software.

                  Na, dann sollten wir diese Grenze und die zulässige Vorgehensweise herausarbeiten und nicht von vornherein behaupten, es sei überhaupt unzulässig.

                  Es ist dabei wohl wesentlich, ob die Software beim Erwerb bereits diese Eigenschaft hatte (Die Software ist ausgestattet mit einer automatischen Lizensierung ...) oder ob man sie nachträglich angreift.

                  Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

                  Tom vom Berg

                  --
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    3. Hallo,

      Bsp. Deutsch/Englisch. Ich wusste zwar bei Auftragseingang, dass die Seite multilingual ist, aber es wurde niemals erwähnt oder verlangt, dass der neue Punkt dem auch entsprechen soll.
      So etwas versteht sich doch irgendwie von selbst, oder?

      ja, allerdings.

      Zudem habe ich auch keine Übersetzungen bekommen, sondern den Hinweis "ich soll 'das' dann auch in englisch einbinden". Fehler vorprogrammiert.
      Das ist etwas anderes. Ich kenn Deinen Vertrag resp. Lastenheft ja nicht, aber normalerweise geht den Webdesigner/Programmierer der Inhalt der Seite überhaupt nichts an. Ich seh den Webworker da einfach wie einen Buchdrucker, von dem verlangt auch niemanden, daß er sich aktiv in den Inhalt eines Buches einbringt oder gar Übersetzungen durchführt.

      Das kommt drauf an. Ich empfinde es als völlig normal, dass ich "Entwürfe" für den Inhalt bekomme und diese Entwürfe sowohl in Deutsch ausformulieren als auch ins Englische übersetzen soll. Aber das sollte selbstverständlich vertraglich vereinbart sein.

      Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?
      Darüber würd' ich nicht einmal nachdenken.

      Ich schon. Zumindest nachdenken.
      Aber sowas auch tatsächlich durchziehen wäre doch sehr mutig.
      Ich bin eher der Meinung, wenn das Werk dem Kunden übergeben und auf seinem Server/Webspace installiert wird, sollten Banalitäten wie die Bezahlung geregelt und erledigt sein.

      Selbstjustiz ist jeder Form abzulehnen.

      Selbstjustiz ist eine feine Sache für die Psyche, solange man die Konsequenzen absehen kann und bereit ist, sie zu akzeptieren.

      So long,
       Martin

      --
      Programmierer (m), seltener auch ~in (w):
      Irdische, i.a. humanoide Lebensform, die in einem komplizierten biochemischen Prozess Kaffee, Cola und Pizza in maschinenlesbaren Programmcode umwandelt.
      P~ bilden gelegentlich mit ihresgleichen kleine Gruppen, sogenannte Communities, sind aber ansonsten meist scheue Einzelgänger.
      P~ sind vorwiegend nachtaktiv und ohne technische Hilfsmittel nur eingeschränkt lebensfähig.
      1. Hi there,

        Das kommt drauf an. Ich empfinde es als völlig normal, dass ich "Entwürfe" für den Inhalt bekomme und diese Entwürfe sowohl in Deutsch ausformulieren als auch ins Englische übersetzen soll. Aber das sollte selbstverständlich vertraglich vereinbart sein.

        Wenn es extra bezahlt wird, ok. Für einen Webworker an sich ist das nicht normal. Vielleicht seh' ich das ja auch etwas extrem, aber ich bessere nicht einmal Rechtschreibfehler aus, und Du kannst mir glauben, daß ich da immer einige finde. Aber von meinem Verständnis der Tätigkeit ist die Beschäftigung mit dem Inhalt gleich welcher Art nicht inkludiert, es sei denn, wie Du geschreiben hast, es wird vorher vertraglich festgelegt. Das ist aber eine völlig neue und im Prinzip unübliche Situation...

        1. Hallo,

          Das kommt drauf an. Ich empfinde es als völlig normal, dass ich "Entwürfe" für den Inhalt bekomme und diese Entwürfe sowohl in Deutsch ausformulieren als auch ins Englische übersetzen soll.
          Wenn es extra bezahlt wird, ok. Für einen Webworker an sich ist das nicht normal.

          das kommt wahrscheinlich drauf an, was du für Kunden hast. Ich habe bisher Seiten für Privatleute, Vereine oder kleine Ladeninhaber gemacht, die selbst nur eine diffuse Vorstellung davon haben, wie der Text genau lauten sollte. Oft sind sie auch so ehrlich und geben selbst zu, dass sie kein großes Talent zum Formulieren haben. Ich weiß nicht, ob ich es habe, aber ich biete dann meist an, dass sie mir ihre Vorstellungen in Stichworten angeben und ich dann die endgültige Formulierung daraus baue. In meinem fertigen Entwurf für die Seite(n) zeige ich das dem Auftraggeber nochmal, und meistens höre ich dann etwas wie: "Ja, das ist gut." Gelegentlich muss ich an einzelnen Phrasen nochmal nachbessern, aber meist nur wenig.
          Ich habe bisher nur einen erlebt, der seinen eigenen Wortlaut exakt so auf der Seite haben wollte, obwohl ich ihn auf ein paar kleine sprachliche Ungeschicklichkeiten hingewiesen habe.

          ich bessere nicht einmal Rechtschreibfehler aus, und Du kannst mir glauben, daß ich da immer einige finde.

          Das finde ich wirklich extrem. Nee, Rechtschreibfehler bessere ich ohne Rückfrage aus - es sei denn, bei Zweifelsfällen (alte vs. neue Schreibweise). Da gibt es Leute, die ganz bewusst die alte klassische (nach heutigen Regeln möglicherweise falsche) Rechtschreibung wollen, oder auch eben so konkret die neue, deformierte Schreibweise.

          So long,
           Martin

          --
          "Drogen machen gleichgültig."
           - "Na und? Mir doch egal."
  4. Huhu du Forum!

    Hallo

    Der Auftraggeber verlangt aber jetzt Sachen, die da nicht drin stehen.
    Bsp. Deutsch/Englisch. Ich wusste zwar bei Auftragseingang, dass die Seite multilingual ist, aber es wurde niemals erwähnt oder verlangt, dass der neue Punkt dem auch entsprechen soll.
    Zudem habe ich auch keine Übersetzungen bekommen, sondern den Hinweis "ich soll 'das' dann auch in englisch einbinden". Fehler vorprogrammiert.

    Schicke dem Kunden einen neues Angebot über Zusatzleistungen/Ergänzungen...Schicke gleichzeitig eine Rechnung über die bereits geleistete Arbeit. Wenn der Kunde empört reagiert rede mit ihm und stelle Deine Position dar. Komme dem Kunden ggf. preislich etwas entgegen.

    Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?

    Willst Du den Kunden verlieren? Versuche Dich gütlich zu einigen.

    Thx for Info!

  5. Mahlzeit,

    Der Auftraggeber verlangt aber jetzt Sachen, die da nicht drin stehen.

    Das heisst, entweder neu verhandeln oder auf Stundenbasis abrechnen.

    Zudem habe ich auch keine Übersetzungen bekommen, sondern den Hinweis "ich soll 'das' dann auch in englisch einbinden". Fehler vorprogrammiert.

    Dann steht im neuen Angebot halt der Preis für den Übersetzer mit drin.

    Was haltet ihr davon? Soll ich auf die Zahlung der bisher geleisteten Arbeit bestehen bevor ich Änderungen vornehme?

    Wenn sich der Auftraggeber nicht auf neue Verhandlungen einlässt, dann ja, wenn ihr einen Zusatzvertrag abschliesst, nein.

    Der Menüpunkt wurde mittlerweile auch integriert aus der Erfahrung, dass der Kunde immer rechtzeitig bezahlt hat. Was mach ich jetzt?

    Beiss dich selbst in den Hintern. Du hast dein einziges Druckmittel aus der Hand gegeben. Jetzt an dein Geld zu kommen, könnte schwer werden.

    Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?

    Es ist in jedem Fall zulässig, eine Lizensierung einzubauen, die z.B. nach 4 Wochen abläuft und die du erst erneuerst, wenn der Kunde bezahlt hat. Sowas muss aber IMO im Vertrag festgelegt sein.

    Sagen wir Kunde X bezahlt nicht und ich sende dem Script ein ?kill=self, was eine Löschung der betroffenen Dateien zur Folge hat. Darf ich das? Das zu verhindern ist erstmal egal...

    Dann dürfte es sich um einen Hackangriff handeln, da du ja bewusst ein fremdsystem angreifst und lahmlegen willst. Inwieweit da Richter für oder gegen dich entscheiden, weiss ich nicht, ich würds nicht machen. Wäre auch extrem rufschädigend für dich, wenn das die Runde macht.

    Ich weiß grad nicht, wie ich für ein veröffentlichtest Projekt überhaupt noch etwas verlangen kann.

    Du hast immer noch die Möglichkeit eines Mahnverfahrens bis hin zu einem gerichtlichen Mahnbescheid und einem Gerichtsvollzieher. Den Ärger hast su jetzt aber schon, der wird sich kaum mehr minimieren lassen.

    1. Nachtrag:

      Wenn es sich nicht um grosse Agenturen/Firmen (also nur besondere Ausnahmen) handelt, sehen meine Zahlungsbedingungen immer so aus:

      30% bei Auftragserteilung
      30% bei Abnahme auf dem Testserver

      erst danach erfolgt die Installation auf dem P>roduktivserver
      Der Rest wird dann 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn also ein Kunde nicht zahlen will, hab ich noch gar nicht angefangen, wenn der die Seite nicht abnimmt, hab ich bereits 30% kassiert und wenn er die letzten 40% nicht freiwillig zahlt, hab ich zumindest schonmal 60%, den Rest kann man im Extremfall leichter verkraften, wenn das Erstreiten länger dauert.

      Da auch die Kunden diese Art der Zahlung kennen und prtaktizieren, gab es damit nie Probleme. Eine absolut gängige Art der Abwicklung.

  6. Was haltet ihr davon? Soll ich auf die Zahlung der bisher geleisteten Arbeit bestehen bevor ich Änderungen vornehme?

    was hast du vertraglich vereinbart?

    Der Menüpunkt wurde mittlerweile auch integriert aus der Erfahrung, dass der Kunde immer rechtzeitig bezahlt hat. Was mach ich jetzt?

    kommt draf an, was du vereinbar hast

    Und mal eine andere Frage: Ist es zulässig ein "Script-Kill" einzubauen?

    das ist eine grauzone - wenn das ding noch nicht bezahlt wurde und deins ist (und auf deinem server gehostet wird), kannst du damit machen was du willst - wenn dem kunden die seite gehört und du umbauten vorgekommen hast und dann einen teil lahmlegst ist das nicht mehr wirklich schlau

    Sagen wir Kunde X bezahlt nicht und ich sende dem Script ein ?kill=self, was eine Löschung der betroffenen Dateien zur Folge hat. Darf ich das? Das zu verhindern ist erstmal egal...

    siehe oben, konsultiere einen antwalt

    Ich weiß grad nicht, wie ich für ein veröffentlichtest Projekt überhaupt noch etwas verlangen kann.

    wenn du einen handwerker ins haus rufst, der dir einen heizkörper um 2 meter nach links versetzt und dir die rechnung erst 3 wochen später schickt, ist die arbeit ja auch schon erledigt - denkst du da auch drüber nach ob du zahlen musst oder nicht, weil er könnte ja wieder kommen und das wieder zurückbauen ...

  7. Hi Du,

    hat die Übergabe schon stattgefunden?

    Gesundheit!
    Dr. Bit