Beate Hinshaller: Strafbar durch bereitstellung von FTP-Server?

Hallo,

zurzeit biete ich einem Bekannten meinen FTP-Server an.
Dieser hat von mir Zugangsdaten erhalten. Mit Passwort (32 Zeichen lang, zufällig generierter Hex-String mit Gross- und Kleinschreibung).
Wenn man die Zugangsdaten nicht hat kann man nicht ohne weiteres auf die Dateien zugreifen.
Dieser Bekannte nutzt meinen Server um mit anderen (Menschen) Dateien auszutauschen.

Nun stell ich mir die Frage ob das legal ist? Oder ob ich mich dadurch irgendwie strafbar machen kann, wenn mein Bekannter vom rechten Weg(Gesetz) abweicht?
(Ich sagte nicht das er das tut, aber es besteht ja die Möglichkeit.
 Man kann durchaus auch legale Dateien austauschen.)

Wenn ich eine Teilschuld haben sollte kann man das in Form eines Vertrages regeln, sodass ich mich nicht Schuldig machen kann?
Dieser existiert zurzeit nur Mündlich.

Ich habe keinen Einfluss darauf was sich auf dem Server befindet.
Ich kann ja nicht immer am Server sitzen und schauen was sich dort befindet.

Beate

  1. echo $begrüßung;

    zurzeit biete ich einem Bekannten meinen FTP-Server an.
    Nun stell ich mir die Frage ob das legal ist? Oder ob ich mich dadurch irgendwie strafbar machen kann, wenn mein Bekannter vom rechten Weg(Gesetz) abweicht?

    Das wird wohl im konkreten Fall zu bewerten sein. Ganz pauschal kann man diese Frage sicher nicht klären. Es stellt sich sicherlich die Frage, inwieweit du im Falle eines Falles eine Aufsichtspflicht verletzt hast. Dafür gib es kein System wie die Richterskala beim Erdbeben. Die Falle, über die ich las, waren alles Gerichtsentscheidungen, und deren Ausgang ist nicht selten eine Ermessensfrage.

    Wenn ich eine Teilschuld haben sollte kann man das in Form eines Vertrages regeln, sodass ich mich nicht Schuldig machen kann?

    Kaum. Wenn du Kenntnis von Ungesetzlichkeiten bekommst und dann nichts machst, nützt dir auch der Vertrag nichts.

    echo "$verabschiedung $name";

    1. Hallo!

      Vorweg: Da ich weder RA noch sonst irgendwie juristisch bewandert bin, kann ich zur Frage der OP leider keine verlässlichen Angaben machen, und möchte hier nur mal meine Meinung kundtun zu diesem Beitrag!

      zurzeit biete ich einem Bekannten meinen FTP-Server an.
      Nun stell ich mir die Frage ob das legal ist? Oder ob ich mich dadurch irgendwie strafbar machen kann, wenn mein Bekannter vom rechten Weg(Gesetz) abweicht?

      Das wird wohl im konkreten Fall zu bewerten sein. Ganz pauschal kann man diese Frage sicher nicht klären. Es stellt sich sicherlich die Frage, inwieweit du im Falle eines Falles eine Aufsichtspflicht verletzt hast. Dafür gib es kein System wie die Richterskala beim Erdbeben. Die Falle, über die ich las, waren alles Gerichtsentscheidungen, und deren Ausgang ist nicht selten eine Ermessensfrage.

      Der letzte Satz stellt imho im Bereich des Internets das größte Problem da. Solange der Gesetzgeber keine verbindlichen und konkreten Gesetze erlässt, solange bleibt Richtern, die allem Anschein nach, offenkundig keine Ahnung von der Materie haben, Tür & Tor geöffnet, nach eigenem Ermessen zu urteilen! Ein wie ich finde unhaltbarer Zustand. Man schaue sich bspw. nur mal die Urteile des OLG Hamburg an - das sind für mich die Spitzenreiter in dem Bereich!

      Und was meinst du bitte mit "Aufsichtspflicht"?
      Dem Laien (also mir) stellt sich der Sachverhalt eigentlich ganz einfach dar. Denn wo ist da bitte der Unterschied z.B. zu einer Autovermietung? Auch die Überlässt einem eine Sache (meist ein Auto) zur sach- und ordnungsgemäßen Nutzung. Wenn der Mieter das Fahrzeug dazu missbraucht, damit etwas Ungesetzliches (alles denkbar - von der Ordnungswidrigkeit bis hin zur Straftat) anzustellen, wer käme auf die Idee, die Autovermietung zu "verknacken"? Kein normaler Mensch, behaupte ich jetzt mal.

      Und warum in aller Welt, soll das auf einmal beim Internet anders sein?

      Wenn ich eine Teilschuld haben sollte kann man das in Form eines Vertrages regeln, sodass ich mich nicht Schuldig machen kann?

      Kaum. Wenn du Kenntnis von Ungesetzlichkeiten bekommst und dann nichts machst, nützt dir auch der Vertrag nichts.

      Das ist natürlich richtig - setzt aber eben die Kenntnis davon voraus. Und Urteile, die sich darauf stützen, dass der Betroffene diese Kenntnis aber hätte haben müssen, halte ich wiederum für absurd. Um bei dem Beispiel mit der Autovermietung zu bleiben: Die fahren ja auch nicht permanent hinter jedem ihrer Fahrzeuge hinterher, nur um "Kenntnis davon zu erlangen, ob der Mieter damit gerade etwas Ungesetzliches anstellt!"

      Wir leben hier langsam aber sicher in einem Verbots-Staat mit dem starken Drang, möglichst Alles & Jeden zu reglementieren! Leider scheint dabei immer öfter der gesunde Menschenverstand außen vor zu bleiben!

      echo "$verabschiedung $name";

      Gruß Gunther

    2. Hallo dedlfix!

      Dafür gib es kein System wie die Richterskala beim Erdbeben.

      Keine Richterskala bei Streitigkeiten vor Gericht? Ist dann die Richter-Skala die eigene Meßlatte? Was machen dann Richterinnen?

      Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
      Patrick

      --

      _ - jenseits vom delirium - _
      [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
      Nichts ist unmöglich? Doch!
      Heute schon gegökt?
  2. Hellihello Beate,

    nun, Kriminalität im Netz findet ja überall statt, und nicht selten über Server bei großen Providern. Ob der Zugriff über eine FTP-Server oder über das HTTProtokoll bewerkstelligt wird, ist wohl irrelevant. Gibt es denn Fälle, wo große Provider belangt wurden deswegen? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen, das wäre ja so, wie den Vermieter zu belangen, wenn der Mieter Hehlerware in der Wohnung bunkert.

    Wie Dein Bekannter seinen Webspace nutzt (ob er das Passwort Mitarbeitern, Kollegen, Freunden) mitteilt, dürfte Dir in erster Linie auch egal sein. Es müsste Dir ja nicht mal bekannt sein.

    zurzeit biete ich einem Bekannten meinen FTP-Server an.
    Dieser hat von mir Zugangsdaten erhalten. Mit Passwort (32 Zeichen lang, zufällig generierter Hex-String mit Gross- und Kleinschreibung).
    Wenn man die Zugangsdaten nicht hat kann man nicht ohne weiteres auf die Dateien zugreifen.
    Dieser Bekannte nutzt meinen Server um mit anderen (Menschen) Dateien auszutauschen.

    Nun stell ich mir die Frage ob das legal ist? Oder ob ich mich dadurch irgendwie strafbar machen kann, wenn mein Bekannter vom rechten Weg(Gesetz) abweicht?
    (Ich sagte nicht das er das tut, aber es besteht ja die Möglichkeit.
    Man kann durchaus auch legale Dateien austauschen.)

    Wenn ich eine Teilschuld haben sollte kann man das in Form eines Vertrages regeln, sodass ich mich nicht Schuldig machen kann?
    Dieser existiert zurzeit nur Mündlich.

    Dank und Gruß,

    frankx

    --
    tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
  3. Hello,

    ich wäre zumindest mal vorsichtig bei der Sache, bin aber auch kein Anwalt.

    Das hier ist ein Warnung, auf die in vielen Forum im Hinblick auf eigene Root/vServer verwiesen wird: Schritt für Schritt zum eigenen Server

    MfG
    Rouven

    --
    -------------------
    sh:| fo:} ch:? rl:( br:& n4:{ ie:| mo:} va:) js:| de:] zu:| fl:( ss:) ls:& (SelfCode)
    There's no such thing as a free lunch  --  Milton Friedman
  4. Moin,

    Ich habe keinen Einfluss darauf was sich auf dem Server befindet.
    Ich kann ja nicht immer am Server sitzen und schauen was sich dort befindet.

    Es stört Dich nicht, wennn dort Kinderpornos vertrieben werden?

    Viele Grüße

    Swen Wacker

    1. Hellihello Swen,

      Ich habe keinen Einfluss darauf was sich auf dem Server befindet.
      Ich kann ja nicht immer am Server sitzen und schauen was sich dort befindet.

      Es stört Dich nicht, wennn dort Kinderpornos vertrieben werden?

      Du schaust jeden Tag bei allen Deinen Kunden durch deren Privatverzeichnisse, ob Sie dort urheberrechtlich geschütztes Material liegen hatten und checkst a) ob dieses Verzeichnis per HTTP zugänglich ist und wenn nicht verfolgst b) dann bei jedem FTP-Zugriff, ob die IP vom Kunden selbst kommt?

      Wähle doch Deine Beispiele mit Bedacht.

      Dank und Gruß,

      frankx

      --
      tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
      1. Hi,

        Es stört Dich nicht, wennn dort Kinderpornos vertrieben werden?

        Du schaust jeden Tag bei allen Deinen Kunden durch deren Privatverzeichnisse, ob Sie dort urheberrechtlich geschütztes Material liegen hatten und checkst a) ob dieses Verzeichnis per HTTP zugänglich ist und wenn nicht verfolgst b) dann bei jedem FTP-Zugriff, ob die IP vom Kunden selbst kommt?

        Kinderpornos und Urheberrechtsschutz? Auf die Klage vor Gericht bin ich gespannt ...

        Aber "Spass" beseite (wo man fuer sowas ja inzwischen schon aussem BB-Container fliegen kann, wie ich las) - dein Punkt ist richtig, Privatsphaere und Datenschutz kann und *darf* man sicher auch als administrativ fuer einen Server Zustaendiger nicht einfach so mit Fuessen treten.

        MfG ChrisB

        1. Moin,

          Privatsphaere und Datenschutz kann und *darf* man sicher auch als administrativ fuer einen Server Zustaendiger nicht einfach so mit Fuessen treten.

          Auf wessen Rechte stellst Du ab? Auf diejenigen der Anbieter des Materials oder ziehst Du ins Kalkül, dass die Opfer solche (und weitere) Rechte haben könnten?

          Natürlich können wir uns nie sicher sein, dass ein Werkzeug, dass wir erfinden oder bereitstellen, auch missbraucht werden kann. Ein Telefon ist nützlich, um den Notarzt zu rufen. Es kann auch zu Verabredung von Verbrechen diesen. Dieses generelle Problematik von Verantwortungsethik vs. Gesinnungsethik (Darf man Tyrannen ermorden?)und das schier unlösbar erscheinende Dilemma, stets moralisch einwandfrei dazustehen, befreit uns nicht von der Lösung der konkreten geschilderten Situation, in der wir uns mit einfachen Fragestellungen unserer ganz eigenen Situation und Verantwortlichkeit bewusst werden können und dann aufgrund der so gewonnenen Einsicht in aller (Seelen)Ruhe entscheiden können. Die oP kann sagen: "Nein, das kann ich ruhigen Gewissen ausschließen. Wenn überhaupt, dann finden auf meinem Server nur Dinge statt, die ich dulden kann." Sie kann die Frage auch anders beantworten.

          Viele Grüße

          Swen Wacker

          1. Hellihello Swen,

            Moin,

            Privatsphaere und Datenschutz kann und *darf* man sicher auch als administrativ fuer einen Server Zustaendiger nicht einfach so mit Fuessen treten.

            Auf wessen Rechte stellst Du ab? Auf diejenigen der Anbieter des Materials oder ziehst Du ins Kalkül, dass die Opfer solche (und weitere) Rechte haben könnten?

            Deshalb ja mein Punkt mit der Verhältnismäßigkeit des Beispieles. Ich selbst habe zwei virtuelle  Server und fange an (erstmal bei mir näherstehenden Personen/Gruppen) Webspace anzubieten. Diese Leute spielen 100% keine von Dir genannten Geschichten auf. Ob da aber mal ein mp3 drauf landet und von einer Person heruntergeladen wird, die keine Lizenz da zu hat? Würde das in größerem Stil passieren, was ich auch erstmal ausschließe, würde es vermutlich einfach schon durch den Traffik auffallen. Aber schon bei 5  getrennten FTP-usern ist es wirklich kaum realistisch, das hier im Detail immer zu kontrollieren, und in dem Fall trifft natürlich auch die Frage der Privatsphäre. Ein Mp3 muss ja nicht Britney Spears enthalten etc.pp.. Und BTW: ich bin der Ansicht, dass in von dir genannten Fällen natürlich der Opferschutz weit über dem Datenschutz rangiert, vermutlich nach meiner Ansicht höher, als andere das hier meinen.

            Dank und Gruß,

            frankx

            --
            tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
            1. Moin,

              wir hatten neulich im privaten Kreis eine längere Diskussion über die (moralisch-ethische) Verantwortlichkeit von Musikproduzenten. Anlass war Amy Winehouse' Song "Rehab", in dem es im Refrain recht trotzig heißt, dass ihr Vater wohl schon versucht habe, sie in eine Entzugsklinik zu bringen, sie aber halt nicht gehen wolle. Die These war, dass man als Musikproduzent schon ziemlich moralfrei sein müsse, wenn man solche Songs produziere und so doch billigend in Kauf nehme, dass Horden von Teens diese Zeilen fröhlich mitgröllten und im Zweifel nicht wirklich reflektierten, was sie da so gerade sängen. Verharmlosung von Drogen dürfe halt nicht verharmlost werden. So. Dem wurde entgegen gehalten, dass man Liedtexte eigentlich selten wirklich reflektiere sondern nur nachbrabbele oder sich - schlimmer noch - den passenden Textteil raussuche und gegensätzlich verwende - Westernhagens "Johnny Walker" sei so ein Beispiel: den Song hätten wir Diskutanten immer als Saufhymnne benutzt und den kritischen Unterton komplett ausgeblendet ... Ich hatte in der Diskussion die These vertreten, dass Musikproduzenten in der Regel weder die Welt revolutionieren noch gute Musik veröffentlichen wollen sondern Geld verdienen wollen. Wenn die so moralinsauer denken würden, dann würde überhaupt nichts mehr veröffentlicht werden. Ziel von uns Eltern - und davon könnten wir uns nicht befreien durch Moralfragen in Richtung der Produzenten - unseren Kindern Medienkompetenz und Selbstvertrauen zu vermitteln. So gehe das.

              Im Nachhinein, als ich am nächsten Tag noch mal so darüber nachdachte, stimmte ich mir nicht mehr so ganz zu. Es ist nämlich schon was dran an der Frage nach der eigenen Verantwortung, an der Suche nach der Balance zwischen Gemeinwohl und Eigennutz.

              Ich halte es für gut, Dinge nicht allein nach Vorschriften zu beurteilen sondern Sinn- und Verantwortungsfragen nie auszublenden.
              In dem gleich Sinne, wie hier im Forum kaum jemand Frames schon allein deshalb als gut und richtig bezeichnet, nur weil "die Vorschrift" sie erlaubt :-) Zu Recht wird dann auch ungefragt gern darauf hingewiesen, dass man sich seiner Verantwortung gegenüber den Frame-benutzen-müssenden klar sein müsse :-)

              Solche Sachen gingen mir durch den Kopf, als ich über die Frage der oP stolperte und mich fragt, ob man solche Fragen nur "nach Vorschrift" abarbeiten sollte ;-)

              Viele Grüße

              Swen Wacker

              1. Hellihello Swen,

                wir hatten neulich im privaten Kreis eine längere Diskussion über die (moralisch-ethische) Verantwortlichkeit von Musikproduzenten. Anlass war Amy Winehouse' Song "Rehab", in dem es im Refrain recht trotzig heißt, dass ihr Vater wohl schon versucht habe, sie in eine Entzugsklinik zu bringen, sie aber halt nicht gehen wolle. Die These war, dass man als Musikproduzent schon ziemlich moralfrei sein müsse, wenn man solche Songs produziere und so doch billigend in Kauf nehme, dass Horden von Teens diese Zeilen fröhlich mitgröllten und im Zweifel nicht wirklich reflektierten, was sie da so gerade sängen. Verharmlosung von Drogen dürfe halt nicht verharmlost werden. So.

                Nun,

                I aint got the time,
                And if my Daddy thinks im fine,
                He’s tried to make me go to rehab,
                I wont go, go, go.

                Das ist mal schlicht eine Aussage und keine Verharmlosung aus meiner Sicht. Als Vater hast Du da u.U. eben keinen Einfluss mehr, und dass sie sich aus Trotz und aus Suchtgründen weigert - keine Verharmlosung von Drogen, würde ich sagen. Vielmehr zeigt sich, wie schlimm sowas werden kann. Im übrigen ist der Urheber ja nicht der Produzent, sondern Amy W. selbst.

                Ich hatte in der Diskussion die These vertreten, dass Musikproduzenten in der Regel weder die Welt revolutionieren noch gute Musik veröffentlichen wollen sondern Geld verdienen wollen. Wenn die so moralinsauer denken würden, dann würde überhaupt nichts mehr veröffentlicht werden.

                Wäre mir zu pauschal und radikal argumentiert.

                Ziel von uns Eltern - und davon könnten wir uns nicht befreien durch Moralfragen in Richtung der Produzenten - unseren Kindern Medienkompetenz und Selbstvertrauen zu vermitteln. So gehe das.

                Aufpassen muss ich als Elter immer, was sie hören, was sie aus dem Netz grabbschen.

                Im Nachhinein, als ich am nächsten Tag noch mal so darüber nachdachte, stimmte ich mir nicht mehr so ganz zu. Es ist nämlich schon was dran an der Frage nach der eigenen Verantwortung, an der Suche nach der Balance zwischen Gemeinwohl und Eigennutz.

                Naja, aber was im Rahmen des gesetzlichen ist, da hat wohl jeder seine eigenen moralischen Ansätze. Zigaretten darf man ja auch verkaufen und bewerben und Lobbyarbeit treiben etc. pp. Gut find ichs nicht.

                Ich halte es für gut, Dinge nicht allein nach Vorschriften zu beurteilen sondern Sinn- und Verantwortungsfragen nie auszublenden.

                Ja.

                In dem gleich Sinne, wie hier im Forum kaum jemand Frames schon allein deshalb als gut und richtig bezeichnet, nur weil "die Vorschrift" sie erlaubt :-)

                Doch, ich (;-). Ich finde es schon relevant, ob sie w3c-konform und barrierefrei sind.

                Zu Recht wird dann auch ungefragt gern darauf hingewiesen, dass man sich seiner Verantwortung gegenüber den Frame-benutzen-müssenden klar sein müsse :-)

                Ich sehe es so, dass Du mein Frameset benutzen darfst, wenn Du magst. Niemand zwingt Dich, Amy Winehouse Klagelieder zu singen. Wobei ich schon überlegt habe, meinen Sohn zu zwingen, _nicht_ LinkinPark zu hören. Also soweit soll es dabei nicht kommen. Abgesehen davon merkt doch kein Schwein, ob die Seite ein Frameset ist oder nicht, es sei denn es handelt sich um einen bookmarkwütigen Quelltextbeschauer.

                Solche Sachen gingen mir durch den Kopf, als ich über die Frage der oP stolperte und mich fragt, ob man solche Fragen nur "nach Vorschrift" abarbeiten sollte ;-)

                Nun, deshalb ja auch meine Reaktion. Zwischen Kapitalverbrechen und ordnungswidrigkeitsnahen eventuellen Urheberrechtsverletzungen klafft ja nun wahrlich eine rasant große Kluft.

                Dank und Gruß,

                frankx

                --
                tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
              2. Hi,

                In dem gleich Sinne, wie hier im Forum kaum jemand Frames schon allein deshalb als gut und richtig bezeichnet, nur weil "die Vorschrift" sie erlaubt :-) Zu Recht wird dann auch ungefragt gern darauf hingewiesen, dass man sich seiner Verantwortung gegenüber den Frame-benutzen-müssenden klar sein müsse :-)

                Man wird sich aber die Frage stellen müssen: Warum erlaubt die Vorschrift Frames? Wenn ich das nicht nachvollziehen kann, muß ich mir die Frage stellen: Liegt das an mir, oder kann ich die Sache nur nicht voll erfassen? Und wenn dann (übertragend) argumentiert wird, daß Frames süchtig machen, es aber hinreichend Studien gibt, die sagen: dem ist nicht so!, dann hat der Warner ein Problem - und diskreditiert mit seiner Holzhammer-Kritik gar die leiseren Kritikpunkte, die weniger relevant, aber dafür vielleicht zutreffend sind.

                Und die bei solchen Gelegenheiten gerne benutzen Punkte "Kinderpornographie" und "Terrorismus" sind IMHO auf jeden Fall eher stupide Holzhammer.

                Gruß, Cybaer

                --
                Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
                Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
          2. Hi,

            "Nein, das kann ich ruhigen Gewissen ausschließen. Wenn überhaupt, dann finden auf meinem Server nur Dinge statt, die ich dulden kann." Sie kann die Frage auch anders beantworten.

            Gottseidank sind hierzulande die Provider nicht verantwortlich für die Inhalte, die ihre Kunden durch ihre Leitungen jagen und auf ihre Server legen. Dafür ist immer noch der Handelnde selbst verantwortlich.

            Das erspart uns auch solch krude Moraltheorien, wie sie in gewissen Kreisen mom. wohl groß in Mode sind ...

            Gruß, Cybaer

            --
            Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
            Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
          3. Hi,

            Privatsphaere und Datenschutz kann und *darf* man sicher auch als administrativ fuer einen Server Zustaendiger nicht einfach so mit Fuessen treten.

            Auf wessen Rechte stellst Du ab? Auf diejenigen der Anbieter des Materials oder ziehst Du ins Kalkül, dass die Opfer solche (und weitere) Rechte haben könnten?

            Darauf, dass es dich erst mal nichts angeht, was jemand mit Web-/FTP-Speicherplatz, den du ihm zur Verfuegung stellst, anfaengt. (Sofern wir von einer ueblichen Art des "zur Verfuegung Stellens" reden, und du keine obskuren Bedingungen mit entsprechenden Schnueffelrechten vereinbart hast.)

            MfG ChrisB

            1. Moin,

              Darauf, dass es dich erst mal nichts angeht, was jemand mit Web-/FTP-Speicherplatz, den du ihm zur Verfuegung stellst, anfaengt.

              Das mag Deine Umgangsweise sein, wenn Du etwas verleihst. Ein allgemein gültiger Grundsatz ist das m.E. nicht. Mich interessiert schon, was jemand mit meinem Eigentum macht oder machen will, besonders dann wenn ich (wie die oP) befürchte, dass dabei im Zweifel mein Leumund in den Dreck gezogen werden könnte.

              Viele Grüße

              Swen Wacker

              1. Hi,

                Darauf, dass es dich erst mal nichts angeht, was jemand mit Web-/FTP-Speicherplatz, den du ihm zur Verfuegung stellst, anfaengt.

                Das mag Deine Umgangsweise sein, wenn Du etwas verleihst. Ein allgemein gültiger Grundsatz ist das m.E. nicht. Mich interessiert schon, was jemand mit meinem Eigentum macht oder machen will, besonders dann wenn ich (wie die oP) befürchte, dass dabei im Zweifel mein Leumund in den Dreck gezogen werden könnte.

                Wenn du also dein Wochenendhaeuschen einem Freund zur Verfuegung stellst - dann laesst du dort im Schlafzimmer die ganze Zeit eine Kamera mitlaufen und schaust es dir anschliessend an - um sicherzustellen, dass der da nichts ungesetzliches gemacht hat ...?

                MfG ChrisB

                1. Moin,

                  Wenn du also dein Wochenendhaeuschen einem Freund zur Verfuegung stellst - dann laesst du dort im Schlafzimmer die ganze Zeit eine Kamera mitlaufen und schaust es dir anschliessend an - um sicherzustellen, dass der da nichts ungesetzliches gemacht hat ...?

                  Nein. Wie kommst Du darauf? Meine Antwort war differenziert genug um mich von so einem Quatsch abzugrenzen.

                  Viele Grüße

                  Swen Wacker

              2. Hi,

                Mich interessiert schon, was jemand mit meinem Eigentum macht oder machen will, besonders dann wenn ich (wie die oP) befürchte, dass dabei im Zweifel mein Leumund in den Dreck gezogen werden könnte.

                Ja, diese Anwandlungen findet man oft auch bei Vermietern. Sie sind IMHO grundheraus abzulehnen.

                Wenn ich Bedenken habe, dann verleihe/vermiete ich nichts.

                Gruß, Cybaer

                --
                Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
                Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
        2. Moin!

          Kinderpornos und Urheberrechtsschutz? Auf die Klage vor Gericht bin ich gespannt ...

          Nun, nach meiner Erfahrung gibt durchaus kriminelle Anwälte, die da womöglich wegen des Urheberrechtsschutzes klagen würden. Und es gibt genug Richter, denen die Form so wichtig ist, dass die es einen feuchten interessieren würde, was auf den Fotos ist, sondern sich einzig für die Urheberschaft und die Rechte daran interessieren würden.

          Ich halte eine solche Klage tatsächlich für möglich.

          Dann wäre da noch was: Das Foto mit dem nacktem eigenen Kind vom FKK-Besuch der ganzen Familie, sorgsam eingelegt im Familienfotoalbum, ist meines Ermessens genau so lange keine Kinderpornographie wie es nicht in irgendwelchen einschlägigen Tauschbörsen oder bei einschlägigen Sammlern landet.

          Tatsächlich könnte hier über das Recht am eigenen Bild (Eltern[teil] vertreten oder vertritt Kind) und das Urheberrecht eine Möglichkeit bestehen die weitere Verbreitung einzudämmen. Allerdings sollte die Strafandrohung ohnehin wirken und zusätzliche Maßnahme (Abmahnung, Unterwerfung|Klage(n)) werden wohl nur sinnlos Geld kosten.

          Man bedenke auch: das Foto im Album, Scheidung, Rosenkrieg ... da wird vieles wahr, was man sonst für unvernünftig und unmöglich hält.

          MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

          fastix®

          --
          Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
      2. Moin,

        Wähle doch Deine Beispiele mit Bedacht.

        Das hatte ich. Die Formulierung der oP legt nah, dass sich es sich nicht um ein gewerbliches, massenhaftes Anbieten von FTP-Platz dreht, sondern um eine "Gefälligkeit" im privaten Umfeld. Zudem scheint sie durchaus zu befürchten, dass hier auf nicht unbedingt legalem Weg Dinge getauscht werden könnten, womöglich sogar die Tauschobjekte selbst nicht legal sind.

        Die Frage, ob hier ein strafrechtlich relevantes Tun vorliegt (Mitwisserschaft, Beihilfe ...) halte ich (nicht nur in solchen Konstellationen) in gewisser Hinsicht für zweitrangig. Denn die rechtliche Frage kann m.E. nicht gelöst von der moralische Dimension betrachtet werden. Und die Moral sollte zunächst bedacht werden. Und darauf stellte meine Fragestellung ab. Sie nahm bewusst eine Überspitzung der Dinge in Kauf.
        Ein praktisches Beispiel aus meinem Leben: Als ich in jüngeren Jahren vor der Frage stand, ob ich die Volkszählung boykottiere oder an Blockaden im Zusammenhang mit Abrüstungs-Demonstrationen teilnehme war mir durchaus bewusst, dass mein Handeln "illegal" sein könnte, illegitim war es für mich aber längst nicht. Ganz im Gegenteil. Ich habe mich bewusst entschieden, mitzumachen.
        Bei der Bereitstellung (m)eines FTP-Servers für Dritte kann ich ebenso agieren und _bewusst_ einen Freiraum anbieten. Ich muss mir dann aber auch moralisch bewusst sein, was ich will: Kann ich mir sicher sein, dass der Freund "nur" Plattenplatz für Musik und Filme anbieten will und halte ich das eh für legitim, weil die großen Medienkonzerne eh nur Krebsgeschwüre sind, die zerstört gehören ... oder schiele ich auf die Methode "Kopf in den Sand". Letzteres scheint mir die Absicht der oP sein zu können. Und das wäre einfach nur billig.

        Viele Grüße

        Swen Wacker

        1. Hi,

          Denn die rechtliche Frage kann m.E. nicht gelöst von der moralische Dimension betrachtet werden.

          So? Richter urteilen *bewußt* *nicht* nach "Moral", sondern *ausschließlich* nach Gesetz. Und das ist auch gut so.

          Und die Moral sollte zunächst bedacht werden.

          Jemanden (zumal wenn man ihn kennt) pauschal erstmal so etwas zu unterstellen (bzw. auch nur prinzipiell erstmal vom Schlimmsten auszugehen), ist natürlich sehr moralisch. Ihn deswegen (heimlich?) zu kontrollieren, ist natürlich noch viel moralischer.

          Sag mal, hast Du 'ne Praktikumsstelle bei unserem Innenminister angetreten? =:-/

          Gruß, Cybaer

          --
          Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
          Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
          1. Moin,

            So? Richter urteilen *bewußt* *nicht* nach "Moral", sondern *ausschließlich* nach Gesetz. Und das ist auch gut so.

            Hier ist doch kein Gericht, wir keinen Richter? Warum dann also (nur) deren juristischen Maßstab anwenden?

            Sag mal, hast Du 'ne Praktikumsstelle bei unserem Innenminister angetreten? =:-/

            Das widerspräche meinen ethischen Grundsätzen :-)

            Viele Grüße

            Swen Wacker

            1. Hi,

              Hier ist doch kein Gericht, wir keinen Richter? Warum dann also (nur) deren juristischen Maßstab anwenden?

              Weil nur der gefragt war?

              Davon abgesehen: auch im privaten Umgang miteinander halte ich einen Generalverdacht nicht für angebracht. Diffuses, nicht durch konkrete Anhaltspunkte befördertes Mißtrauen, führt IMHO leicht dazu, daß man selbst gegen die Maßstäbe verstößt, die Einzuhalten man eigentlich erreichen wollte (auf dem FTP-Server heimlich hinterherschnüffeln, fremdes Tagebuch lesen, anderer Leute PC heimlich online zu durchsuchen, ...)!

              Das widerspräche meinen ethischen Grundsätzen :-)

              Du hast was gegen Behinderte? =;->

              Gruß, Cybaer

              --
              Man kann doch sehr leicht jenen tugendhaften Menschen begegnen, (...) die eine Art "unkrümmbaren Zeigefinger" besitzen, der ständig den kalten Wind des Rechthabens ausströmt. (Wolfgang Huber, Bischof)
              Die Tugend jagt nicht den Teufel, sondern den Sündhaften. Damit wird sie zum Terror. (Hans-Ulrich Jörges, Journalist)
              1. Moin,

                Warum dann also (nur) deren juristischen Maßstab anwenden?
                Weil nur der gefragt war?

                Das wäre aber traurige Entwicklung in diesem Forum, wenn nur auf die Dinge geantwortet werden würde, nach denen gefragt wurde :-)

                Viele Grüße

                Swen Wacker

    2. Es stört Dich nicht, wennn dort Kinderpornos vertrieben werden?

      Es passt zwar nicht ganz, aber mein Provider war vor einiger Zeit lahmgelegt, weil auf einem seiner Server irgendeine Extremistenseite lag - eine rechtliche Verantwortung allerdings wurde ihm nicht angedichtet.

      Vielleicht macht's auch folgender Vergleich etwas deutlicher: Wer eine Wohnung mietet, ist zum vertragsgemäßen Gebrauch verpflichtet. Aber kein Vermieter käme auf die Idee, dies zu kontrollieren, wenn er nicht Veranlassung dazu hätte. Es bedarf also schon eines so konkreten Hinweises, dass es für einen normal denkenden Menschen naheliegend ist, mal nach dem Rechten zu sehen. Und im privaten Umfeld ist es m.E. nicht anders.

      Siechfred

      --
      Hinter den Kulissen passiert viel mehr, als man denkt, aber meistens nicht das, was man denkt.
  5. Hallo Beate,

    Also nach meiner bescheidenen Sicht der Dinge, müsste das etwa so aussehen:
    Eine eigenständige Straftat stellt das bereitstellen eines Dienstes mit dem (möglicherweise) Straftaten begangen werden, nicht dar. Bleibt eine Beihilfe, dazu müsstest Du das aber wohl vorsätzlich tun, so etwas wie "fahrlässige Beihilfe" gibt es wohl nicht ;-)
    Wenn Du nun aber wirklich weißt, dass da Straftaten begangen werden und das durch diese Plattform regelmäßig unterstüzt, könnte man da vielleicht schon eine Beihilfe sehen, weil Du das dann ja im Grunde bewusst tust.
    Der versuch sich da eine Ausweg zu konstruieren, dürfte also scheitern. Wenn Du wirklich hintergangen wirst, dürfte das aber nicht strafbar sein.

    Nun gibt es da noch das Zivilrecht. Es kann durchaus sein, dass Du, wenn Du Deinen Kontrollpflichten (fahrlässig) nicht nach kommst, dafür Haftbar gemacht wirst (Du bekommst keine Strafe, musst aber Schadensersatz leisten, was rein Finanziell betrachtet keinen Unterschied machen muss ;-)
    Das Stichwort zu dem Thema ist Störer-Haftung. Spätestens wenn Du irgend etwas mitbekommst, musst Du eingreifen. Generell solltest Du wohl ab und an mal gucken, was da für Dateien rumliegen.

    Zu guter Letzt: Der Server gehört Dir und es ist wohl ein privater Server, d.h. er läuft nicht auf eine Firma oder so. Wenn da also Straftaten begangen werden (vor allem wenn es wirklich krassere Sachen wie Kinderpornografie sind und nicht nur ein Bisschen Urheberrechtsverletzung) und die Ermittlungsbehörden bekommen das raus, dann stehen sie natürlich erstmal vor Deiner Haustür und durchsuchen Deine Wohnung. Bis Du denen erklärt hast, dass Du von alle dem nichts wusstest und sie bzw ein Richter feststellt, dass sie ihren Verdacht nicht aufrecht erhalten können, hast Du also erstmal jede Menge ärger.

    Ich persönlich würde Zugangsdaten zu privatem Speicherplatz nur Leuten anvertrauen, denen ich hinreichend vertraue. Und wenn es irgendwie notwendig ist, da andere Leute etwas hochladen zu lassen, würde ich kontrollieren, was da läuft.

    Grüße

    Daniel

  6. Moin!

    zurzeit biete ich einem Bekannten meinen FTP-Server an.
    Dieser hat von mir Zugangsdaten erhalten. Mit Passwort (32 Zeichen lang, zufällig generierter Hex-String mit Gross- und Kleinschreibung).
    Wenn man die Zugangsdaten nicht hat kann man nicht ohne weiteres auf die Dateien zugreifen.
    Dieser Bekannte nutzt meinen Server um mit anderen (Menschen) Dateien auszutauschen.
    [...]
    Ich habe keinen Einfluss darauf was sich auf dem Server befindet.
    Ich kann ja nicht immer am Server sitzen und schauen was sich dort befindet.

    Stell dir vor, du wärst einer dieser großen Provider, z.B. "2*2" oder "Tropo". Die bieten auch FTP-Server an, geben dafür Zugangsdaten heraus, mit sicheren Passwörtern.

    Die haben ebenfalls keinen Einfluß auf die hochgeladenen Inhalte. Und bei denen kann noch viel weniger jemand am Server sitzen und kontrollieren, dass niemand was böses tut.

    Weil man kein Provider sein kann, wenn man für die Dummheiten und Vorsätzlichkeiten seiner Kunden haften muß, haben Provider ein Haftungsprivileg: Erst wenn sie von jemandem benachrichtigt werden, müssen sie der Sache nachgehen und nach Lage der Dinge dann unverzüglich handeln.

    Ich bin der Meinung, dass dieses Konstrukt auch auf sehr kleine Provider anzuwenden ist, die ihre Leistung verschenken.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
  7. Hat Dein Bekannter keine 2,-Euro pro Monat übrig für einen eigenen
    Server???

    Die Frage ist ob Dein Bekannter diese 2,- Euro nicht hat oder ob er
    Dich für halbseidene Geschichten "benutzt". Ich tippe mal auf das
    letztere.