ChrisB: Strafbar durch bereitstellung von FTP-Server?

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Hi,

Privatsphaere und Datenschutz kann und *darf* man sicher auch als administrativ fuer einen Server Zustaendiger nicht einfach so mit Fuessen treten.

Auf wessen Rechte stellst Du ab? Auf diejenigen der Anbieter des Materials oder ziehst Du ins Kalkül, dass die Opfer solche (und weitere) Rechte haben könnten?

Darauf, dass es dich erst mal nichts angeht, was jemand mit Web-/FTP-Speicherplatz, den du ihm zur Verfuegung stellst, anfaengt. (Sofern wir von einer ueblichen Art des "zur Verfuegung Stellens" reden, und du keine obskuren Bedingungen mit entsprechenden Schnueffelrechten vereinbart hast.)

MfG ChrisB