EKKi: Rechnung von Callcenter bekommen

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Mahlzeit Sven Rautenberg,

Dein Telefonat wurde mit Sicherheit mitgeschnitten - allein schon aus Beweisgründen für einen möglichen Vertragsabschluß.

Wenn der Gesprächspartner nicht darüber informiert wird, DASS mitgeschnitten wird, ist der Gesprächsmitschnitt als Beweismittel nicht zulässig.

Im Zweifel informiert dich die Verbraucherzentrale sachkundig.

Das würde ich auch empfehlen. Und konsultiere den Anwalt Deines geringsten Misstrauens.

MfG,
EKKi

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