split.s: Rechnung von Callcenter bekommen

hatte letzte Woche einen Anruf von einem Call-Center das für www.win-butler.com abos verkauft hat.
Normalerweise höre ich einfach nur zu was man zu sagen hat und antworte immer mit "aha" usw. bis die netten Damen irgendwann entnervt aufgeben.
Diesmal war das anders: Sie fragte mich, ob meine Anschrift stimmt, woraufhin ich schlicht mit "Ja" antwortete, ich wusste zu dem Zeitpunkt noch garnicht was sie überhaupt verkaufen wollte.
Jedenfalls verlief danach das Telefonat wie immer, am Ende gab auch sie auf.
Nun bekomm eich heute einen Brief der wohl ein "Bescheid" sein soll. Darauf heisst es:
"Wird diesem Bescheid nicht binnen von 14 Tagen wiedersprochen, gilt er als annerkannt."

Jetzt habe ich folgende Frage: Ich sehe nicht ein, wieso ich hier wiedersprechen muss wenn ich etwas nicht haben will und auch nichts bestellt habe!
Wenn das rechtens ist, dann schicke ich nächste Woche einen Brief an 10.000 Leute los mit dem Satz "Wer nicht wiederspricht, ist mit der zahlung von 40 Euro einverstanden".

Was soll ich jetzt machen?
Wiedersprechen?

Ich bin ja in jedem Fall der Verlierer, schon allein deswegen, weil ich 51 Cent Portokosten für den Brief zahlen muss! Ich wollte nichtmal ein Probe-Abo oder sowas haben! Ich habe die ganze Zeit gesagt, dass ich kein Interesse habe, aber mir gerne anhören will was sie zu sagen hat. MEHR NICHT!
Eine Schweinerei ist das, jawohl!!

  1. Moin!

    Jetzt habe ich folgende Frage: Ich sehe nicht ein, wieso ich hier wiedersprechen muss wenn ich etwas nicht haben will und auch nichts bestellt habe!
    Wenn das rechtens ist, dann schicke ich nächste Woche einen Brief an 10.000 Leute los mit dem Satz "Wer nicht wiederspricht, ist mit der zahlung von 40 Euro einverstanden".

    Was soll ich jetzt machen?
    Wiedersprechen?

    Dein Telefonat wurde mit Sicherheit mitgeschnitten - allein schon aus Beweisgründen für einen möglichen Vertragsabschluß. Es ist auch nicht auszuschließen, dass du, genervt und aus Versehen unaufmerksam, an der falschen Stelle des Gesprächs ungewollt "Ja" gesagt hast.

    Ich bin ja in jedem Fall der Verlierer, schon allein deswegen, weil ich 51 Cent Portokosten für den Brief zahlen muss! Ich wollte nichtmal ein Probe-Abo oder sowas haben! Ich habe die ganze Zeit gesagt, dass ich kein Interesse habe, aber mir gerne anhören will was sie zu sagen hat. MEHR NICHT!
    Eine Schweinerei ist das, jawohl!!

    Aus meiner Sicht sind das 55 Cent, die sich lohnen und viel Ärger sparen können.

    Vielleicht gibt es andere Meinungen, die die Masche genau andersrum betrachten und den Widerspruch erst als Adressbestätigung sehen für einen fingierten oder tatsächlich bestehenden Vertrag, dessen Laufzeit angeblich schon vor der bedingungslosen Widerrufsfrist von 14 Tagen für Fernabsatzgeschäften liegt.

    Im Zweifel informiert dich die Verbraucherzentrale sachkundig.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Grüße,

      Dein Telefonat wurde mit Sicherheit mitgeschnitten - allein schon aus Beweisgründen für einen möglichen Vertragsabschluß. Es ist auch nicht auszuschließen, dass du, genervt und aus Versehen unaufmerksam, an der falschen Stelle des Gesprächs ungewollt "Ja" gesagt hast.

      einem bekannten ist es passiert - die haben den mitschnitt so "abgeschnitten", dass es nach "ja" aussah >_>
      war sowas wie ja, aber was wird es kosten? woraus die "ja" gemacht haben... ist eigentlich betrug pure - aber ist ja ein kavaliersdelikt - di emeisten sind zu faul klage zu erheben, und die klauen ja nicht von den reichen ;P !
      MFG
      bleicher

      --
      __________________________-
      Menschen an sich , sind nicht schlecht - es sind nur ihre Taten (c).
      http://www.sexgott-or-not.com/?test=428054
      1. Viele (seriöse) Callcenter fragen vor dem Gespräch ob es aufgezeichnet werden darf, oder sagen, dass es aufgezeichnet wird.
        Dann hätten sie mit der Aufzeichnung eventuell eine Chance. Mit dem richtigen Anwalt (oder wohl eher mit jedem Trottel) dürfte man aber durchbringen können, dass man nur wenn ein voller Mitschnitt vorliegt zahlen muss.

        Haben die nichts von dem Aufzeichnen gesagt ist das Beweismittel nicht anzuerkennen. Die versuchen eben von jeder Seite Druck zu machen obwhol sie genau wissen, dass sie absolut ncihts in der Hand haben - bei vielen Leuten klappt das leider vorzüglich.

        mfg
        Alex

        1. Mir gehts eher ums Prinzip.
          Ich kann ja keiner Sache wiedersprechen, die ich nicht gewollt habe!
          Wenn ich wiederspreche, dann gebe ich ja zu, mit der Sache in Verbindung zu stehen.
          Aber was ich eigentlich leugne ist die Tatsache, dass ich diesen Bescheid haben wollte!
          Die schicken mir ja einfach einen Brief in dem es heisst: Wenn ich dem Bescheid nicht wiederspreche, gilt er als annerkannt. Dann müsste ich knapp 50 Euro überweisen.

          Nun ist die Frage, inwiefern die mir einen solchen Bescheid einfach senden dürfen!
          Sollten sie tatsächlich eine Aufnahme haben, wird man deutlich hören können, dass ich mehrmals geäußert habe, dass ich ohne einen Unterschrift niemals einem Vertrag zustimmen würde und dass, wenn sie mir einen Vertrag andrehen wollten, sie mir erstmal schriftlich sämtliches Informationsmaterial senden müssten und auch dann würde ich nicht unbedingt zustimmen.
          Wenn sie da wirklich rumschneiden würden, dann müssten sie verdammt viel wegschneiden.

          Was nun kommt, stelle ich mir folgendermaßen vor:
          Nach 1,2,3 Mahnung werden sie ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt hinzuschalten der dann ebenfalls 3 mal mahnen wird.
          Danach wird es dann einfach aufhören.
          Ich möchte, dass diese Firma bezahlt und zwar die Anwaltskosten und die Portokosten für die Mahnungen.
          Ich würde dann erst auf einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Einspruch einlegen.

          Was haltet ihr von diesem Vorgehen?

          1. Moin!

            Ich möchte, dass diese Firma bezahlt und zwar die Anwaltskosten und die Portokosten für die Mahnungen.
            Ich würde dann erst auf einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Einspruch einlegen.

            Was haltet ihr von diesem Vorgehen?

            Das ist absolut legitim. Da es sich ja um ein Zivilverfahren handelt, ist derjenige zum Beweis verpflichtet, der einen Anspruch geltend machen will. Will die Firma von dir Geld, muss sie das Bestehen eines entsprechenden Vertrages beweisen. Mündliche Verträge sind aber nun mal schwer zu beweisen, und die Existenz einer Tonbandaufzeichnung wäre, wie ja schon angedeutet wurde, ohne dich darüber zu informieren, juristisch mindestens fragwürdig.

            Letztendlich wäre in einem Prozess die Frage, welcher Seite der Richter bei den Aussagen mehr Glauben schenkt, denn er ist in der Würdigung der vorgelegten Beweise frei. Wenn die Firma einen (nicht autorisierten) Tonbandmitschnitt vorlegt, in dem evtl. manipuliert wurde, ist dieser Beweis nicht allein deshalb mehr wert, weil er angeblich "unfälschbar" ist - solche Behauptungen kann man widerlegen und erschüttern. Deine Aussage, dass du keinen Vertrag wolltest, ist mindestens genau so glaubwürdig, insbesondere, wenn du keinerlei Anstalten unternimmst, die fragliche Leistung zu nutzen. Sollten z.B. irgendwelche Zugangsdaten zugeschickt werden, wäre es eine gute Idee, einen diesbezüglichen Umschlag verschlossen zu lassen - nicht dass sich noch jemand mit deiner Kennung irgendwo einloggt.

            - Sven Rautenberg

            --
            "Love your nation - respect the others."
      2. Moin Moin!

        einem bekannten ist es passiert - die haben den mitschnitt so "abgeschnitten", dass es nach "ja" aussah

        Eben deswegen ist die einzige Antwort auf einen Callcenter-Anruf frühzeitiges Auflegen. Satzfragmente wie "mache eine Umfrage", "hätten ein paar Fragen", "haben Sie etwas Zeit für" führen zu einem beinahe reflexartigen Fallenlassen des Hörers auf die Gabel. Sollte sich jemand trauen, nochmal anzurufen, hetze ich der Firma die BNA auf den Hals. Bei Spam-Faxen sowieso.

        Alexander

        --
        Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
        1. Hallo Alexander!

          führen zu einem beinahe reflexartigen Fallenlassen des Hörers auf die Gabel.

          Du hast noch so ein altes Dog&Bone-Phone?

          Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
          Patrick

          --

          _ - jenseits vom delirium - _
          [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
          Nichts ist unmöglich? Doch!
          Heute schon gegökt?
    2. Mahlzeit Sven Rautenberg,

      Dein Telefonat wurde mit Sicherheit mitgeschnitten - allein schon aus Beweisgründen für einen möglichen Vertragsabschluß.

      Wenn der Gesprächspartner nicht darüber informiert wird, DASS mitgeschnitten wird, ist der Gesprächsmitschnitt als Beweismittel nicht zulässig.

      Im Zweifel informiert dich die Verbraucherzentrale sachkundig.

      Das würde ich auch empfehlen. Und konsultiere den Anwalt Deines geringsten Misstrauens.

      MfG,
      EKKi

      --
      sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
    3. Hello,

      Dein Telefonat wurde mit Sicherheit mitgeschnitten - allein schon aus Beweisgründen für einen möglichen Vertragsabschluß. Es ist auch nicht auszuschließen, dass du, genervt und aus Versehen unaufmerksam, an der falschen Stelle des Gesprächs ungewollt "Ja" gesagt hast.

      Seit wann darf das denn geschehen, ohne dass vorher ausdrücklich gefragt wird?

      Ein harzliches Glückauf

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
  2. Hi,

    Eine Schweinerei ist das, jawohl!!

    Ein "Cold-Call" (Anruf ohne vorherige Genehmigung/Geschäftsbeziehung)?

    Das ist nicht erlaubt. Also einen Anwalt benachrichtigen, damit er eine Abmahnung schreibt.

    BTW: Unbestellte Ware muß nicht zurückgeschickt, aber zur Abholung bereitgestelt werden. Beweislast für einen Auftrag liegt beim Verkäufer.

    Gruß, Cybaer

    --
    Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
    (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
    1. Hallo,

      das mit der unbestellten Ware stimmt so nicht ganz.

      Nach der EU richtlinie ist klar festgelegt, dass man mit unbestellter Ware (wo nicht klar ersichtlich ein Irrtum unterlaufen ist) machen kann was man will. Man darf sie Nutzen, Zurückgeben, Wegwerfen, Verbrennen...
      Im österreichischen ABGB (§864a Abs 2) ist es ein bisschen deutlicher geregelt als im deutschen BGB (§124a glaube ich).
      Die genaue Formulierung ist jedoch egal, da es sich ja um EU recht handelt...

      Übrigens können auch keine Bereicherungsrechtlichen Ansprüche gegen den Empfänger geltend gemacht werden, da die Richtlinie vorschreibt, dass dem Verbruacher _keinerlei_ Nachteil oder sowas entstehen darf.

      Also, wenn es was brauchbares ist freut man sich über die "Schenkung", ansonnsten macht man ein Lagerfeuer. Ist es etwas, das bei der Entsorgung Geld kostet wendet man sich natürlich an den Versender, der das dann sicher mehr oder wneiger gerne übernehmen wird.

      In diesem Fall geht es aber nciht um eine unbestellte Ware sondern um eine ungerechtfertigte Forderung falls ich das richtig verstehe.
      Wenn es wirklich ein Bescheid (gerichtlicher Mahnbescheid) ist, dass musst du handeln. Alles was auf dem Briefpapier von der Abzockerfirma oder eines Inkassobüros ist kannst du einfach wegschmeissen. Ein Anruf würde ich evtl machen, wenn sie eine normale Telefonnummer haben. Geld würde ich da keines ausgeben. Sonnst vielelicht ne Mail.
      Ein Mahnbescheid würde nach ablauf der Frist rechtskräftig und damit vollstreckbar werden, wenn man nicht Widerspricht.

      hoffe das hat geholfen

      gruß
      Alex

      PS: Dieses "nicht verpflichten können" bei unbestellten Waren geht so weit, dass die Juristen sich sogar drum streiten, ob man sich wenn man wirklich will und absichtlich zahlt verpflichten (also den Vertrag schließen) kann. Rein nach dem Gesetz ist nichtmal das möglich.

    2. hi!

      Ein "Cold-Call" (Anruf ohne vorherige Genehmigung/Geschäftsbeziehung)?
      Das ist nicht erlaubt. Also einen Anwalt benachrichtigen, damit er eine
      Abmahnung schreibt.

      Das ist aber auch nicht ganz richtig. Als Privatperson ist man in solchen
      Faellen gar nicht zu einer Abmahnung berechtigt. Soweit ich weiss, duerfen
      das nur Mitbewerber und Verbraucherschutzzentralen.

      bye, Frank!

      --
      Never argue with an idiot. He will lower you to his level and then
      beat you with experience.
      1. Hi,

        Das ist aber auch nicht ganz richtig. Als Privatperson ist man in solchen
        Faellen gar nicht zu einer Abmahnung berechtigt.

        Gegen E-Mail-Spam kann ich abmahnen, gegen Telefon-Spam nicht? Bist Du da sicher?

        Dann wurde z.B. wohl die hier erwähnte Freundin nicht privat angerufen ...

        Gruß, Cybaer

        --
        Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
        (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
        1. Hallo Cybaer,

          Das ist aber auch nicht ganz richtig. Als Privatperson ist man in solchen
          Faellen gar nicht zu einer Abmahnung berechtigt.

          Gegen E-Mail-Spam kann ich abmahnen, gegen Telefon-Spam nicht? Bist Du da sicher?

          Abmahnen kannst du so viel und so oft du lustig bist - berechtigt oder nicht. Ich hege die Befürchtung, dass das Wort "Abmahnung" gerade in einer Umgebung wie hier in nur einem Sinne verstanden wird, nämlich: Abmahnung + Kostennote eines Anwalts eventuell noch im Zusammenhang mit einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung.

          Und wenn man das schöne Wörtchen "Abmahnung" so versteht, dann hat Frank völlig recht und die

          [...] hier erwähnte Freundin [...]

          wäre dazu nicht berechtigt gewesen. Allerdings war sie sehr wohl berechtigt, einen gut formulierten Brief zu schreiben, in dem sie auf die Rechtsverstöße aus Ihrer Sicht hinweist und darauf aufmerksam macht, was passieren wird, wenn die Firma, die sie anrufen ließ, den nächsten Schritt folgen läßt und dieses Schreiben mit dem Betreff "Abmahnung" versehen. Sie kann dieses Schreiben auch von einem Anwalt verfasssen lassen und der Anwalt kann selbstverständlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dazulegen. Die Kostennote (also die Anwaltsrechnung) bleibt aber bei der erwähnten Freundin, die darf sie nicht an die Firma weitergeben, die dreisterweise eine Geschäftsverbindung behauptet, denn dazu müßte die Freundin eben selbst eine Firma vertreten (Inhaber oder beauftragter Angestellter) und im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit eine solche Dreistigkeit erleben, die dann aber auch noch dazu geeignet sein muss, ihre geschäftliche Aktivität zu stören. Dann kommt der Trick mit der Geschäftsführung ohne Auftrag ins Spiel, der schon so manchen Anwalt reich gemacht hat.

          File Griese,

          Stonie

          --
          It's no good you trying to sit on the fence
          And hope that the trouble will pass
          'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
          Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
          1. Hi,

            danke für den Überblick.

            Gruß, Cybaer

            --
            Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
            (Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
  3. In diesem Fall ist ganz klar kein Vertrag zustandegekommen, da bei Dir keinerlei Rechtsbindungswillen zu erkennen war.

    Du brauchst nicht zu wiedersprechen, denn hier liegt klar ein Fall von unbestellter Lieferung vor. Alles, was kommt, kannst Du entweder aufbewahren (ohne es zu nutzen) oder gleich entsorgen.

    Gruß, LX

  4. Gudn!

    hatte letzte Woche einen Anruf von einem Call-Center das für www.win-butler.com abos verkauft hat.

    Diesmal war das anders: Sie fragte mich, ob meine Anschrift stimmt, woraufhin ich schlicht mit "Ja" antwortete, ich wusste zu dem Zeitpunkt noch garnicht was sie überhaupt verkaufen wollte.

    An dieser Stelle liegt schonmal Dein erster Fehler. Wenn mich jemand anruft und fragt, ob meine Adresse richtig ist: "Warum wollen Sie das wissen".

    Weiterhin: Antworte _nie_ absolut _NIE_ mit "ja" bei diesen Gesprächen! Egal auf welche Frage. Zumindest wenn Du kein Interesse an einem schlechten Ausgang hast. Übernehme die Kontrolle über das Gespräch und beende es, im Zweifel: einfach auflegen. Das habe ich auch schon getan. Warum soll ich mich unnötig vollquatschen lassen?

    Gruß aus Fürth in Mittelfranken,
    Samoht

    --
    fl:| br:> va:) ls:< n4:( ss:) de:] js:| mo:}
    1. Hallo,

      Diesmal war das anders: Sie fragte mich, ob meine Anschrift stimmt, woraufhin ich schlicht mit "Ja" antwortete, ich wusste zu dem Zeitpunkt noch garnicht was sie überhaupt verkaufen wollte.
      An dieser Stelle liegt schonmal Dein erster Fehler. Wenn mich jemand anruft und fragt, ob meine Adresse richtig ist: "Warum wollen Sie das wissen".

      ich gehe noch einen Schritt weiter zurück. Ich weiche der Frage aus und kontere ebenfalls mit einer Gegenfrage: "Wo haben Sie eigentlich meine Telefonnummer her, und was berechtigt Sie, mich mit Ihrem Anruf zu belästigen?"
      In schätzungsweise 90% aller Fälle ist das Gespräch damit schon beendet, und die letzten paar Worte meiner Frage sind ein Selbstgespräch.

      Übernehme die Kontrolle über das Gespräch und beende es, im Zweifel: einfach auflegen. Das habe ich auch schon getan. Warum soll ich mich unnötig vollquatschen lassen?

      Ich bin da immer ein bisschen gemein: Wenn die mir schon auf den Zeiger gehen, dann sollen sie wenigestens so viel Zeit wie nur möglich sinnlos verschwenden. Also versuche ich, sie möglichst lange hinzuhalten (wenn ich nicht gerade in Eile bin).

      Ciao,
       Martin

      --
      Viele Fachleute vertreten die Ansicht, jedes Feature eines Programms, das sich nicht auf Wunsch abstellen lässt, sei ein Bug.
      Außer bei Microsoft. Da ist es umgekehrt.
    2. Hallo.

      An dieser Stelle liegt schonmal Dein erster Fehler. Wenn mich jemand anruft und fragt, ob meine Adresse richtig ist: "Warum wollen Sie das wissen".

      Standardverhalten bei Werbeanrufen:

      • Auf das erste Melden völlig unabhängig von der Aussage antworten: "Ach, das macht doch nichts. Das kann doch jedem mal passieren.", so als hätte sich der Anrufer verwählt. Und natürlich anschließend auflegen.
      • Mittendrin sagen: "Oh, einen Augenblick bitte. Ich bin gleich wieder da.", und den Hörer weglegen bis der Anrufer aufgelegt hat. Bei besonderer Hartnäckigkeit zwischendurch kurz an den Hörer gehen und "Einen Moment noch." sagen.
      • Möglichst leise und undeutlich sprechen, so dass der Anrufer die Lautstärke seines Headsets oder Telefons besonders hoch stellt, um anschließend eine für solche Fälle bereitgelegte Trillerpfeife zum Einsatz zu bringen.
        So kann man der ganzen Sache wenigstens noch ein bisschen Spaß abgewinnen.
        MfG, at
      1. Hallöle!

        • Möglichst leise und undeutlich sprechen, so dass der Anrufer die Lautstärke seines Headsets oder Telefons besonders hoch stellt, um anschließend eine für solche Fälle bereitgelegte Trillerpfeife zum Einsatz zu bringen.

        Ey, das ist aber _gar_ nicht nett! Alles andere täte ich ja sofort, aber einen Tinnitus muss ich den Leuten nun wirklich nicht ins Ohr pfeifen.

        So kann man der ganzen Sache wenigstens noch ein bisschen Spaß abgewinnen.

        Ja, wobei ich mich frage, wie du den Anrufer mittendrin warten lassen willst, wenn du schon am Anfang auflegst. ;o)

        File Griese,

        Stonie

        --
        It's no good you trying to sit on the fence
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        Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
        1. Hallo.

          Ja, wobei ich mich frage, wie du den Anrufer mittendrin warten lassen willst, wenn du schon am Anfang auflegst. ;o)

          Du unterschätzt die Penetranz dieser Leute. Einen hatte ich tatsächlich dreimal hintereinander am Ohr, weil er das mit dem Verwählen nicht so schnell kapiert hat.
          Manchmal bin ich aber aber auch ganz freundlich: Auf den Wunsch bei echten Meinungsumfragen, den Hörer an denjenigen in diesem Haushalt weiterzureichen, der als letzter Geburtstag hatte -- eine wirklich gute Methode zur Verbesserung der Stichprobe übrigens, und daher meine Verifizierungsmethode für echte Umfragen --, antworte ich auch gern mit: "Dieser Wunsch beruht nicht auf Gegenseitigkeit." Das ist eindeutig genug, um nicht missverstanden zu werden, und gleichzeitig kompliziert genug, um in die Denkpause noch eine Abschiedsfloskel einzuwerfen. Ein mit meiner eigenen recht tele(fon)genen Stimme und in seiner Freundlichkeit bestechendes "Ich wünsche Ihnen noch einen gleichermaßen angenehmen wie erfolgreichen Tag." dürfte seine leicht ironische Wirkung jedenfalls kaum verfehlen.
          Einen hatte ich übrigens noch vergessen:
          Wenn ein Call-Center-Agent ein anderes Familienmitglied sprechen möchte, lautet die Anwort: "Dann rufen Sie ihn/sie doch an." Der Anrufer ist dann meist so verdutzt, dass man noch vor ihm auflegen kann.
          MfG, at

  5. Moin,

    Was soll ich jetzt machen?
    Wiedersprechen?

    Och, ich würde den Wisch nehmen und mal zur nächstgelegenen Polizeidienststelle dackeln. Meistens gibt es da einen Beamten, dem man die Situation schildern kann und den man fragen kann, ob das denn so richtig sei, denn man fühle sich hier irgendwie doch geneppt *hüstlhüstl*.

    Je nach Sach- und Beweislage kannst du dann einfach mal Anzeige erstatten und dann hat die Firma, die dir den Brief geschickt hat, erstmal die Rechtsverfolgungsbehörden auf dem Hals. Für dich selbst springt dabei möglicherweise ein informatives Gespräch mit einem netten Menschen, möglicherweise sogar über einer Tasse starken Kaffees, heraus.

    File Griese,

    Stonie

    --
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    Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
    1. Hello,

      Och, ich würde den Wisch nehmen und mal zur nächstgelegenen Polizeidienststelle dackeln.

      Hast Du sowas schon mal in die Praxis umgesetzt?
      Dann würden mich die Erfahrungen interssieren.

      Ein harzliches Glückauf

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. Hallöle!

        Hast Du sowas schon mal in die Praxis umgesetzt?
        Dann würden mich die Erfahrungen interssieren.

        Nicht mit dieser Sorte Problem, aber durchaus schon mit einem ähnlich gelagerten Problem. Ich würde nimmermals zögern, denn netten Polizeiobermeister, mit dem ich damals gesprochen habe, nochmals zu kontaktieren. Wichtig ist halt, dass man die Leute fragt, ob man sich das wirklich bieten lassen muss. Die Polizei hat durchaus auch eine beratende Funktion.

        File Griese,

        Stonie

        --
        It's no good you trying to sit on the fence
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        Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
        1. Hallo.

          Die Polizei hat durchaus auch eine beratende Funktion.

          Die sie auch gern wahrnimmt, weil es eben ein wenig Erholung vom mitunter wirklich hochgradig stressigen Alltag bedeuten kann. Bei manchen Polizisten hat man geradezu den Eindruck, sie seien froh, einmal nicht als Eindringlinge in die Privatsphäre oder Handlanger von Ordnungsfetischisten auftreten zu müssen, sondern wenigstens ab und zu als erfahrender Experte aufgesucht und um fachmännischen Rat gebeten zu werden.
          MfG, at