... Und "geschäftsmäßig" heißt *nicht* "kommerziell" oder "mit Gewinnerzielungsabsicht", sondern schlicht "dauerhaft"/"andauernd"/"nicht nur eben mal für'n paar Tage online und dann wieder weg".
Nein, heisst es nicht.
Denn daraus könnte man ableiten, wer, kein Impressum hat, dessen Angebot darf gesperrt werden, nach einer Frist, die du als 'Geschäftsmässig' zu definieren hast.
Zeig mir, aus welcher Formulierung in http://www.aufrecht.de/index.php?id=5634 deine Auffassung ersichtlich wäre.
mfg Beat