Maxx: Kontaktformular im Impressum ersetzt eine E-Mailadresse nicht

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Hi,

Ansonsten kann ich dir (und Maxx und sonst allen, die das interessiert) wie schon öfters (seufz) nur Siechfreds sehr guten SELFHTML-Artikel nahelegen, der die Rechtslage umfassend und korrekt zusammenfaßt.

ja, neee .... is klar.

Cybaer:
Und "geschäftsmäßig" heißt *nicht* "kommerziell" oder "mit Gewinnerzielungsabsicht",

SELFHTML-Artikel:
Danach liegt Geschäftsmäßigkeit dann vor, wenn der Anbieter in der Absicht handelt, sich durch das Anbieten von Telemedien eine nachhaltige Einnahmequelle zu schaffen oder zu fördern

Grüße,

Jochen

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