Hi,
Ansonsten kann ich dir (und Maxx und sonst allen, die das interessiert) wie schon öfters (seufz) nur Siechfreds sehr guten SELFHTML-Artikel nahelegen, der die Rechtslage umfassend und korrekt zusammenfaßt.
ja, neee .... is klar.
Cybaer:
Und "geschäftsmäßig" heißt *nicht* "kommerziell" oder "mit Gewinnerzielungsabsicht",
SELFHTML-Artikel:
Danach liegt Geschäftsmäßigkeit dann vor, wenn der Anbieter in der Absicht handelt, sich durch das Anbieten von Telemedien eine nachhaltige Einnahmequelle zu schaffen oder zu fördern
Grüße,
Jochen