Cybaer: Kontaktformular im Impressum ersetzt eine E-Mailadresse nicht

Beitrag lesen

Hi,

SELFHTML-Artikel:
Danach liegt Geschäftsmäßigkeit dann vor, wenn der Anbieter in der Absicht handelt, sich durch das Anbieten von Telemedien eine nachhaltige Einnahmequelle zu schaffen oder zu fördern

Oh man, man sollte Artikel lesen direkt bevor man sie empfiehlt! =;->

Im Ernst: Bei diesem Thema bin ich schonmal mit Siechfred aneinandergerasselt (ich schrieb's ja), und dort finden sich auch einige Links von Juristen, wie und warum "geschäftsmäßig" zu definieren ist (gesetzlich ist es nicht definiert).

Das ist allerdings schon länger her, und das Argument bezügl. "Diskussion wg. Rechtsberatungsgesetz" noch nicht existent.

Siechfred? Wäre schön, wenn Du deine Auffassung belegen könntest.

Die Definition "Geschäftsmäßigkeit" = "Nachhaltigkeit" stammt natürlich nicht aus diesem relativ neuen juristischen Gebiet, sondern entstand in der Finanzrechtssprechung.

Vor der Gesetzesänderung bezügl. der Kennzeichnungspflicht war dies (AFAIR) der einzige Grund, daß private Websites auch Impressumspflichtig sind.

Der Gesetzgeber hat das ja mittlerweile geändert (private Seiten sind, bis auf wenige Ausnahmen, sowieso Impressumspflichtig), aber das ändert nichts an der Bedeutung des Begriffs "geschäftsmäßig".

Insofern würde mich jetzt schon sehr interessieren, wie Siechfred zu dieser Auslegung kommt - die er allerdings schon vorher pflegte.

Allerding merke: 2 Juristen, 3 Meinungen! ;->

Gruß, Cybaer

--
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)