Tom: Nutzungsrecht zurückziehen?

Beitrag lesen

Hello,

Wenn sich jetzt C an A wendet, um die Zahlung von A an B durchzusetzen und das dann auch noch auf diese Art und Weise, so kann man das gerne und ohne jedes Problem schlicht unprofessionell nennen.

Das nennt man im Allgemeinen Geschäftsschädigung

C hat an A keinerlei Ansprüche, C hat mit A keinen Vertrag. Ich rate C also, A in Ruhe zu lassen und entweder die Entlohnung als Lehrgeld abzuschreiben oder B gegenüber auf dem Rechtswege durchzusetzen.

C hat gegenüber jedermann ein Verbietungsrecht aus Urheberrecht, es sei denn, Jedermann könnte bessere Rechte glaubhaft machen. Und genau hier stzt der hebel an. Solange A glaubhaft machen kann, dass er passende Rechte erworben hat und nicht bösgläubig gemacht wurde, kann er sich auch auf diese Rechte berufen.

Außerdem habe ich bei nochmaligem Lesen erst bemerkt, dass ja gar nicht A der rechtsbrecher wäre, sondern 0, also der Kunde, der das Werk in Verkehr bringen will oder es schon tut. Dieser zieht also dauerhaft einen persönlichen Vorteil daraus und sollte daher dringend bösgläubnig gemacht werden von C. C sollte sich hier aber nur auf das Werk beziehen, in keiner Weise aber auf A oder B. Von deren Existenz muss er gegenüber 0 gar keine Ahnung haben. Sein Verbietungsrecht gegenüber 0 besteht bis zum gegenteiligen Beweis auch direkt gegenüber 0.

Also C muss bei 0 höflich nachfragen, was den denn glauben macht, dass er das Werk von C benutzen dürfe.

Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

Tom vom Berg

--
Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de
0 74

Nutzungsrecht zurückziehen?

A. Nonym
  • recht
  1. 0
    Bademeister
    1. 0
      Texter mit x
      1. 0
        Bademeister
        1. 0
          Alex
    2. 0
      Tom
      1. 0
        Multi
        1. 0
          Tom
          1. 0
            Multi
            1. 0
              Tom
              1. 0
                Multi
                1. 0
                  Tom
  2. 0
    Texter mit x
    1. 0
      Tom
      1. 0
        Texter mit x
  3. 0
    Multi
    1. 0
      Der Martin
      1. 0
        Multi
        1. 0
          Tom
          1. 0
            Der Martin
            1. 0
              Tom
    2. 0
      Alex
      1. 0
        Stonie
        1. 0
          Alex
        2. 0
          Der Martin
  4. 1
    Stonie
    1. 0
      Tom
      1. 0
        Alex
        1. 0
          Tom
      2. 0
        Stonie
        1. 0
          Alex
          1. 0
            Tom
            1. 0
              Alex
              1. 0
                Tom
                1. 0
                  Alex
                  1. 0
                    Tom
            2. 0
              Texter mit x
              1. 0
                Tom
                1. 0
                  Alex
                2. 0
                  Texter mit x
        2. 0
          Tom
          1. 0
            Alex
            1. 0
              Tom
              1. 0
                Alex
          2. 0
            Stonie
            1. 0
              Tom
            2. 0
              Texter mit x
      3. 0
        Texter mit x
        1. 0
          Tom
          1. 0
            Texter mit x
  5. 2

    Themenbereich zurückziehen?

    Swen
    • zu diesem forum
    1. 0
      Der Martin
      1. 0
        Swen
      2. 0
        Tom
      3. 1

        Rechtsdienstleistungsgesetz

        dedlfix
        • recht
    2. 0
      Tom
      1. 0
        Swen
        1. 0
          Tom
    3. 1
      Texter mit x
  6. 0
    Permafrost
  7. 0

    Ab wann ist Gestaltung mit Kunst gleichzusetzen?

    Stonie
    • meinung
    1. 0
      Der Martin
    2. 0
      Daniel Thoma
      1. 0
        Texter mit x
        1. 0
          Daniel Thoma
          1. 0
            Texter mit x
    3. 0
      Texter mit x
    4. 0
      Wilhelm Turtschan
      1. 0
        Der Martin
        1. 0
          Wilhelm Turtschan
          1. 0
            Der Martin
            1. 0
              Siechfred
              1. 0
                Tom
                1. 0
                  Siechfred