Bademeister: Nutzungsrecht zurückziehen?

Beitrag lesen

Hi Texter,

Irrtum, entweder ist das im Vertrag so geregelt oder die Wahre oder was auch immer geht mit der Übergabe in das Eigentum des anderen über.

Na gut. Es muss vertraglich festgelegt sein. Daher war das

(ob explizit oder nicht)

falsch, ich meinte etwas anderes:
Das Recht des Eigentums im Falle der Nicht-Zahlung muss sich der Verkäufer explizit vorbehalten, das ist richtig. Das haben alle[1] größeren Geschäfte/Vertriebe aber in ihren AGBs stehen (siehe zum Beispiel Karstadts AGBs, Stichwort Eigentumsvorbehalt, nur um das mal mit einem Beispiel zu untermauern). Und in dem Falle genießt die Firma dieses Recht, ohne dass ein individueller Vertrag über ein bestimmtes Kaufgeschäft dies explizit enthalten muss. All das habe ich in die Worte "explizit oder nicht" packen wollen, um Tinte zu sparen.

Soll heißen: wenn Firma C eine Firma mit (aus ihrer Sicht) vernünftigen AGBs[2] ist, dann hat sie in dem obigen Modell das Eigentum an der Software niemals aufgegeben. Und ich würde (ohne die Firma zu kennen) auch stark davon ausgehen, dass dem so ist - verwunderlich ist dann allerdings, muss ich zugeben, dass sie das selbst nicht zu wissen scheinen...

[1] unverifiziert ;-)
[2] wie gesagt, ich habe keine Erfahrungswerte, ob Eigentumsvorbehalt in der EDV-Branche gängig ist, aber ich kann es mir nicht anders vorstellen

Viele Grüße,
der Bademeister

0 74

Nutzungsrecht zurückziehen?

A. Nonym
  • recht
  1. 0
    Bademeister
    1. 0
      Texter mit x
      1. 0
        Bademeister
        1. 0
          Alex
    2. 0
      Tom
      1. 0
        Multi
        1. 0
          Tom
          1. 0
            Multi
            1. 0
              Tom
              1. 0
                Multi
                1. 0
                  Tom
  2. 0
    Texter mit x
    1. 0
      Tom
      1. 0
        Texter mit x
  3. 0
    Multi
    1. 0
      Der Martin
      1. 0
        Multi
        1. 0
          Tom
          1. 0
            Der Martin
            1. 0
              Tom
    2. 0
      Alex
      1. 0
        Stonie
        1. 0
          Alex
        2. 0
          Der Martin
  4. 1
    Stonie
    1. 0
      Tom
      1. 0
        Alex
        1. 0
          Tom
      2. 0
        Stonie
        1. 0
          Alex
          1. 0
            Tom
            1. 0
              Alex
              1. 0
                Tom
                1. 0
                  Alex
                  1. 0
                    Tom
            2. 0
              Texter mit x
              1. 0
                Tom
                1. 0
                  Alex
                2. 0
                  Texter mit x
        2. 0
          Tom
          1. 0
            Alex
            1. 0
              Tom
              1. 0
                Alex
          2. 0
            Stonie
            1. 0
              Tom
            2. 0
              Texter mit x
      3. 0
        Texter mit x
        1. 0
          Tom
          1. 0
            Texter mit x
  5. 2

    Themenbereich zurückziehen?

    Swen
    • zu diesem forum
    1. 0
      Der Martin
      1. 0
        Swen
      2. 0
        Tom
      3. 1

        Rechtsdienstleistungsgesetz

        dedlfix
        • recht
    2. 0
      Tom
      1. 0
        Swen
        1. 0
          Tom
    3. 1
      Texter mit x
  6. 0
    Permafrost
  7. 0

    Ab wann ist Gestaltung mit Kunst gleichzusetzen?

    Stonie
    • meinung
    1. 0
      Der Martin
    2. 0
      Daniel Thoma
      1. 0
        Texter mit x
        1. 0
          Daniel Thoma
          1. 0
            Texter mit x
    3. 0
      Texter mit x
    4. 0
      Wilhelm Turtschan
      1. 0
        Der Martin
        1. 0
          Wilhelm Turtschan
          1. 0
            Der Martin
            1. 0
              Siechfred
              1. 0
                Tom
                1. 0
                  Siechfred