Alex: Nutzungsrecht zurückziehen?

Beitrag lesen

Hallo,

Diese Aussage von Dir verwundert mich jetzt etwas.
Es geht hier doch nicht ums Sachenrecht, sondern um immaterielle Rechte. Und gerade bei Lizenzen ist es üblich, dass diese zeitlich befristet oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränkt erteilt werden.

»»
Habe mich gerade noch mal ein bisschen belesen. Anscheinend hast du damit recht, dass das Nutzungsrecht nich gutgläubig erworben werden kann.
(http://www.it-recht-kanzlei.de/nutzungsrechte-software.html)

Die herrschende Meinung ist wohl dafür, dass man Nutzungsrechte nicht gutgläubig erwerben kann...

Aber wenn dem B jetzt schon das Nutzungsrecht gegeben wurde brauchen wir den gutgläubigen Erwerb ja erstmal nicht, da B ja berechtigt war. (Von dieser Berechtigung gehe ich jetzt einfach mal aus. B wird ja auch nicht gesagt haben, dass C das für Bs Privatvergnügen programmieren soll.)

Also ist jetzt das Nutzungsrecht legal auf A übergegangen.

Jetzt stellt sich ja die Frage, ob C mit Kündigung des Vertrages zwischen ihm und B auch dem A das Nutzungsrecht entziehen kann.

Ich kann mir das erhlich gesagt nicht vorstellen. Klar kann C vom B jeglichen Schaden herausverlangen, aber A hat das Nutzungsrecht legal erworben und wusste nichts davon, dass B den C nicht bezahlen wird.

Ich kann hier nur wieder auf die körperlichen Sachen umschwenken. Da wäre es ja klar. Wenn der Käufer das Eigentum nicht mehr hat, kann man es ihm nicht wegnehmen. Man kann es auch nicht von einem Dritten herausverlangen. Analog dazu kann ich mir mit meinem Rechtsverständnis nicht erklären wie es bei Nutzungsrechten anders sein sollte.

Zum einen ist natürlich das Urheberrecht des C sehr schützenswert. Aber C war unvorsichtig (= schützenswert lässt nach), weil er sich nicht mit Übergabe hat bezahlen lassen.
A ist auch schützenswert, weil er ohne böses Ahnen zu müssen etwas erworben hat.

Ich denke der Einzige weg da rauszukommen ist, dass B dem A das nutzungsrecht entzieht und C dem B.

Aber wie gesagt auf der Ebene der (Nutzungs)Rechte und deren Übertragung kenne ich mich nicht sonderlich gut aus. Lasse mich also gerne eines besseren belehern, auch wenn das nicht in mein Rechtsverständnis passt.

Gruß
Alex

0 74

Nutzungsrecht zurückziehen?

A. Nonym
  • recht
  1. 0
    Bademeister
    1. 0
      Texter mit x
      1. 0
        Bademeister
        1. 0
          Alex
    2. 0
      Tom
      1. 0
        Multi
        1. 0
          Tom
          1. 0
            Multi
            1. 0
              Tom
              1. 0
                Multi
                1. 0
                  Tom
  2. 0
    Texter mit x
    1. 0
      Tom
      1. 0
        Texter mit x
  3. 0
    Multi
    1. 0
      Der Martin
      1. 0
        Multi
        1. 0
          Tom
          1. 0
            Der Martin
            1. 0
              Tom
    2. 0
      Alex
      1. 0
        Stonie
        1. 0
          Alex
        2. 0
          Der Martin
  4. 1
    Stonie
    1. 0
      Tom
      1. 0
        Alex
        1. 0
          Tom
      2. 0
        Stonie
        1. 0
          Alex
          1. 0
            Tom
            1. 0
              Alex
              1. 0
                Tom
                1. 0
                  Alex
                  1. 0
                    Tom
            2. 0
              Texter mit x
              1. 0
                Tom
                1. 0
                  Alex
                2. 0
                  Texter mit x
        2. 0
          Tom
          1. 0
            Alex
            1. 0
              Tom
              1. 0
                Alex
          2. 0
            Stonie
            1. 0
              Tom
            2. 0
              Texter mit x
      3. 0
        Texter mit x
        1. 0
          Tom
          1. 0
            Texter mit x
  5. 2

    Themenbereich zurückziehen?

    Swen
    • zu diesem forum
    1. 0
      Der Martin
      1. 0
        Swen
      2. 0
        Tom
      3. 1

        Rechtsdienstleistungsgesetz

        dedlfix
        • recht
    2. 0
      Tom
      1. 0
        Swen
        1. 0
          Tom
    3. 1
      Texter mit x
  6. 0
    Permafrost
  7. 0

    Ab wann ist Gestaltung mit Kunst gleichzusetzen?

    Stonie
    • meinung
    1. 0
      Der Martin
    2. 0
      Daniel Thoma
      1. 0
        Texter mit x
        1. 0
          Daniel Thoma
          1. 0
            Texter mit x
    3. 0
      Texter mit x
    4. 0
      Wilhelm Turtschan
      1. 0
        Der Martin
        1. 0
          Wilhelm Turtschan
          1. 0
            Der Martin
            1. 0
              Siechfred
              1. 0
                Tom
                1. 0
                  Siechfred