Der Martin: Nutzungsrecht zurückziehen?

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Hallo,

Und Faxe sind ja bekanntermaßen ein anerkanntes Mittel der schriftlichen Kommunikation, sie können sogar einem Einschreiben gleichgesetzt werden.

ja, und unter bestimmten Umständen werden sie in einem Rechtsstreit sogar als beweiskräftiges Dokument anerkannt. Das ist für mich insofern erstaunlich, da ein Fax heutzutage von jedem PC mit Faxmodem verschickt werden kann, den Dokumentinhalt kann ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln (Software) gestalten, und die Absender-Faxnummer in meinem Faxmodem nach Belieben eintragen. Die *tatsächliche* Absendernummer ist aus dem gedruckten Faxdokument nicht mehr erkennbar.
Unterm Strich ist ein Fax also -technisch gesehen- noch einfacher fälschbar als eine Mailnachricht (bei der jeder weiterleitende Mailserver seinen Footprint hinterlässt), trotzdem wird es als Beweismittel, wenn überhaupt, eher akzeptiert.

Mir will aber scheinen, dass es schon zwischen A und B keinen vernünftigen Vertrag gab, sondern eine mündliche Absprache der Art "ich kann das schon machen" - "dann mach mal" und zwischen B und C scheint es ähnlich gelaufen zu sein.

So liest es sich tatsächlich. Und dann stehen alle Beteiligten ziemlich blöd da.

So long,
 Martin

--
Dieser Satz wurde in mühsamer Kleinstarbeit aus einzelnen Wörtern zusammengesetzt.
  (Hopsel)
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A. Nonym
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