Ute: Link (Copyright © ) entfernen

Hallo,

Wir haben auf unserer Homepage einen kostenlosen html Baukasten zur Verfügung gestellt.

Der User bekommt dieses Produkt per Email mit dem Hinweis dass der  Link nur bei Gebühr von 30,- Euro selbst entfernt werden darf.

Einige entfernen den Link aber trotzdem.

Ist es erlaubt zu sagen, wer den Link entfernt macht sich strafbar, obwohl in der Email steht (Ihre Datei) ist im Anhang?

Dürfen wirbei denen, die den Link ohne Genehmigung entfernt haben die erwehnte 30 Euro verlangen?

Vielen Dank Ute

  1. Ist es erlaubt zu sagen, wer den Link entfernt macht sich strafbar, obwohl in der Email steht (Ihre Datei) ist im Anhang?

    wenn er damit gegen eine lizenz verstößt, macht sich derjenige imho zivilrechtlich strafbar

    Dürfen wirbei denen, die den Link ohne Genehmigung entfernt haben die erwehnte 30 Euro verlangen?

    das kommt auf die lizenz drauf an - wenn der baukasten unter gpl veröffentlich wurde, kannst du dich aufhängen, wenn er den link entfernt :)

    konsultiere dazu aber am besten einen anwalt oder schreibe die leute zuvor höflich an, dass du das nicht ok findest

    1. Hallo suit,

      WAS IST gplß

      mfg uTE

      1. WAS IST gplß

        http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License

        nachdem du nicht, weisst, was die gpl ist, wirst du wohl kaum etwas darunter veröffentlichen

        es kommt halt einfach drauf an, unter welcher lizenz du deine sache veröffentlichst - wahrscheinlich eine proprietäre geschichte nach dem motto "frei verwendbar, solange der hinweis dort bleibt"

        die frage ist nun, wie komplex die sache ist und ob dafür überhaupt eine entsprechende schöpfungshöhe besteht

        ein 3-zeilen-script ist etwas anderes als ein 500-zeilen-framework ;)

    2. Hallo,

      JA dass bedeudet, dass viele einfach ins Internet gehen um kostenlosen Rat zu bekommen.

      Und alles was dann noch im Weg ist enfernen.
      Und einfach nicht darüber nachdenken welche Arbeit hinter so einem kostenlosen Angebot sich verbirgt.

      MFG Ute

    3. das kommt auf die lizenz drauf an - wenn der baukasten unter gpl veröffentlich wurde, kannst du dich aufhängen, wenn er den link entfernt :)

      Wie kommst du drauf, dass GPL grundsätzlich erlaubt Backlicks zu entfernen? Kannst du mir den entsprechenden Part der GPL erläutern?

      1. Wie kommst du drauf, dass GPL grundsätzlich erlaubt Backlicks zu entfernen? Kannst du mir den entsprechenden Part der GPL erläutern?

        ich finde keine ;) kannst du mir aber die stelle erläutern, die dies explizit fordert?

        von der fsf ist soweit ich weiss nur vorgesehen, dass die lizenz im QUELLTEXT als kommentar vor dem eigentlich inhalt steht - diese lizenz darf nicht verändert werden und der ursprungsautor bzw die weiteren autoren behalten jeweils das urheberrecht bzw copyright auf ihre modifikationen (ungeachtet der gpl, da das sonst in konflikt mit dem urheberrecht in vielen teilen der welt käme)

        ein sichtbarer hinweis, der entfernt oder nicht entfernt werden darf, wird meines wissens aber an keiner stelle gefordert

        1. ich finde keine ;) kannst du mir aber die stelle erläutern, die dies explizit fordert?

          Die gibt es nicht. Spielt auch keine Rolle. Wenn der Autor diesen Backlink als Bedingung stellt, ist das völlig unabhängig von der verwendeten Lizenz.
          Ich darf ja meine Software, wenn sie unter der GPL steht, auch verkaufen. GPL heisst ja nicht zwingend kostenlos.

          ein sichtbarer hinweis, der entfernt oder nicht entfernt werden darf, wird meines wissens aber an keiner stelle gefordert

          Wie gesagt, nicht in der GPL, was aber nichts zur Sache tut. Denn wenn der Programmautor weitere Bedingungen stellt, werden die durch die verwendete Linzenz nicht aufgehoben, solange sie nicht explizit gegen die verwendete Lizenz verstossen.

          1. Hallo Mega,

            Die GPL verlangt unter Anderem, dass der Code mit ausgeliefert wird.
            Außerdem erlaubt sie dem Empfänger, diesen Code zu verändern und die veränderte Version des Programms beliebig weiter zu verwenden und zu vertreiben.
            Enthält das Programm also einen Backlink, erlaubt einem die GPL diesen zu entfernen.

            Natürlich darf der Urheber die GPL abändern und diese Fassung verwenden. Allerdings ist das eben dann nicht mehr die GPL, tatsächlich wäre eine solche Fassung sogar inkompatibel zur original-GPL, da sie eben durch die GPL gewährte Rechte beschneidet.

            Ein Beispiel dafür ist auch die BSD-Lizenz mit Advertising Clause. Diese verlangt, dass der Originalautor genannt wird, wenn man eine eigene, veränderte Fassung der Software bewirbt. Auch diese Einschränkung ist schon inkompatibel zur GPL.
            (Inkompatibel heißt, dass man Code unter der Lizenz nicht mehr mit GPL-Code kombinieren kann)

            Ich darf ja meine Software, wenn sie unter der GPL steht, auch verkaufen. GPL heisst ja nicht zwingend kostenlos.

            Darfst Du, aber der Käufer darf sie dann weiter verschenken, deswegen ist es ziemlich witzlos, GPL-Software kann man praktisch immer kostenlos bekommen, so sie einmal veröffentlicht wurde.

            ein sichtbarer hinweis, der entfernt oder nicht entfernt werden darf, wird meines wissens aber an keiner stelle gefordert

            Es wird gefordert, dass das Programm beliebig verändert werden darf.

            solange sie nicht explizit gegen die verwendete Lizenz verstossen.

            Das tun sie.

            Grüße

            Daniel

            1. Enthält das Programm also einen Backlink, erlaubt einem die GPL diesen zu entfernen.

              Nicht, wenn dieser Backlink vor eine Änderung geschützt ist. Und dafür reicht ein Kommentar im Quelltext.

              Natürlich darf der Urheber die GPL abändern und diese Fassung verwenden. Allerdings ist das eben dann nicht mehr die GPL, tatsächlich wäre eine solche Fassung sogar inkompatibel zur original-GPL, da sie eben durch die GPL gewährte Rechte beschneidet.

              Dafür ist keine Änderung der Linzenz nötig, da sie in diesem Fall dem Programmierer einiges an Freiheiten bietet.

              Auch diese Einschränkung ist schon inkompatibel zur GPL.

              Die BSD-Lizenzt hat mit GPL eh soviel zu tun, wie ne Kuh und Kaffekochen.

              Darfst Du, aber der Käufer darf sie dann weiter verschenken, deswegen ist es ziemlich witzlos, GPL-Software kann man praktisch immer kostenlos bekommen, so sie einmal veröffentlicht wurde.

              Wo ist denn das in der GPL festgelegt? Und bitte die englische Version, da die deutsche Version nicht aktuell ist.

              Es wird gefordert, dass das Programm beliebig verändert werden darf.

              Wo ist denn das in der GPL festgelegt?

              1. Hallo Mega,

                Dafür ist keine Änderung der Linzenz nötig, da sie in diesem Fall dem Programmierer einiges an Freiheiten bietet.

                Jede Bedingung, unter der das Programm weiter verbreitet wird, ist Bestandteil der Lizenz desselben, von daher ist das schon eine Ergänzung der Lizenz. Die Frage ist eben, ist diese Regelung kompatibel mit den Regelungen, die schon in der GPL stehen oder widerspricht sie diesen.

                Die BSD-Lizenzt hat mit GPL eh soviel zu tun, wie ne Kuh und Kaffekochen.

                Es war ein Beispiel für zur GPL-Inkompatible Regelungen, die BSD-Lizenz ohne diese Klausel ist eben Kompatibel.

                Darfst Du, aber der Käufer darf sie dann weiter verschenken, deswegen ist es ziemlich witzlos, GPL-Software kann man praktisch immer kostenlos bekommen, so sie einmal veröffentlicht wurde.
                Wo ist denn das in der GPL festgelegt? Und bitte die englische Version, da die deutsche Version nicht aktuell ist.

                Aus der GPL v 3 (in v 2 steht ähnliches, aber Du willst es ja "aktuell"):
                "You may convey verbatim copies of the Program's source code as you receive it, in any medium, provided that you conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate copyright notice;"
                --> Sourcecode darf man weitergeben.
                "You may convey a covered work in object code form under the terms of sections 4 and 5, provided that you also convey the machine-readable Corresponding Source under the terms of this License, in one of these ways:"
                --> Man darf das Programm weitergeben (mit Sourcecode).

                Es wird gefordert, dass das Programm beliebig verändert werden darf.
                Wo ist denn das in der GPL festgelegt?

                "You may convey a work based on the Program, or the modifications to produce it from the Program, in the form of source code under the terms of section 4 [...]"

                Weiter unten steht auch noch:
                "All other non-permissive additional terms are considered “further restrictions” within the meaning of section 10. If the Program as you received it, or any part of it, contains a notice stating that it is governed by this License along with a term that is a further restriction, you may remove that term. "
                Zusätzliche Einschränkungen darf man also einfach entfernen. Wenige Ausnahmen gelten für Dinge wie die Verwendung von Markennamen. Java steht z.B. unter GPL, man darf aber eine eigene Version nicht einfach Java nennen.

                Das einzige, was die GPL in dieser Richtung verlangt, ist, dass ein Copyright-Hinweis erhalten bleiben muss, der auch den Autornamen und meinetwegen auch noch einen Link enthält.
                Dieser Copyright-Hinweis muss bei GUI-Programmen auch irgendwo angezeigt werden. Die GPL sagt aber keinesfalls wo, bei einer Webanwendung könnte man das also auch problemlos in die Adminoberfläche verlegen.

                Grüße

                Daniel

                1. Die Frage ist eben, ist diese Regelung kompatibel mit den Regelungen, die schon in der GPL stehen oder widerspricht sie diesen.

                  Richtig. Und da du die Behauptung aufgestellt hast, es würde die Lizenz verändern, würde mich der Passsus in der GPL interessieren.

                  --> Man darf das Programm weitergeben (mit Sourcecode).

                  Habe ich nie abgestritten. Bei der GPL _muss_ der SOurcecode sogar dabei sein.

                  Das einzige, was die GPL in dieser Richtung verlangt, ist, dass ein Copyright-Hinweis erhalten bleiben muss, der auch den Autornamen und meinetwegen auch noch einen Link enthält.

                  Und genau darum ging es doch hier. Ein Programm unter der GPL, das einen Backlink enthält darf ohne diesen nicht verwendet oder verbreitet werden, da der Copyrighthinweis des Programmierers entfernt wird.

                  Dieser Copyright-Hinweis muss bei GUI-Programmen auch irgendwo angezeigt werden. Die GPL sagt aber keinesfalls wo, bei einer Webanwendung könnte man das also auch problemlos in die Adminoberfläche verlegen.

                  Wenn der Copyrighthinweis erhalten bleiben muss, darf er auch nicht verlegt werden. Oder hast du irgendwo was gelesen, was es erlaubt, den Copyrighthinweis beliebig zu verändern?
                  Dann kann ich den Hinweis auch in einer Textdatei auf meinem Rechner speichern und ihn aus dem Quellcode löschen.

                  Und die GPL sagt sehr wohl, wo sich dieser Hinweis befinden muss. Und zwar genau da, wo ihn der Programmierer vorgesehen und integriert hat. Das sagt der Passus, dass das Copyright angemessen erhalten bleiben muss. Und angemessen ist die vom Programmierer gewählte Art, sonst hätte er es anders gemacht.

                  Oder willst du behaupten, jemand der einen solchen Vermerk oder Link entfernt, wenn besser als der Programmierer, was "angemessen" ist?

                  1. Hallo Mega,

                    Richtig. Und da du die Behauptung aufgestellt hast, es würde die Lizenz verändern, würde mich der Passsus in der GPL interessieren.

                    Das ist nur Begriffsglauberrei. Im Prinzip wird ja zwischen Nutzer und Autor ein Vertrag geschlossen, der Lizenzvertrag. Zu dem Gehören eben alle Regelungen, welche Nutzungsrechte der Autor einräumt und unter welchen Bedingungen. Die GPL gehört da mit dazu, wenn man sie verwendet. Wenn man noch weitere Regelungen hinzufügt, gehören die eben auch dazu.

                    Habe ich nie abgestritten. Bei der GPL _muss_ der SOurcecode sogar dabei sein.

                    Ich habe folgendes geschrieben:

                    Darfst Du, aber der Käufer darf sie dann weiter verschenken, deswegen ist es ziemlich witzlos, GPL-Software kann man praktisch immer kostenlos bekommen, so sie einmal veröffentlicht wurde.

                    Du hast darauf geantwortet:

                    Wo ist denn das in der GPL festgelegt? Und bitte die englische Version, da die deutsche Version nicht aktuell ist.

                    Die Stellen habe ich Dir geliefert, sonst nichts. Wenn Du gar nie behaupten wolltest, dass das nicht stimmt, ist das auch recht.

                    Wenn der Copyrighthinweis erhalten bleiben muss, darf er auch nicht verlegt werden. Oder hast du irgendwo was gelesen, was es erlaubt, den Copyrighthinweis beliebig zu verändern?

                    Ich hab gelesen, dass es erlaubt ist, den Sourcecode zu verändern und nichts, was mir verbietet, zu verändern _wie_ ein Copyrighthinweis ausgegeben wird.

                    Dann kann ich den Hinweis auch in einer Textdatei auf meinem Rechner speichern und ihn aus dem Quellcode löschen.

                    Nein, denn dass man diesen mit ausliefern muss, steht ja wirklich explizit in der GPL.

                    Das sagt der Passus, dass das Copyright angemessen erhalten bleiben muss. Und angemessen ist die vom Programmierer gewählte Art, sonst hätte er es anders gemacht.

                    Angemessen ist angemessen, sonst erstmal gar nichts. Was angemessen ist, muss im Zweifel ein Richter klären. Angemessen heißt vermutlich, dass der Hinweis der Bedeutung des Beitrags des Autors entsprechen muss (wenn ich ein Mini-Patch beisteuere, reicht das, wenn das irgendwo in der betroffenen Datei steht, wenn ich das halbe Programm schreibe eher nicht oder so ähnlich) und dass man den Hinweis vernünftig finden können muss.

                    Ein wichtiger Punkt ist aber, dass es hier gar nicht um die Weitergabe eines Programms geht, sondern nur um die Veränderung eines Programms für den eigenen Gebrauch. Da steht in der GPL:
                    "You may make, run and propagate covered works that you do not convey, without conditions so long as your license otherwise remains in force."
                    Heißt, ich darf machen, was ich will, so lang ich das gar nicht veröffentliche. Im Falle des HTML-Baukastens geht es aber nur darum, die Software auf dem eigenen Webserver zu installieren und dabei den Link zu streichen.
                    (Das "as long as your license otherwise remains in force" heißt, dass das nur gilt, so lange man nicht anderweitig gegen die GPL verstößt, z.B. durch verwenden des Codes in einem Closed-Source-Produkt. Soll wohl etwas abschreckende Wirkung haben.)

                    Bevor Du jetzt argumentierst, dass das Zugänglichmachen der Software übers Web ja veröffentlichen im Sinne der GPL wäre:
                    "To “convey” a work means any kind of propagation that enables other parties to make or receive copies. Mere interaction with a user through a computer network, with no transfer of a copy, is not conveying."

                    Grüße

                    Daniel

                  2. Habe ich nie abgestritten. Bei der GPL _muss_ der SOurcecode sogar dabei sein.

                    nein, das ist nicht korrekt - bei der gpl ist es lediglich erforderlich, dass der sourcecode innerhalb angemessener fristen (auch entgeltlich, wenn es der distributionsweg erfordert - zb eine dvd per postversand, aber zum selbstkostenpreis!) zur verfügunggestellt werden muss

  2. kommt mir im übrigen bekannt vor, dieser post beschreibt die gegenseite - ggf. könnt ihr euch über die beweggründe austauschen :)

  3. Moin,

    Ist es erlaubt zu sagen, wer den Link entfernt macht sich strafbar, obwohl in der Email steht (Ihre Datei) ist im Anhang?

    Lass Dich in solchen Fragen fachkundig von einem Rechtsanwalt beraten. Alles andere hat keinen Sinn.

    Grüße

    Swen

  4. Du hast bei Deiner Nutzungsbedingung ein kleines Problem übersehen: was ist, wenn jemand den Link entfernt, die 30 Ocken brav bezahlt, das Copyright entfernt und das Ergebnis weiterverschenkt?

    Glücklicherweise werden die meisten Gerichte den Fall voraussichtlich zu Deinen Gunsten auslegen. Grundsätzlich hat der Urheber alle Rechte, die Nutzung und Vervielfältigung einzuschränken (es gibt zwar Einschränkungen für Kunst, Forschung und Lehre, die aber in diesem Fall kaum ins Gewicht fallen).

    In Zukunft schreibe Dein Copyright zusätzlich als Kommentar in den Code mit dem Hinweis, dass das Entfernen dieses Kommentars die Lizenz zur Nutzung des Codes erlöschen läßt. Ob dann noch ein Copyright dargestellt wird oder nicht, ist eigentlich nebensächlich.

    Da Du keine freie Lizenz gewählt hast (etwa GPL), kannst Du nicht darauf hoffen, von FSF-Anwälten vertreten zu werden. Erstelle eine Liste der Leute, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, schreibe sie an und drohe mit Anwalt. Wenn keine Antwort oder eine abweisende Antwort kommt, belasse es nicht bei der Drohung.

    Gruß, LX

    --
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    1. Hallo LX,

      So könnte ich also schreiben.:

      Sie wollen unser Produkt ohne Werbelink einsetzen?
      Kein Problem. Erwerben Sie eine Lizenz.
      Die Lizenzgebühr beträgt einmalig: 30,- Euro

      Und dann bekommt er eine Email wo wir im diese Lizenz geben?

      Darf Jederman für Linkentfernen Lizenzen vergeben, und wie sieht dier Brief aus?

      Hiermit erteilt www... Ihnen die Lizens, Links von unseren Produkten auf www... zu entfernen?

      Vielen Dank Ute

      1. Hi,

        Sie wollen unser Produkt ohne Werbelink einsetzen?
        Kein Problem. Erwerben Sie eine Lizenz.
        Die Lizenzgebühr beträgt einmalig: 30,- Euro

        sehr lieb - und klingt wie Werbung. Ich würde sowas ignorieren, wenn ich es erhielte.

        Zwar bin ich auch der Meinung, dass die Androhung von rechtlichen Schritten nicht gleich zu Beginn einer Kommunikation stattfinden sollte (sondern statt dessen erst am Ende derselben). Jedoch solltest Du ganz klar sagen, dass der Empfänger sich falsch verhalten hat und ihn auf die beiden Optionen hinweisen, die er hat: Link einfügen oder zahlen. Vielleicht kannst Du dazu sagen, dass Du bei unverzüglicher Einbindung des Links auf Ansprüche verzichtest, die Du durch sein Entfernen eigentlich bis dato bereits hättest.

        Und dann bekommt er eine Email wo wir im diese Lizenz geben?

        Das erscheint ein wenig wie Nötigung (LX, ich nehme aber an, es ist keine - oder?). Ich würde das erst mal lassen.

        Vielen Dank Ute

        Ich bin nicht Ute.

        Cheatah ;-)

        --
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        1. Das erscheint ein wenig wie Nötigung (LX, ich nehme aber an, es ist keine - oder?). Ich würde das erst mal lassen.

          Bei solchen Fragen schauen wir ins Strafgesetzbuch und lesen dort, dass eine Nötigung dann gegeben ist, wenn jemand rechtswidrig gegen seinen Willen zu einem Handeln oder Unterlassen gezwungen wird.

          Schauen wir uns also den vorliegenden Fall an: Handeln bzw. Unterlassen ist als Alternative gegeben (zahle Lizenzgebühr oder unterlasse Nutzung ohne Copyright-Hinweis), einen Zwang kann man bei sehr weiter Auslegung auch noch durchgehen lassen, aber beim "rechtswidrig" scheitert es auf jeden Fall, da das Urheberrecht auf der Seite des Verfassers steht.

          Der Brief sollte trotzdem in etwa so formuliert sein:

          Sehr geehrter Nutzer meiner Software,

          ich muss leider feststellen, dass sie offenbar irrtümlich den Copyright-Hinweis entfernt haben, ohne die dafür anfallende Lizenzgebühr zu entrichten.

          Ich möchte Sie daher bitten, die Gebühr an mich (Konto...) zu zahlen oder aber den Copyright-Hinweis wiederherzustellen - bitte laden Sie in diesem Fall eine aktuelle Version von http://xyz herunter.

          Mit freundlichem Geblubber...
          XY

          Dieses Schreiben ist keine Nötigung, droht auch noch nicht mit dem Anwalt und liest sich eigentlich recht freundlich.

          Gruß, LX

          --
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          1. Hi,

            Das erscheint ein wenig wie Nötigung (LX, ich nehme aber an, es ist keine - oder?).
            Bei solchen Fragen schauen wir ins Strafgesetzbuch und lesen dort, [...]

            danke, ich wusste, dass auf Dich Verlass ist.[1]

            Der Brief sollte trotzdem in etwa so formuliert sein:

            [...]

            Dieses Schreiben ist keine Nötigung, droht auch noch nicht mit dem Anwalt und liest sich eigentlich recht freundlich.

            Zustimmung!

            Cheatah

            [1] Bis auf bei der Layer-Klasse, mit der ich heute den halben Tag gekämpft habe ... *grmlbrml* ;-)

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          2. Hallo Cheatah,

            Ja diesen Birief habe ich kopiert!

            Der ist dehr gut!

            Das ist ja so.:

            Dies Produkt was der User bei uns baut, wird ja von uns gehostet und kan zu jeder Zeit von uns abgschaltet werden.

            Also nehmen wir Deinen Brief und ändern ihn leicht um, dass unser Produkt durch die Zahlung nicht anbgeschaltet wird.

            Vielen Dank Ute

  5. Hello,

    Wir haben auf unserer Homepage einen kostenlosen html Baukasten zur Verfügung gestellt.

    Der User bekommt dieses Produkt per Email mit dem Hinweis dass der  Link nur bei Gebühr von 30,- Euro selbst entfernt werden darf.

    Einige entfernen den Link aber trotzdem.

    Ist es erlaubt zu sagen, wer den Link entfernt macht sich strafbar, obwohl in der Email steht (Ihre Datei) ist im Anhang?

    Erstmal müsste geklärt werden, in welchem Rechtsraum sich diese User befinden, ob also die uns geläufigen deutschen oder europäischen Gesetze überhaupt Anwendung finden.

    Wenn ja, dann wird ein Rechtsanwalt argumentieren, dass der User die Homepage ja selber gebaut hat, sich bestenfalls von Eurem Baukasten hat inspirieren lassen, aber ihn letztlich nicht genutzt hat. Jeder mäßig Fachkundige würde es genauso machen, und daher bestehe überhaupt kein Schutzanspruch. Es sei einfach Stand der Technik.

    Da sind dann gute Argumente schon ganz schön teuer!

    Ich würde hier statistisch vorgehen. Lasst Euch bis zu einem gewissen Prozentsatz beklauen. Wenn der Leidensdruck groß genug geworden ist, lohnt es sich, ein rechtliches Gutachten in Auftrag zu geben (über die dann gerade im Gedächtnis befindlichen Fälle) und sollte dieses entsprechend positiv ausfallen für Euch, die bis dato aufgeschobene Verfolgung gemäß des Gutachtens in Auftrag zu geben.

    Wenn diesen Auftrag auch der RA bekommt, der das Gutachten erstellt hat, hat er bestimmt auch nichts dagegen, wenn Ihr Euch nach und nach an alle Fälle erinnert. Da müsst Ihr euch dann eben mal ein bisschen anstrengen!

    Letztendlich hat eine große Reichweite (schnelle und weite Verbreitung innerhalb der potentiellen Kundengruppe) auch einen Wert, den man nicht unterschätzen sollte. Wer sich (versehentlch) einfach beklauen lässt, wird eher weiterempfohlen, als jemand, dr immer sofort Zicken macht.

    Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

    Tom vom Berg

    --
    Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
  6. Hallo,

    wie man solche Briefe schreibt hast du ja jetzt schon gelernt. Ich hätte da jetzt nur noch 2 Anmekrungen, die evtl wichtig werden könnten.

    1. Für mich klingt das aufs erste Lesen so, dass sich jemand Einträgt um das Script zu bekommen. Er bekommt es dann per  E-Mail und erhält gleichzeitig noch den Hinweis, dass er den Werbelink nicht entfernen darf.
    Das is juristisch nichts wert. Mit dem Anmelden gehst du mit dem Nutzer einen Vertrag ein. Einen Vertrag nach dem der Kunde dein Produkt unentgeldlich nutzen darf. Ich verstehe es so, dass der Nutzer hier keinen gesonderten Nutzungsbestimmungen zugestimmt hat. Also wurde auch nichts vereinbart.
    Das Einzige was du machen kannst ist es den Nutzungsvertrag mit angemessener Frist zu kündigen. Geld kannst du erst verlangen, wenn der Kunde sich nach der Kündigung nciht daran hält und es weiterverwendet.

    2. Pass sehr gut auf, wem du Mails schickt. Damit meine ich, dass du dir 100% sicher sein musst, dass die Website aus deinem Baukasten kommt.
    Würde mir jemand eine solche Zahlungsaufforderung schicken, obwohl ich das Produkt nicht nutze bekäme er eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zum unterschreiben...

    So, das wars von mir!

    mfg
    Alex

    1. Hallo Alex,

      Vielen Dank für den hinweis.

      Der user baut sich ein ein html Formular im Baukasten (bislang ohne AGB aktzeptieren) Am Ende klickt er au so zuschicken.

      Es kommt dann per Email an und wird von uns gehostet damit es über ein cgi funktioniert.

      Bei solchen die den Link entfernen, schalten wir dass Formular ab, dass  nicht mehr funktioniert.

      Wir wollen aber so viele Links wie möglich erzielen
      Und bei denen wo der Link stört so viel wie möglich User zum bezahlen bringen.

      MFG Ute

      1. Es kommt dann per Email an und wird von uns gehostet damit es über ein cgi funktioniert.

        Wieso ist es dann möglich, den Link zu entfernen?
        Da habt ihr IMO einen Konzeptfehler, denn so ein Backlink wird bei solchen Seiten nicht statisch in den Code geschrieben sondern dynamisch eingefügt um solche Manipulationen zu verhindern.

        Bei solchen die den Link entfernen, schalten wir dass Formular ab, dass  nicht mehr funktioniert.

        Wieso nicht automatisch? Das CGI kann doch kontrollieren, ob der Link vorhanden ist. Und wenn dieser fehlt, kommt ein entsprechender Hinweis an den Seitenbesucher.

        Wir wollen aber so viele Links wie möglich erzielen
        Und bei denen wo der Link stört so viel wie möglich User zum bezahlen bringen.

        Dann ändere dein Konzept. enn mit meinen Argumenten kann evtl. auch ein Anwalt arbeiten. Offensichtlich tut ihr im Vorfeld nichts, um den Missbrauch eures Dienstes zu verhindern oder einzuschränken.

        Das beginnt bei den nicht zu bestätigten AGB bis hin zur technischen Überprüfung des Backlinks.

        1. Hallo Mega

          Also, mein Freund will eigendlich nicht dass ich die Seite hier bei Profis erwehne, aber ich bin der meinung dass es unbedingt erforderlich ist.

          siehe cgiformulare.de

          MFG Ina

          1. Denn wenn hier alles auf dem Prüstand getan wird, ist auf Jedenfall

            das Notwendigste getan!

            Ich werde zwar gleich erstmal Ärger bekommen, aber hinterher ist wenigstens alles in die richtige Richtung gelnkt.

            Ich freue mich jeztzt schon auf die Kritik, damit es am Ende nichts mehr zu kritisieren gibt!

            MFG Ina

          2. Mahlzeit Ute,

            Also, mein Freund will eigendlich nicht dass ich die Seite hier bei Profis erwehne,

            Dein Freund? Ich dachte, Ihr wärt ein mindestens weltumspannender Großkonzern (jedenfalls klang es bisher so). Wie auch immer - auf jeden Fall hatte er wohl seine Gründe, warum er nicht wollte, dass seine "Seite" hier erwähnt wird:

            Errors found while checking this document as HTML 4.01 Transitional!: 293 Errors, 4 warning(s)

            aber ich bin der meinung dass es unbedingt erforderlich ist.

            Ja nun ...

            MFG Ina

            Ina? Ich dachte Ute? Erwähnte ich schon, dass die Seriosität Deines Anliegens langsam an der "Nicht vorhanden"-Marke kratzt?

            MfG,
            EKKi

            --
            sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
            1. Hallo EKKi

              Ich verstehe nicht was da so unseriös sein soll?

              Es ist doch alles so wie ich es erwähnt habe?

              Und die Seite die Du gezeigt hast, sind dochm "wenn ich richtig verstehe"

              Erklärungen welche html Fehler auf der Seite sind, und warum sollte Jeman recht haben sich vor der Seite zu verstecken?

              Dass würde ich gerne mal genauer wissen?

              MFG Ina

            2. HAllo,

              Also ich bin ins Formum gekommen um Hilfe aufzusuchen, und weiss nicht was da so unseriös an der Seite sein soll?

              MFG Ute

              1. Also ich bin ins Formum gekommen um Hilfe aufzusuchen, und weiss nicht was da so unseriös an der Seite sein soll?

                es wird auch versucht, dir zu helfen

                hier im forum gibt es aber sehr viele valigatoren™, die sich wie piranhas über neue domain/hostnamen stürzen und diese gradezu reflexartig validieren

                sollte dann auch nur ein einziger fehler auftreten, wird das ganze natürlich gleich genüsslich verspeist

                in deinem fall verdienst du scheinbar geld damit, "verkaufst" aber "defekte technik" - das finden sicher manche hier unseriös

                1. Hallo suit,

                  Dass kann ich verstehen, warum er es nicht wollte.
                  Will wohl eher geholfen bekommen, als sich mit anderen Spitzfindereien auseinandersetzen, die nicht gefragt wurden.

                  Ist ja auch so, die wirkliche Frage wurde nicht weiter beantwortet.

                  MFG Ute

                  1. Will wohl eher geholfen bekommen, als sich mit anderen Spitzfindereien auseinandersetzen, die nicht gefragt wurden.

                    die bekommst du gratis dazu, die kosten ja nix ;)

                    Ist ja auch so, die wirkliche Frage wurde nicht weiter beantwortet.

                    weil die frage hier eigentlich auch garnicht klar beantwortet werden darf, da ein nicht-rechtsanwalt keine rechtsauskunft geben darf :)
                    [quote:#1344]

                    1. [quote:#1344]

                      Wenn Sie eines der hier bereits zusammengetragenen Zitate in ein Forumsposting einbinden (also erneut zitieren) möchten, so tun Sie das auf folgende Weise: Suchen Sie sich das Zitat aus und binden Sie es mit [quote:#19] in Ihren Text ein. Das müssen Sie "von Hand" tun, da es nicht möglich ist, Ihnen einen anklickbaren Verweis zum Einbinden des Zitats in ein Forumsformular anzubieten. (SELFHTML Zitatesammlung)

                    2. Hallo suit,
                      die bekommst du gratis dazu, die kosten ja nix

                      Damit kann ich leben, nur dass mit der defekte ware hat mich etwas  gekratzt!

                      bei Googke sind auch Fehker im Quelltext, nennt sich doch so oder?

                      mfg Ute

                      1. nur dass mit der defekte ware hat mich etwas gekratzt!

                        ja, das denk ich mir - hat mich auch mal geratzt, bis ich verstanden habe, warum fehlerfreier code wichtig ist ;)

                        bei Googke sind auch Fehker im Quelltext, nennt sich doch so oder?

                        ja, es sind fehler - in der tat

                        aber google scheint das mit absicht zu machen um traffic zu sparen (vermutlich dass die seiten sehr schnell geladen sind), der code der startseite ist dermaßen minimal, kürzer gehts kaum - schon richtig beängstigend

      2. Hallo,

        Bei solchen die den Link entfernen, schalten wir dass Formular ab, dass  nicht mehr funktioniert.

        Damit wäre ich an deiner Stelle vorsichtig.

        Wie schon beschrieben gehst du mit den Usern einen Nutzungsvertrag ein. Wenn er sich das Script schicken lässt müssen keine Bedingungen akzeptiert werden. Du kannst dann also nacher nicht einseitig Bedingungen festlegen (in der Mail).
        Demzufolge ist es auch nicht Vertragsbestandteil, dass der Backling nicht entfernt werden darf.
        Deshalb darfst du auch nicht so einfach den Service einstellen. Du bist verpflichtet dem Kunden rechtzeitig zu kündigen, wobei der Kunde eine Mindestfrist bekommen muss. Diese muss mindestens lange genug sein, 1. von der Kündigung zu erfahren und 2. sich nach einer Alternative umzuschauen. Ansonsten haftest du für die Schäden!

        Man könnte jetzt hier argumentieren, dass der Kunde ja an sich gar nicht in die "Software" eingreifen darf und deshalb auch keinen Backlink entfernen darf. Aber selbst hier bedarf es eine Kündigung - aber hier geht eine Fristlose.
        Ich würde den Ansatz aber verwerfen, da der Formularquelltext an sich sicher nicht die schützenswerte Schöpfungshöhe erreicht die hier von Nöten wäre.

        Also, man sollte immer etwas darfüber nachdenken, bevor man sich solchen Verpflichtungen* unterwirft. Wenn man dabei auch noch in Deutschland ist, wo sehr gerne Abgemahnt wird sollte man doppelt aufpassen (auch Stichwort: Impressum; Firma; Inhaber - Googele da mal ein bisschen).

        Das das alles halb so schlimm für euch wird, weis ich auch - ich wollte nur mal schildern wie es im Extremfall aussehen kann.

        *zu "Verpflichtungen": So wie ich es gelesen habe läuft ja der verarbeitende Teil eurer Software auf euren Servern (der CGI Teil). Bedenkt, dass ihr da nciht einfach mal den Server wechseln könnt (mit langen ausfallzeiten) oder ihn ganz stillegen. Ihr seit schließlich verpflichtet ihn laufen zu haben.
        Es sit wirklich nicht schwer ein paar Zeilen Nutzungsbedingungen/AGB einzufügen...
        mfg
        Alex

        1. Wenn ich so nachdenke, glaube ich fast, dass Ihr so einen Vertrag nur aus einem wichtigen Grund kündigen könnt. Wenn ihr euch also zB den Server nicht mehr leisten könnt oder soetwas.

          Wie auch immer es ist: Man ist immer gut beraten einen Vertrag abzuschließen, in dem alles geregelt ist.

          1. Hallo Alex

            Wenn ich so nachdenke, glaube ich fast, dass Ihr so einen Vertrag nur aus einem wichtigen Grund kündigen könnt. Wenn ihr euch also zB den Server nicht mehr leisten könnt oder soetwas.

            Dass bedeudet dass eine  AGB aktzeptiert werden müsste, dass dieser kostenlose Hostservice jederzeit Grundlos Abgeschaltet werden kann, oder noch besser (Es besteht keine Garantie zur Funktionalität)

            MFG

            Ute

            1. Hallo Ute,

              wie meinst du das genau?

              Grundlos, aber mit Frist also auch mit Vorwarnung: OK
              Grundlos, fristlos/ohne Vorwarnung: würde ich als "unerwartet" und somit als unwirksam einstufen.

              Also, wenn ihr plant das Einzustellen schaut einfach, dass ihr 2 Wochen vorher den Nutzern bescheid gebt. Dann können auch die, die das wirklich nutzen sich drauf einstellen und neu umschauen.
              In den AGB würde dann stehen, dass der Serice jeder Zeit mit Frist von 2 Wochen von eurer Seite gekündigt werden kann.

              Das nächste wäre die Funktionalitätsgarantie. Da kommt rein, dass ihr eine ausreichende (müsst selbst wissenw ie lange) Frist bei stöhrungen habt und außerdem nur bei grober fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet.

              Das Posting von mir vor dem, auf welches du gerade geantwortet hast hast du auch gelesen oder? - Fragge nur weil daztu gar keine Frage kam...

              mfg
              Alex

    2. Hallo, Alex

      So haben wir es nun angebracht.:

      Der Link (Copyright © !) auf dem Formular, der (deutlich Sichtbar) zu uns führt, darf nur bei einer Gebühr entfernt oder verändert werden!

      Wenn der Link ohne Lizenz enfernt wird darf die www... nie wieder an unseren kostenlosen Service teilnehmen, und wir berufen uns auf das Urheberrecht!.

      Einzelplatzlizenz:
      Als Inhaber einer Einzelplatzlizenz, sind Sie berechtigt das Formular (ohne unseren Copyright © Link) unter einer Domain 1x einzusetzen. Die Lizenz darf nicht weiterverkauft werden Preis 7,40 Euro

      Multiuserlizenz:
      Als Inhaber einer Multiuserlizenz dürfen Sie die Formulare (ohne unseren Copyright © Link) unbegrenzt oft unter ihren Domains einsetzen insofern Sie als Inhaber und Admin C eingetragen sind.
      Die Lizenz darf nicht weiterverkauft werden. Preis 24,70

      Resellerlizenz:
      Als Inhaber einer Resellerlizenz dürfen Sie die Formulare (ohne unseren Copyright © Link) unbegrenzt oft selber einsetzen, auch uf Domains wo Sie nicht als Inhaber und Admin C .eingetragen sind. Preis 47,60
      Geeignet für Homepage Programmierer die unsere Formulare weiterverkaufen

      MFG Ute

  7. Ist es erlaubt zu sagen, wer den Link entfernt macht sich strafbar, obwohl in der Email steht (Ihre Datei) ist im Anhang?

    Ich lann dir mal sagen, wie ich es handhabe, da ich einige meiner Programme unter der Bedingung eines Backlinks kostenlos abgebe.

    Wenn jemand dafür bezahlt um den Link zu entfernen, muss er, laut Lizenz, die URL mitteilen, unter der das Programm zum Einsatz kommt. Wenn sich die URL ändert, muss diese Änderung mitgeteilt werden.
    Und nur unter den, mir bekanntent, URLs ist der Einsatz dieser Programme ohne
    Backlink erlaubt. Wenn jemand die URL nicht mitteilt, ist das das Gleiche, als wenn nicht bezahlt wurde, da es ja ebenfalls gegen die Lizenz verstösst.

    Dürfen wirbei denen, die den Link ohne Genehmigung entfernt haben die erwehnte 30 Euro verlangen?

    Ich bin da etwas extremer. Wenn die betroffene Seite nach einer Aufforderung per Mail nicht innerhalb von 48 Stunden den Link einfügt oder eine Linkfreie Version kauft, beauftrage ich einen Anwalt damit eine Abmahnung zuzustellen. Und deren Kosten sind um ein Vielfaches höher als die Kosten für die linkfreie Version.
    Natürlich kündige ich diese Abmahnung in der (kostenlosen) Mail an, somit entstehen für den Seitenbetreiber keinerlei Kosten, wenn er der Aufforderung nachkommt.

    Mein Problem ist aber, mittlerweile setzen mehrere hundert Seiten meine Programme ein, dass es mir langsam unmöglich wird, jeden per Mail anzuschreiben, somit wird es bald so werden, dass ich damit jemanden beauftrage und die entstehenden Kosten natprlich entsprechend weitergebe.